Allg. Erweiterung der Waren/Dienstleistungen

Kratos

*** KT-HERO ***
In DE ist es ja nicht möglich, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer angemeldeten bzw. eingetragenen Marke nachträglich zu erweitern. Besteht diese Möglichkeit vielleicht in anderen regionalen/nationalen Gesetzen? Oder besteht immer nur die Möglichkeit, eine zweite (identische) Marke mit entsprechend erweitertem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis anzumelden?

Kratos
 

jopatent

SILBER - Mitglied
Hallo Kratos,

mir ist die Möglichkeit zur Erweiterung des Warenverzeichnisses nicht bekannt. Insofern muss wahrscheinlich wirklich die gleiche Marke nochmal angemeldet werden. Dies ist vor dem Hintergrund, dass ein erweitertes Warenverzeichnis zu einem Eintragunsghindernis führen kann, verständlich. Bsp.: "Orange" bisher eingetragen für "Werkzeuge", soll nun um die Waren "Lebensmittel, insbesondere Früchte" erweitert werden ... Letztlich müsste jede Erweiterung nochmal ins Prüfungsverfahren, außerdem hätte die Marke dann unterschiedliche Zeitränge für die unterschiedlichen Waren. Außerdem will sich das Amt ja auch nicht die doppelten Verlängerungsgebühren entgehen lassen ;-)

Jo
 

pak

*** KT-HERO ***
Außerdem will sich das Amt ja auch nicht die doppelten Verlängerungsgebühren entgehen lassen ;-)

Jo

Dies scheint mir der Hauptantrieb zu sein, dass eine Erweiterung des Verzeichnisses nicht zugelassen bzw. vorgesehen ist. Dies ist ärgerlich, da es vorkommt, das ein Markeninhaber seine Produkt- oder Dienstleistungspalette erweitert und nicht nochmal dieselbe Marke für die Erweiterung anmelden möchte. Bei einer internationalen Registrierung kann man ja auch noch Länder nachbenennen, so dass die Marke im Rahmen nur einer internationalen Registrierung innerhalb der benannten Länder unterschiedliche Zeitränge haben kann. Entsprechend könnte bei nationalen oder internationalen Registrierungen doch auch eine "Nachbenennung" von Waren- und Dienstleistungen eingeführt werden, wenn dies politisch gewollt wäre. Rein technisch bestehen nach meiner Auffassung keine Probleme.

In diesem Sinne

pak
 

anwärter

SILBER - Mitglied
Eine derartige Erweiterung des W/DL-Verzeichnisses ist zumindest für österreichische Marken möglich, wobei nicht nur die Erneuerungsgebühren wegfallen, sondern bei Erweiterung vor Registrierung auch die Anmeldegebühr niedriger ist.
 

Kratos

*** KT-HERO ***
Danke für den Hinweis! Wie ist das geregelt, wenn die Erweiterung nach Registrierung/Eintragung vorgenommen werden soll?

Kratos
 

anwärter

SILBER - Mitglied
Danke für den Hinweis! Wie ist das geregelt, wenn die Erweiterung nach Registrierung/Eintragung vorgenommen werden soll?

Die neu hinzugekommenen Waren bekommen das Datum der Einreichung des Erweiterungsantrages als Prioritätsdatum, aber die Marke kann als ganzes erneuert werden. Der Termin der Erneuerung richtet sich nach der ursprünglichen Anmeldung.

Das Anmeldeverfahren ist mW wie bei einer normalen Anmeldung - Formalprüfung, Ähnlichkeitsrecherche, Gesetzmäßigkeitsprüfung, Veröffentlichung und Eintragung im Register, wobei das WVZ nach Priotag aufgesplittet ist.
 
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