Patentonkel
GOLD - Mitglied
Hallo
wer muss die Bankgebühren bei Zahlungen an/von Auslandskollegen tragen?
Was ist hier Usus oder gibt es sogar einschlägige standesrechtliche Vorschriften?
Ich würde normalerweise davon ausgehen dass alle Gebühren von dem Überweisenden zu tragen sind (OUR-Überweisung). Diese Überweisungen sind aber sehr teuer (bei uns bspw. ca. 40 Euro aus DE nach CN)
Wir haben andererseits schon SHARE-Überweisungen aus USA bekommen von denen unsere Bank noch 20 Euro Gebühren abgezogen hat, ergo war der gutgeschriebene Betrag eigentlich zu gering.
Habe mal eine Büroleiterin einer mittelgrossen Kanzlei gefragt und es hat sich herausgestellt dass sie immer per SHARE-Überweisung ins Ausland zahlt, beschwert habe sich noch niemand...?
Wie sind Eure Erfahrungen?
wer muss die Bankgebühren bei Zahlungen an/von Auslandskollegen tragen?
Was ist hier Usus oder gibt es sogar einschlägige standesrechtliche Vorschriften?
Ich würde normalerweise davon ausgehen dass alle Gebühren von dem Überweisenden zu tragen sind (OUR-Überweisung). Diese Überweisungen sind aber sehr teuer (bei uns bspw. ca. 40 Euro aus DE nach CN)
Wir haben andererseits schon SHARE-Überweisungen aus USA bekommen von denen unsere Bank noch 20 Euro Gebühren abgezogen hat, ergo war der gutgeschriebene Betrag eigentlich zu gering.
Habe mal eine Büroleiterin einer mittelgrossen Kanzlei gefragt und es hat sich herausgestellt dass sie immer per SHARE-Überweisung ins Ausland zahlt, beschwert habe sich noch niemand...?
Wie sind Eure Erfahrungen?