Frage aus persönlichem Interesse

Karl

*** KT-HERO ***
Huhu,

ich habe mal eine gänzlich unpatentrechtliche Rechtsfrage aus rein privatem interesse. Vieleicht kann ja jemand aufgrund von Hagen Kenntnissen helfen (als Patentingenieur hab ich zur Zeit noch kein Hagen):

Fallgestalltung:

Mieter A wohnt zu Miete in der Wohnung von Eigentümer B. Außerdem gibt es noch eine von der Eigentümerversammlung eingesetzte Hausverwaltung C. C hat vor vielen Monaten (ca. letzten Sommer) festgestellt, dass die Balkons der Wohnungen im Gebäudekomplex nicht sicher sind, da die Brüstung nicht fachgerecht verankert ist. Die Hausverwaltung C hat damals ausgehangen, dass irgendwann mal Saniert werden soll, mehr nicht. Dringlichkeit liegt aufgrund der bereits verstrichenen Zeit voraussichtlich nicht vor.

Vor einiger Zeit (Datum Unbekannt) Hat C an B das Datum des Beginns der Gerüstarbeiten mitgeteilt und dabei darüber informiert, dass alle auf dem Balkon verbleibenden Gegenstände kostenpflichtig entsorgt werden. Dieses Schreiben ist nicht an Mieter A weitergeleitet worden. Mieter A erfährt von dem Datum des Beginns der Umbaumaßnahmen erst weniger als 2 Wochen vorher von einem Nachbarn N (rein zufällig...). Ein Aushang zum Baubeginn gab es nicht.

Der Mieter A hat relativ viele Dinge auf dem Balkon. Einen selbstverlegten Boden, eine Satelitenschüssel und vor allem eine überaus große und schwere Betonplatte, die zur sicheren Stabilisierung der Position der Satelitenschüssel dient. Außerdem natürlich noch Balkonmöbel (Blumenkästen etc.). Mieter A ist momentan Zeitlich relativ eingebunden, und das ganze Zeugs in den Keller zu schleppen kostet vermutlich nen halben Tag (abgesehen davon, das ich mir nichtmal sicher bin, ob Mieter A noch genug platz übrig hat).

Darum die folgenden Fragen:

1) Ist die allgemeine Ankündigung das irgend wann mal Umbaumaßnahmen des Balkons nötig werden hinreichend damit diese jetzt trotz der kurzen verbleibenden Zeit zumutbar sind?

2) Sind weniger als 2 Wochen eine hinreichende Vorlaufzeit zur Information des Mieters hinsichtlich des Datums des Baubeginns, insbesondere wenn dieser zur Erfüllung der Bedingungen (Räumung des Balkons) im Erheblichen Maße Arbeiten vollrichten muss?

3) Sollte Mieter A die Sachen nicht rechtzeitg vom Balkon geräumt kriegen, und Wohnungsverwaltung C lässt die Sachen tatsächlich verschrotten, wäre dies dann Sachbeschädigung? Ist das ganze dann auch strafrechtlich relevant?

4) Wen müsste der Mieter A auf Schadensersatz in Anspruch nehmen? Die Wohnungsverwaltung C oder den Vermieter B (der das Schreiben hätte weiterleiten müssen)? Meine Vermutung wäre, dass die Wohnungsverwaltung in Anspruch zu nehmen wäre. In wie weit der Vermieter mich hätte informieren müssen ist für mich nicht offensichtlich, da ich keinen Einblick in die vertraglichen Verhältnisse zwischen B und C habe. C ist derjenige, der den Schaden direkt verursacht. Sollte B gegenüber von C zur Information von A verpflichtet gewesen sein, könnte C später dann B in Anspruch nehmen, oder?

Vielen Dank für die Hilfe & viele Grüße
Karl
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also mit Bordmitteln aus dem Hagen Studium kann Dir das keiner umfassend beantworten. Hier muss man die entsprechende Rechtsprechung kennen.

