DE Patentumschreibung -- Vollmacht des Erwerbers erforderlich?

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

den DPMA-Richtlinien für die Umschreibung
www.dpma.de/docs/service/formulare/allgemein/a9139.pdf‎

...meine ich zu entnehmen, dass die Vorlage beispielsweise eines von beiden Seiten unterzeichneten "Patent-Kaufvertrags" bereits ausreicht, um Patente/Patentanmeldungen beim Amt umschreiben lassen zu können.

Trifft das aus eurer Sicht ebenfalls zu, das heißt zur Umschreibung sind ansonsten keine Vollmachten, insbesondere auch nicht eine des Erwerbers erforderlich?

Dank vorab
Grüße Kurt
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ja, das trifft zu.

Wenn der frühere Inhaber die Umschreibung beantragt, wird sie bei ausreichendem Nachweis einfach vorgenommen. Wenn der Erwerber umschreiben lassen will, wird der frühere Inhaber informiert und gehört. Aber es wird auch gegen seinen Willen umgeschrieben, wenn die Übertragung nachgewiesen ist.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Dankesehr!

Bei Umschreibung auf eine juristische Person, muss die Vertretungsbefugnis des zugehörigen Unterzeichners des Kaufvertrag separat nachgewiesen werden -- oder reicht es, wenn im Kaufvertrag steht, dass der Unterzeichner vertretungsberechtigt ist?

Grüße Kurt
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Ich zitiere mal aus dem neuen Busse (§30, Rn. 59):

"Nachweis der Vertretungsmacht bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften ist dadurch erleichtert, dass generell die schlüssige Darlegung der Zeichnungsberechtigung durch Angabe von Stellung oder Funktion des Unterzeichners unter Hinzufügung des Namens in Druck- oder Maschinenschrift ausreicht."

Will heißen: Wenn im Kaufervertrag unter der Unterschrift steht "Hans Schulz, Geschäftsführer", sollte das reichen. Wenn doch nicht, meldet sich das DPMA und man kann weitere Nachweise der Vertretungsmacht beibringen.
 
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