HAGEN Juristischer Bachelorabschluss - Ersatz Hagenstudium

Ahja

Vielschreiber
Hallo allerseits!

Laut www.dpma.de kann ein juristischer Bachelorabschluss das "Hagen-Studium" ersetzen,
wenn er die in § 7 Abs. 3 PAO aufgelisteten Rechtsgebiete abdeckt.

Weiß jemand, ob der LL.B. der Fernuni Hagen als Studium im allgemeinen Recht nach
§ 7 Abs. 3 PAO gilt und somit zur Zulassung zur Prüfung (z.B. nach § 10 PAO oder § 158 PAO)
berechtigt?

Oder sollte ich hierfür eine Anfrage an das DPMA senden?

Vielen Dank und viele Grüße
Ahja
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi,

für eine verbindliche Auskunft ist das DPMA die richtige Anlaufstelle. Am besten anrufen und nachfragen und dann schriftlich bestätigen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite...

Ciao

arcd007
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo,

stimme arcd007 komplett zu. Die verbindliche Bestätigung (und keine Forumsinfo) benötigst Du ohnehin für Deine Ausbilder in der Kanzlei oder Patentabteilung. Die müssen schließlich wissen, an welchen Angeboten Du nun teilnehmen musst / solltest und an welchen nicht. Und kein Ausbilder wird so locker sein, Dich einfach auf "Info aus irgendwelchen Foren" hin nicht auf die Hagenkurse zu schicken.

Oder hast Du mit denen schon drüber gesprochen? Ein zweites noch dazu abgeschlossenes Studium neben Technik / Naturwissenschaft ist ja normalerweise schon ein Thema in den Bewerbungsgesprächen.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Ahja

Vielschreiber
Hi,

vielen Dank für eure Antworten!

Ich denke, dass ich das genauso machen werde und mich dann
wie von euch vorgeschlagen an das DPMA wenden werde.

Viele Grüße
Ahja
 
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