Aber wie wäre es denn erst einmal mit gesundem Menschenverstand ehe man über Schadensersatz und strafrechtliche Konsequenzen nachdenkt, nämlich Kontakt mit Vermieter und Hausverwaltung aufzunehmen und das Problem und eventuelle Lösungen zu besprechen?

Kenntnis des Mieters über die bevorstehenden Massnahmen liegt ja jetzt vor und es gibt einen Zeugen dafür. Damit liegt die Verantwortung erst einmal wieder beim Mieter.

Im übrigen gehört der Balkon zur Wohnung und die ist schon nach Art. 13 GG geschützt. Der Mieter kann also Zutritt dazu erst einmal verwehren. Allerdings könnte er sich dann selbst schadensersatzpflichtig machen, da Modernisierungsmassnahmen u.U. geduldet werden müssen und entsprechende vertragliche Ansprüche des Vermieters zum Zugang zur Wohnung und zur Duldung von Massnahmen bestehen.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Aber wie wäre es denn erst einmal mit gesundem Menschenverstand ehe man über Schadensersatz und strafrechtliche Konsequenzen nachdenkt, nämlich Kontakt mit Vermieter und Hausverwaltung aufzunehmen und das Problem und eventuelle Lösungen zu besprechen?

Kenntnis des Mieters über die bevorstehenden Massnahmen liegt ja jetzt vor und es gibt einen Zeugen dafür. Damit liegt die Verantwortung erst einmal wieder beim Mieter.

Nun ja.

Wenn es nur eine mündliche Unterredung mit dem Nachbarn gab, dürfte es B aber ziemlich schwer fallen, zu beweisen, dass A von der Aufforderung zur Räumung des Balkons wusste. Ich nehme mal an, dass es in dem Gebäudekomplex nicht nur einen Nachbarn gibt, so dass B schon sämtliche Nachbarn als Zeugen vernehmen lassen müsste, ob jemand eventuell irgenswann dem A was gesteckt hat.

Es könnte also durchaus die bessere Strategie sein, einfach gar nichts zu tun und sich von den anrückenden Bauarbeitern "überraschen" zu lassen.
 

grond

*** KT-HERO ***
Hausverwaltungen machen so etwas gern, um die Mieter zum Aufräumen ihrer Balkone oder - besonders beliebt - Keller zu bewegen. Da gibt es immer wieder Balkone, auf denen sich nicht nur ein selbstverlegter Boden, eine Betonplatte und eine Satellitenschüssel befindet. Da befinden sich dann Säcke voll Müll (nach Entfernung waren das aus Sicht des Mieters natürlich alles Wertgegenstände), vertrocknete Pflanzen, tote Tauben usw.

Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass die Satellitenschüssel sicherlich bei der Erneuerung der Brüstung im Wege ist, die auf dem Boden befindlichen Dinge aber voraussichtlich nicht. Ein Gespräch mit der Hausverwaltung sollte das klären. Die freuen sich eher über interessierte Mieter, mit denen man ohne Verständigungsprobleme, ohne Anwalt und vor allem freundlich über derlei reden kann.

Wenn man aber unbedingt will, kann man sicherlich auch eine Menge zeitraubende Scherereien wegen der Erlaubnis zur Anbringung einer Satellitenschüssel auf dem Balkon haben, die - falls überhaupt jemals vom Vermieter eingeräumt - auch widerrufen werden kann, beispielsweise weil die sanierten Balkone jetzt so schön aussehen, dass Satellitenschüsseln nun eine nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung der Fassadenansicht darstellen.
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Es ist sicherlich auch die Frage, was A denn eigentlich will.

Will er, dass die Handwerker sein Zeug auf dem Balkon kurz- und kleinhauen und er anschließend einen anderthalbjährigen Rechtsstreit mit C und B um Schadensersatz führt, und vorher natürlich selbst für Ersatz der zerstörten Sachen sorgen muss? Dann ist der oben von mir skizzierte Weg zu wählen, die Aussichten im Prozess sind vermutlich nicht schlecht.

