DE E-Government-Gesetz und ERVDPMAV

pak

*** KT-HERO ***
Hallo,

für die elektronische Einreichung einer Patentanmeldung nach §34 PatG gelangt man über §3 PatV und §12 DPMAV letztlich zu der Verordnung über elektronischen Rechtsverkehr DPMA (ERVDPMAV). Die vom DPMA angebotene Software nach §2 ERVDPMAV ist eher gewöhnungsbedürftig, um es vorsichtig auszudrücken. Aus diesem Grunde haben wir noch darauf verzichtet, die Software bei uns einzuführen.

Ich habe gerade eine Meldung betreffend das E-Government-Gesetz gelesen:

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/06/br_egovg.html

Hiernach sollen die Bundesbehörden verpflichtend über eine DE-Mail erreichbar sein. Hat dies Auswirkungen auf die elektronische Einreichung? Kann eine Patentanmeldung in Zukunft vielleicht per DE-Mail eingereicht werden? Dann könnte man sich den Quatsch mit der DPMA-Software vielleicht sparen ;). Ich befürchte jedoch, dass das ERVDPMAV dafür umgeschrieben werden müsste.

Gibt es hierzu bei Euch weitergehende Erkenntnisse?

pak
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Gibt es hierzu bei Euch weitergehende Erkenntnisse?
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG schließt die Anwendung des VwVfG auf das Verfahren vor dem DPMA aus. Der neue § 3a VwVfG Elektronische Kommunikation mit Geltung ab 1.07.2014 gilt damit nicht für das DPMA und es bleibt bei der speziellen Verordnung ERVDPMAV für das DPMA. Die Software DMPAdirekt ist auch nicht viel anders, als epoline mit den Plugins für IB oder GB. Viel wichtiger ist doch, dass die ERVDPMAV endlich vorsehen müsste, dass man auch Bescheidswerwiderungen beim DPMA online vornehmen kann.
 

pak

*** KT-HERO ***
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG schließt die Anwendung des VwVfG auf das Verfahren vor dem DPMA aus. Der neue § 3a VwVfG Elektronische Kommunikation mit Geltung ab 1.07.2014 gilt damit nicht für das DPMA und es bleibt bei der speziellen Verordnung ERVDPMAV für das DPMA.

OK, somit habe ich es auch schwarz auf weiß ;), so dass sich meine Befürchtung bewahrheitet hat.

Die Software DMPAdirekt ist auch nicht viel anders, als epoline mit den Plugins für IB oder GB. Viel wichtiger ist doch, dass die ERVDPMAV endlich vorsehen müsste, dass man auch Bescheidswerwiderungen beim DPMA online vornehmen kann.

Die Softwareangebote seitens der Ämter haben durchaus Ihre Vorzüge. Leider gibt es zwischen dieser und unserer Verwaltungssoftware häufig Abstimmungsprobleme. Die Schnittstellen müssen also stets gepflegt werden, was - zumindest bei uns - einen höheren Wartungsaufwand bedeutet. Dieser Wartungsaufwand ist mE nur dann gerechtfertigt, wenn auch ejntsprechend hohe Anmeldezahlen vorliegen. Nicht dass wir wenig anmelden, aber nicht in einem Maße, das diesen Aufwand rechtfertigt (meine Meinung). Letztlich wäre es doch schön, wenn die ohnehin vorhandene Anmeldung/Bescheidserledigung im PDF-Format einfach an das Amt/Gericht per (vielleicht auch beim Amt registrierter) E-Mail übermittelt werden könnte. Hier böte sich die DE-Mail an ...

Gruß

pak
 
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