DE Inhalt Nachweis über "Praktische technische Tätigkeit"

Sehr geehrtes Fachpublikum,

ich habe ein paar Fragen zum Nachweis über die „Praktische technische Tätigkeit“. Wie umfangreich und genau soll der Inhalt zur Tätigkeit beschrieben werden? Ist eine Aufzählung der durchgeführten – in meinem Fall biotechnologischen - Methoden ausreichend oder soll geschildert werden wie (verwendete Materialien und Geräte) und warum (Zielsetzung) die Methode angewandt wurde? Sind zudem noch weitere Angaben zum Inhalt der Tätigkeit erforderlich?
Ein weiterer Punkt, der für den Nachweis erbracht werden muss, ist die Angabe zur Wochenarbeitszeit. Ist es richtig, dass eine Mindestwochenarbeitszeit von 40,00 WoStd nicht unterschritten werden darf?
Ich bedanke mich vielmals für die Beantwortung meiner Fragen!
 

philkopter

GOLD - Mitglied
Hier auch noch eine direkte Antwort:

Praktische Tätigkeiten im Rahmen des Studiums gelten nicht als praktische Tätigkeit im Sinne dessen was vom DPMA verlangt wird. Dazu zählt auch die Diplomarbeit und genau aus dem Grund haben auch die meißten PAs einen Dr., selbst wenn dieser nicht zwingend erforderlich wäre für eine nicht-wissenschaftliche Karriere.

Hier mal die genaue Auflistung was alles dazuzählt, direkt von der Seite des DPMA:

Als praktische technische Tätigkeit oder Erfahrung kommen regelmäßig in Betracht:

- Berufstätigkeit auf technischem Gebiet
- Berufsausbildung mit Lehre in einem technischen Beruf
- Technische Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer experimentellen Doktorarbeit
- Von der Studien- und/oder Prüfungsordnung vorgeschriebene sog. Industriepraktika
- Sonstige technische Praktika, d.h. ohne Bezug zum Studium
- Technische Tätigkeiten als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft, z.B. bei der Vorbereitung, Betreuung oder Nachbereitung von Lehrstuhlveranstaltungen
-Technische Tätigkeiten oder Erfahrungen während des Grundwehr- oder Zivildienstes, im Umfang von maximal 6 Wochen, sofern sie durch ein aussagekräftiges Zeugnis belegt sind
Technische Tätigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen von Forschungswettbewerben.


Desweiteren werden nicht berücksichtigt:

Nicht berücksichtigt werden können Zeiten zur Vorbereitung und Anfertigung von Diplomarbeiten, Bachelorarbeiten oder Masterarbeiten, da solche Arbeiten Teil jedes Studiums und damit keine zusätzlich erlangte praktische technische Tätigkeit oder Erfahrung darstellen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Arbeiten nicht an der Hochschule, sondern extern vorbereitet und angefertigt werden.

Ebenfalls nicht berücksichtigt werden können:

Theoretisch-wissenschaftliche Tätigkeiten
Handwerkliche Tätigkeiten ohne technischen Bezug
Medizinische Tätigkeiten
Programmiertätigkeiten, die sich nicht auf die Lösung eines technischen Problems richten
Lehr- und Aufsichtstätigkeiten
Verwaltungs- und kaufmännische Tätigkeiten
Managementtätigkeiten.


Da die Gesamtzeit 1 Jahr sein muss udn auf diese auch penibel geachtet wird, musst du auch das 1 Jahr Vollzeit gearbeitet haben, sprich 40h/Woche.
 

Kratos

*** KT-HERO ***

Warum wird der Beitrag von upupa denn von jemandem als "nicht hilfreich" eingestuft? Unter den Links, die upupa hier dankenswerterweise zusammengestellt hat, finden sich doch einige Antworten auf die Fragen von Biologiestudentin. Für mich eindeutig "hilfreich".

Kratos
 
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