In meiner Ausbildungskanzlei habe ich im Amtsjahr ca. 35% der abgerechneten Arbeit für die freiberufliche Arbeit erhalten (der Prozentsatz ist dann mit PA-, EPA-Prüfung jeweils angehoben worden). Das fand ich sehr okay.
Als Kandidat noch nicht im Amtsjahr und in einer fremden Kanzlei ist zu beachten, dass die dortigen Anwälte Deine Arbeit beaufsichtigen und überprüfen müssen, bevor sie sie weiterverwerten (wenn man in seiner Ausbildungskanzlei als halbwegs vernünftig und zuverlässig bekannt ist, muss das nicht in dem Maße gemacht werden). Das kostet Zeit und schlägt sich sicherlich in einem verminderten Prozentanteil nieder.