DE Löschung einer zurückgewiesenen Anmeldung aus Register

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen (und frohes neues Jahr :D)!

Wenn ich beim DPMA - aufgrund eines ausdrücklichen Wunsches des Mandanten und entgegen der eigenen Empfehlung - eine Wortmarke anmeldet, die - vorsichtig formuliert - einen "beschreibenden Anklang" hat und infolgedessen zurückgewiesen wird, welche Möglichkeit habe ich dann, diese Anmeldung aus dem Register zu "tilgen"?

Hintergrund ist, dass anschließend eine Wort-Bild-Marke mit demselben Wortbestandteil eingereicht wurde, die zur Eintragung geführt hat, ich aber nicht - quasi amtlich im Register - bestätigt wissen möchte, dass der Wortbestandteil allein nicht eintragbar wäre. Schließlich möchte man doch zumindest versuchen, einem möglichen Verletzer in erster Linie mit dem "prägenden" Wortbestandteil der Wort-Bild-Marke zu Leibe rücken, was bei einer vorangegangenen und veröffentlichen Zurückweisung des Wortbestandteils allein erschwert sein dürfte.

Danke

Kugelblitz
 

grond

*** KT-HERO ***
Was wäre, wenn man ein Rechtsmittel benutzt, um das Verfahren am Laufen zu halten, und dann die Anmeldung zurücknimmt?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Akteneinsicht ist auch für zurückgenommene Markenanmeldungen möglich. Das dafür notwendige Interesse ist leicht fingiert. Siehe z.B. Fezer, Markenrecht, § 62 MarkenG Rn 2:

"Bei berechtigtem Interesse gewährt § 62 Abs. 1 einen Anspruch auf Einsicht sowohl in die Akten eingetragner als auch zurückgewiesener und zurückgenommener Markenanmeldungen (BPatG GRUR 2006, 614, 615 – Akteneinsicht Markenanmeldungen; BPatG, Beschl. v. 22. Januar 2008, 24 W (pat) 89/07 – WALK-IN). ... Ein berechtigtes Interesse an der Akteneinsicht kann auch dann bestehen, wenn die Aktenkenntnis für das künftige Verhalten des Antragstellers bei der Wahrung oder Verteidigung von Kennzeichenrechten erheblich sein kann (BPatG Mitt 1983, 197 – Taiga). Ausreichend ist ein tatsächliches Interesse, insbesondere ein wirtschaftliches Interesse; ein rechtliches Interesse ist nicht erforderlich (BPatG, Beschl. v. 22. Januar 2008, 24 W (pat) 89/07 – WALK-IN). Das berechtigte Interesse ist nicht durch den Gegenstand des Verfahrens beschränkt, in dessen Akten Einsicht beantragt wird."

Und das es Probleme mit der Anmeldung gab, wird bei der langen Verfahrensdauer sofort klar, selbst wenn es nicht per Datenbankabfrage mitgeteilt wird.
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Gar keine, da überhaupt nur eingetragene Marken im Register stehen (vgl. § 25 MarkenV). Und nach § 23 II MarkenV wird der Zurückweisungsgrund ohne jede Einflußmöglichkeit veröffentlicht.

Hallo Lysios,

mir ging es eigentlich nicht um die Eintragung ins Register, sondern um die Recherchierbarkeit "fehlgeschlagener Eintragungsversuche" in DPMAregisteer o. ä. - wie Du es ja schon geahnt hast. Letztlich muss der Mandant also mit der Veröffentlichung dieses Fehlversuchs leben, wenn er schon darauf besteht, allerdings nehme ich dies zum Anlass, vor jeder Anmeldung dieser Art auf diese Problematik hinzuweisen.

Danke und Grüße

Kugelblitz
 
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