DE Bestellung einer beglaubigten Abschrift

pak

*** KT-HERO ***
Hallo,

ich beschäftige mich gerade mit der Frage, wer eine beglaubigte Abschrift (Certified Copy) einer deutschen Patentanmeldung beim DPMA bestellen darf. Muss dies zwangsläufig der Anmelder oder dessen Vertreter sein oder kann dies auch durch eine Firma (keine Kanzlei; in einem anderen Beitrag auch als "Servicedienstleister" bezeichnet) erfolgen, die ein ausländisches oder internationales Patentanmeldeverfahren auf Grundlage der deutschen Prioritätsanmeldung für den Anmelder einleitet/betreut.

Danke

pak
 
Zuletzt bearbeitet:

pak

*** KT-HERO ***
OK, die Frage ist vielleicht etwas verwirrend! Ein Dritter kann ja gar nicht wissen, dass es die Anmeldung gibt, zumal noch nicht veröffentlicht. Insofern wird das DPMA einen Teufel tun und die Prioanmeldung jedem x-beliebigen als beglaubigte Kopie herausgeben.

Was aber, wenn der "Servicedienstleister" seine Berechtigung nachweisen kann (wie auch immer) ?

pak
 
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