Private BU-Versicherung und Gesundheitsfragen/-check

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

schiebe das Thema der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leider schon zu lange vor mir her. Hat jemand Erfahrung mit den Gesundheitsfragen, die naturgemäß gestellt werden? So ist man verpflichtet, bestimmte Operationen, Behandlungen und Medikationen, die weniger als 5 Jahre zurückliegen, anzugeben.

Was passiert denn nun, wenn man dies - sei es fahrlässig oder vorsätzlich - nicht oder nicht vollständig getan hat und es zur Berufsunfähigkeit kommt? Kann sich der Versicherer im Streitfall die entsprechenden Informationen von der privaten Krankenverischerung oder dem Hausarzt holen?

Mit bestem Dank vorab

pak
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Die Angaben sollte man möglichst ehrlich und ausführlich beantworten, sonst kann der Versicherer im worst-case vom Vertrag zurücktreten.

Nach verschiedenen Urteilen (gesetzl. Regelung) handhaben die Versicherer es jetzt so, dass man entweder von vorneherein die Ärzte von der Schweigepflicht entbindet oder dies später im Einzelfall macht (in der Form: Versicherer schreibt, welche Infos er von welchem Arzt haben will, man entbindet den Arzt dafür von der Schweigepflicht, Infos gehen an den Versicherer). Entbindet man den Arzt im 2. Fall nicht von der Schweigepflicht, so kann das Grund für den Versicherer sein, die Leistung zu verweigern, da er den Sachverhalt nicht klären kann.

Und passend zum Panzer: Die Versicherer versuchen teilweise auch, an die Daten von der Musterung zu kommen...
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Fragender,

danke für Deinen Beitrag!

Fragender schrieb:
Die Angaben sollte man möglichst ehrlich und ausführlich beantworten, sonst kann der Versicherer im worst-case vom Vertrag zurücktreten.
Das ist klar und das habe ich auch vor.

Fragender schrieb:
Nach verschiedenen Urteilen (gesetzl. Regelung) handhaben die Versicherer es jetzt so, dass man entweder von vorneherein die Ärzte von der Schweigepflicht entbindet oder dies später im Einzelfall macht (in der Form: Versicherer schreibt, welche Infos er von welchem Arzt haben will, man entbindet den Arzt dafür von der Schweigepflicht, Infos gehen an den Versicherer). Entbindet man den Arzt im 2. Fall nicht von der Schweigepflicht, so kann das Grund für den Versicherer sein, die Leistung zu verweigern, da er den Sachverhalt nicht klären kann.
OK, das ist nachvollziehbar. Meine Frage zielt jedoch darauf ab, ob der Versicherer auch verlangen kann, dass ich meine Krankenversicherung von der "Schweigepflicht" entbinde, so dass diese die entsprechenden Rechnungen oder Untersuchungen aller meiner Ärzte offenlegt. Ansonsten könnte ich ja lediglich denjenigen Arzt angeben, der meinen Schnupfen und nicht eine evtl. schwerwiegendere Krankheit behandelt hat. (Nicht, dass ich eine solche hätte, meine Frage ist eher theoretischer Natur.)

Fragender schrieb:
Und passend zum Panzer: Die Versicherer versuchen teilweise auch, an die Daten von der Musterung zu kommen...
Da man nur diejenigen Gebrechen/Krankheiten angeben muss, die bis zu 5 Jahre zurückliegen, sollte das Musterungsergebnis (bei meinem fortgeschrittenen Alter) doch eigentlich irrelevant sein, oder?

(PS: Das Bild zeigt eine Panzerabwehrkanone, keinen Panzer ;-))

pak
 

union

*** KT-HERO ***
pak schrieb:
Da man nur diejenigen Gebrechen/Krankheiten angeben muss, die bis zu 5 Jahre zurückliegen, sollte das Musterungsergebnis (bei meinem fortgeschrittenen Alter) doch eigentlich irrelevant sein, oder?
Kommt wahrscheinlich auf die damals vorgegebenen Leiden an: z.B. chronische Rückenschmerzen, Allergien,...
 

rettich

BRONZE - Mitglied
Es könnte lohnend sein, sich mit den Änderungen des Versicherungsvertragsgesetzes vertraut zu machen.

Meines Wissens verjährt nun das Recht der Versicherung, den Vertrag wegen Irrtums anzufechten, jetzt 5 Jahre nach Vertragsschluss. Bei Arglistiger Täuschung beträgt die Frist 10 Jahre. Man sollte sich bei einer geeigneten Stelle (RA oder Verbraucherzentrale) erkundigen, inwieweit eine BUZ davon betroffen ist.

Auch sind die vorvertraglichen Anzeigepflichten inzwischen wohl versichertenfreundlicher gestaltet: Man muss nur solche Krankheiten angeben, nach denen explizit gefragt wurde.
 

pak

*** KT-HERO ***
Danke für die Hinweise!

Ergänzungsfrage:
Was passiert im Falle der Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist (falls bspw. eine Erkrankung o.ä. nicht ordnungsgemäß angegeben wurde). Werden dann zumindest die bislang geleisteten Beiträge zurückerstattet?

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
pak schrieb:
Was passiert im Falle der Berufsunfähigkeit, wenn der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet ist (falls bspw. eine Erkrankung o.ä. nicht ordnungsgemäß angegeben wurde). Werden dann zumindest die bislang geleisteten Beiträge zurückerstattet?
Ich denke, wenn der Versicherer nicht verpflichtet ist zu leisten, weil die Erkrankung, die tatsächlich zur Berufsunfähigkeit geführt hat, medizinisch auf eine verschwiegene Vorerkrankung zurückgeht, würdest Du dennoch keine Beiträge zurückbekommen, weil Du auch wegen anderer Erkrankungen berufunfähig hättest werden können, der Versicherer Dich also tatsächlich abgesichert hat. Andererseits ist es möglich, dass die Verweigerung der Leistung über einen Rücktritt vom Vertrag geht, dann würde über §§812 BGB rückabgewickelt werden.

Ja, ich gebe zu, das ist genau die Frage gewesen, was denn nun gilt... ;)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Wenn man nicht privat Krankenversichert ist, kann nieman an die Arztinformationen gelangen, da die sonstigen Krankenkassen (anonym in Bezug auf den Patienten) mit der Krankenkassenärztlichen Vereinigung verhandeln. Diese Intranzparenz ist ja gerade das Problem der KV.

Woher will der BU- Versicher denn die Daten her haben?

Gruß
Alex
 

pak

*** KT-HERO ***
Alex:jura schrieb:
Wenn man nicht privat Krankenversichert ist, kann nieman an die Arztinformationen gelangen, da die sonstigen Krankenkassen (anonym in Bezug auf den Patienten) mit der Krankenkassenärztlichen Vereinigung verhandeln. Diese Intranzparenz ist ja gerade das Problem der KV.

Woher will der BU- Versicher denn die Daten her haben?
Hallo Alex:jura,

heißt das, dass der BU-Versicherer zwar an die Daten der privaten Krankenversicherung, nicht aber an die Daten der gesetzlichen Krankenversicherung kommen kann?

pak
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Weiß ich nicht! Aber die Info der ges. KK sind systemimmanent nicht zugänglich! PKV glaube ich auch nicht, da, wenn dies herauskäme, das strafrechtlichen Character hat.

Gruß
Alex
 
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