Praxis Bankgebühren bei Zahlungen an/von Auslandskollegen

Patentonkel

GOLD - Mitglied
Hallo

wer muss die Bankgebühren bei Zahlungen an/von Auslandskollegen tragen?
Was ist hier Usus oder gibt es sogar einschlägige standesrechtliche Vorschriften?

Ich würde normalerweise davon ausgehen dass alle Gebühren von dem Überweisenden zu tragen sind (OUR-Überweisung). Diese Überweisungen sind aber sehr teuer (bei uns bspw. ca. 40 Euro aus DE nach CN)

Wir haben andererseits schon SHARE-Überweisungen aus USA bekommen von denen unsere Bank noch 20 Euro Gebühren abgezogen hat, ergo war der gutgeschriebene Betrag eigentlich zu gering.

Habe mal eine Büroleiterin einer mittelgrossen Kanzlei gefragt und es hat sich herausgestellt dass sie immer per SHARE-Überweisung ins Ausland zahlt, beschwert habe sich noch niemand...?

Wie sind Eure Erfahrungen?
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Patentonkel,

wir haben eine ähnliche Problematik, wenn per Scheck aus dem Ausland bezahlt wird. Die Gebühren sind mitunter horrend. Wir halten es dann so, dass die erwarteten Gebühren bereits in der aktuellen Rechnung oder die tatsächlichen Gebühren in der folgenden Rechnung aufgeführt werden. Mit anderen Worten trägt hier der Scheckaussteller die Kosten. Hängt aber von der Absprache mit dem Mandanten/Kollegen ab. Eine gesetzliche Regelung hierzu ist mir nicht bekannt.

Gruß

Pak
 
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