Kollegenarbeit als Kandidat?

PHOSITA

SILBER - Mitglied
Hallo Forum,
mal angenommen, Ihr würdet als Kandidat für einen andere als Eure Ausbildungskanzlei "Kollegenarbeit" übernehmen (natürlich mit Zustimmung Eures Ausbilders), was wäre ein angemessener Stundensatz?
Danke für Eure Einschätzung
 

grond

*** KT-HERO ***
pollux schrieb:
was wäre ein angemessener Stundensatz?
Einfach eine Beteiligung an dem, was die beauftragende Kanzlei nach außen abrechnet. Oder die Kanzlei bestimmt ihre Rechnungshöhe gegenüber dem Mandanten nach dem, was Du abrechnest. Dein Stundensatz wäre dann die der Beteiligung an einer dem Mandanten abgerechneten Stunde entsprechende Summe. Das würde allerdings ein gewisses Vertrauen in Deine Effizienz voraussetzen, weil Du dann über Deine abgerechneten Stunden die Rechnungshöhe bestimmst.
 

Jansen

Schreiber
In meiner Ausbildungskanzlei habe ich im Amtsjahr ca. 35% der abgerechneten Arbeit für die freiberufliche Arbeit erhalten (der Prozentsatz ist dann mit PA-, EPA-Prüfung jeweils angehoben worden). Das fand ich sehr okay.

Als Kandidat noch nicht im Amtsjahr und in einer fremden Kanzlei ist zu beachten, dass die dortigen Anwälte Deine Arbeit beaufsichtigen und überprüfen müssen, bevor sie sie weiterverwerten (wenn man in seiner Ausbildungskanzlei als halbwegs vernünftig und zuverlässig bekannt ist, muss das nicht in dem Maße gemacht werden). Das kostet Zeit und schlägt sich sicherlich in einem verminderten Prozentanteil nieder.
 
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