GebrMG Spanisches Gebrauchsmuster - Definition Stand der Technik

Fip

*** KT-HERO ***
Es geht um ein spanisches Gebrauchsmuster. Weiß jemand, was hier als Stand der Technik gilt?

Laut dem "Manual Industrial Property" (der Band ist allerdings schon etwas betagt) gilt nur als Stand der Technik, was in Spanien veröffentlicht wurde, unabhängig davon, ob es eine schriftliche oder eine mündliche Veröffentlichung war.

Dies würde bedeuten, dass ich zum Beispiel eine deutsche Gebrauchsmusterschrift eines Dritten, die gestern vom DPMA veröffentlicht wurde, heute einfach abschreiben und in Spanien einreichen könnte und man könnte mir das deutsche Gebrauchsmuster nicht entgegenhalten. Das erscheint mir wenig mit allgemeinen Grundsätzen in Einklang zu bringen zu sein.

Meine Versuche, den entsprechenden Passus im spanischen Gesetz zu finden, sind leider mangels Sprachkenntnissen fehlgeschlagen.
 

Fip

*** KT-HERO ***
Danke für die Rückmeldung.

Diese Broschüre hatte ich auch gesehen, vertraue Ihr aber aus drei Gründen nicht so ganz. Erstens widerspricht das dem, was im Manual IP steht. Zweitens ist auch in Deutschland die Stand der Technik Definition im Gebrauchsmusterrecht eine andere als im Patentrecht und ich halte es schlicht für wahrscheinlich, dass das auch in Spanien so ist. Drittens werden in der Broschüre die Themen Patent und Gbm an vielen stellen über einen Kamm geschoren, wo eigentlich eine Differenzierung angebracht wäre. Aber das ist ja auch eine Broschüre für Laien und nicht für professionelle Vertreter.

Naja, ich werde mich wohl mal an einen spanischen Kollegen wenden müssen.
 
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