Oder will er die Sache unkompliziert gelöst haben? Dann bietet es sich an, C zu fragen, was auf dem Balkon bleiben kann, und den Rest mit 3 Kumpels unter Zurverfügungstellen eines Kastens Bier in ca. 1,5 Stunden irgendwo anders hinzuschaffen. Das ist A vielleicht trotz seiner zeitlichen Eingebundenheit möglich.
 

grond

*** KT-HERO ***
Oder will er die Sache unkompliziert gelöst haben? Dann bietet es sich an, C zu fragen, was auf dem Balkon bleiben kann, und den Rest mit 3 Kumpels unter Zurverfügungstellen eines Kastens Bier in ca. 1,5 Stunden irgendwo anders hinzuschaffen. Das ist A vielleicht trotz seiner zeitlichen Eingebundenheit möglich.

Vielleicht hat der A ja keine Freunde, weil er immer auf Streit gebürstet ist... :)
 

Karl

*** KT-HERO ***
Der Mieter A hat seit Jahren Probleme mit Hausverwaltung, da sie es offensichtlich stets nicht für nötig hält Mieter zu informieren. Sie Informieren ausschließlich Vermieter. Hat man einen Vermieter, der oft auf Dienstreisen ist, hat man Pech. Es gibt einen Aushang im Gebäude, der zur Information der Mieter problemlos genutzt werden könnte und manchmal auch wird - allerdings vertritt die Hausverwaltung die Auffassung, es stehe ja wohl in Ihrem Ermessen, was sie da Reinhängt und was nicht. Auch für die Tatsache, dass sie (ohne Kommentar) dort irgendwelche Böden hingehangen haben (vorraussichtlich um die Eigentümer über die Wahlmöglichkeiten zu Informieren) aber nichtmal hinzuschreiben, wofür die Böden sind und wann der Bau losgeht, wollten sie keinerlei Begründung abgeben. Aufgrund der .... problematischen Kommunikation... erfährt man hier standardmäßig von anstehenden Terminen so kurzfristig, dass es schwierig ist diese noch zu berücksichtigen.

Nach diversen nicht kommunizierten Terminen (z.b. hat Mieter A von einer geplanten Wasserprobenentnahme erst NACH dem Termin von einem Nachbarn erfahren, weshalb die entsprechenden Handwerker unverrichteter Dinge wieder abziehen mussten... (war an einem Arbeitstag, also war logischerweise keiner da...)) hat Mieter A langsam genug und wenig Lust, sich das weiter bieten zu lassen. Wofür hat man denn eine Hausverwaltung, wenn die es nicht mal auf die Reihe bekommt, zwingend erforderliche Termine an die Mieter mitzuteilen?

Bis dato war das ganze eher lästig und nervig, aber nicht wirklich ein Grund wütend zu werden. Wenn man dem Mieter A damit droht, dass man sein Eigentum verschrottet, insbesondere, wenn er das nur indirekt mitgeteilt - oder eben nicht oder nur zufällig vor dem Termin mitgeteilt - bekommt, ist das Maß endgültig voll. Hätten ich nicht zufällig noch etwas mitbekommen, hätten die ungefragt und unerlaubter Weise meine Möbel verschrottet. Da ist der Hinweis, man habe ja schließlich den Vermieter informiert doch nun Wirklich unzureichend, schließlich gehört die im Zweifelsfall zerstörte Balkonausstattung üblicherweise dem Mieter und nicht den Vermieter. Von daher finde ich den Anspruch, derartige Termine im Haus auszuhängen (wenn man den Betroffenen nicht direkt einen Brief schreibt, wie sich das eigendlich gehört) nun wirklich nicht überzogen. Das ist ein Maß von Unhöflichkeit gegenüber dem Kunden, für das ich vermutlich - wenn ich in ähnlich unfreundlicher Weise gegenüber Mandanten handeln würde - ziemlich schnell meinen Hut nehmen dürfte (und zwar zu Recht)....
 
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