GebrMG Warum so selten Gebrauchsmuster?

maroubra

*** KT-HERO ***
Wie steht ihr zu Gebrauchsmustern? Mir kommt es im Allgemeinen so vor, als ob diese eher stiefmütterlich behandelt werden und tendenziell eher zum Patent geraten wird. Ich sehe aber fast nur Vorteile beim Gebrauchsmuster:

-10 Jahre sind eine lange Zeit
-Neuheitsschonfrist
-schneller Schutz
-geringere Kosten
-Recherchemöglichkeit

Das Argument, dass das Patent ein geprüftes Schutzrecht ist und das Gebrauchsmuster nicht, weswegen beim Gebrauchsmuster eine größere Unsicherheit herrscht, finde ich geht etwas zu kurz. Man weiß auch beim Patent erst, wie viel es tatsächlich wert ist, wenn es zum Zweiparteienverfahren kommt, in dem auch der der Konkurrenz bekannte Stand der Technik ans Licht kommt.

In vielen Fällen kann man ja auch das Verfahrens-Verbot mit Vorrichtungsansprüchen umgehen.

Was denkt Ihr?
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Wie steht ihr zu Gebrauchsmustern?

Durchaus positiv! Wenn man sich die durchschnittliche Laufzeit von Patenten/Patentanmeldungen ansieht (ich meine mal gelesen zu haben 7 Jahre), ist das Gebrauchsmuster eine sehr gute Alternative, es sei denn, dass tatsächlich ein erfindungsgemäßes Verfahren im Vordergrund steht, mit dem man meist einen breiteren Schutz erhält und das schwerer durch das Amt recherchiert werden kann.

Kugelblitz
 

grond

*** KT-HERO ***
Ein weiterer Vorteil des Gebrauchsmusters ist der andere Stand der Technik, bei dem eine Benutzung im Ausland unbeachtlich bleibt.

Ich habe in der Praxis aber auch nie viel mit Gebrauchsmustern zu tun gehabt. Früher war es wohl relativ normal, dem Mandanten beides parallel verkaufen zu wollen. Allerdings will der Mandant immer sparen, weshalb damals wie heute die Gefahr bestand, dass er sich für allein das Gebrauchsmuster entscheidet. Das könnte dazu geführt haben, dass man dem Mandanten gar nicht erst viel vom Gebrauchsmuster vorschwärmen will.

Bei Industriemandanten, die prinzipiell in der Lage sein sollten, ihre Patentstrategie selbst festzulegen, kommen Gebrauchsmuster auch kaum vor. Ich denke, das liegt vor allem an der Ungeprüftheit, denn man meldet eher für das Portfolio an und möchte dort nur heiß geschmiedete Eisen vorrätig haben. Mit einem Gebrauchsmuster, selbst einem recherchierten, wird man jedenfalls keine einstweilige Verfügung erwirken können.

Ein weiterer Punkt ist, dass man Interesse an einem ernsthaften Prüfungsverfahren der Prioritätsanmeldung hat, um das Wissen aus dem Prüfungsverfahren für die Nachanmeldungen verwenden zu können. In anderen Ländern stehen keine Gebrauchsmuster zur Verfügung und es können in den dort anzustrengenden Patentprüfungsverfahren teure und in einer Vielzahl von Ländern auftretende Kosten eingespart werden, wenn gleich die Ursprungsanmeldung ordentlich geprüft wird.

Auch für die Bewertung des Unternehmensvermögens bei Aktiengesellschaften dürften geprüfte Schutzrechte deutlich wertvoller sein als ungeprüfte. Ansonsten liegt es eventuell noch an der frühen Veröffentlichung der Gebrauchsmuster, die eigenen Nachanmeldungen im Weg stehen könnten (Prio teilweise unwirksam => neu aufgenommene Veröffentlichung nicht mehr erfinderisch im Lichte der als GebrM veröffentlichten Prioanmeldung). Das könnte man aber natürlich leicht in den Griff bekommen, indem man beispielsweise erst nach Ablauf des Priojahres einer Erstanmeldung das GebrM aus dieser abzweigt etc.
 
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