PCT PCT, Nationalisierung DE (Frist für Jahresgebühr)

jopatent

SILBER - Mitglied
Hallo,

kurze Frage zur Nationalisierung einer PCT-Anmeldung in Deutschland. Wie berechnet sich die Frist zur Zahlung der Jahresgebühren im folgenden Fall:

Ende der 30-Monatsfrist: 7.2.2011

Zuschlagsfreie Zeit für Jahresgebühr: bis 7.4.2011 oder 30.4.2011?
Zeit mit Verspätungszuschlag: bis 7.8.2012 oder 31.8.2012 ?

(Mit anderen Worten: Gilt die Regelung nach §3 und §7 PatKostG (Ende des Monats) auch bei einer Nationalisierung aus dem PCT?)

Jo
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Nach dem Hinweis auf dem DPMA-Formular P2009 beginnen die Zahlungsfristen für die Jahresgebühren mit dem Eintritt in die nationale Phase (ähnlich auch im Schulte). Da nicht auf das Monatsende als fristauslösendes Ereignis Bezug genommen wird, würde ich bei dem genannten Beispiel vom 7.4. bzw. 7.8.2011 ausgehen.
 

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Die PCT-Anmeldung hat gemäß Art. 11 Abs. 3 PCT die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen Anmeldung, deren internationales Anmeldedatum als Anmeldedatum in Deutschland gilt. Für die internationale Anmeldung sind daher grundsätzlich Jahresgebühren nach deutschem Recht zu zahlen.

Dementsprechend ist die 3. Jahresgebühr gem. § 3 II PatKostG am letzten Tag des 24.
Monats nach dem internationalen Anmeldetag fällig.

Das Verfahren vor dem DPMA ist aber gem. § 148 ZPO analog bis zum Eintritt in die nat. Phase ausgesetzt, so dass die Zahlungsfrist gem. § 249 I ZPO analog erst mit Eintritt in die nat. Phase zu laufen beginnt.

Gem. § 7 I PatKostG ist die JG bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zu zahlen. Die Fälligkeit entspricht gem. § 249 I ZPO analog dem Datum des Eintritts in die nat. Phase, also dem 7.2.2011. Damit hätte bis zum 30.4.2011 zuschlagsfrei und bis zum 31.8.2011 mit Zuschlag gezahlt werden können.

So würde ich iÜ auch den Hinweis auf dem von EQE2009-Gast zitierten DPMA-Formular verstehen: "Jahresgebühren sind jeweils für die folgende Schutzfrist am letzten Tag des Monats fällig, der durch seine Benennung
dem Monat entspricht, in den der (internationale) Anmeldetag fällt. Die 3. Jahresgebühr ist somit am letzten Tag des 24.
Monat nach dem internationalen Anmeldetag fällig; die Zahlungsfristen nach dem Patentkostengesetz beginnen jedoch
erst mit dem Eintritt in die nationale Phase."

Viele Grüße
Patentrezept
 
Zuletzt bearbeitet:

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Nach dem Hinweis auf dem DPMA-Formular P2009 beginnen die Zahlungsfristen für die Jahresgebühren mit dem Eintritt in die nationale Phase (ähnlich auch im Schulte). Da nicht auf das Monatsende als fristauslösendes Ereignis Bezug genommen wird, würde ich bei dem genannten Beispiel vom 7.4. bzw. 7.8.2011 ausgehen.


Für die Bestimmung der Zahlungsfrist kommt es nicht darauf an, an welchem Tag des Monats die JG fällig wird, da gem. § 7 PatKostG die JG bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zu zahlen ist.
 

Patentonkel

GOLD - Mitglied
Gem. § 7 I PatKostG ist die JG bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zu zahlen. Die Fälligkeit entspricht gem. § 249 I ZPO analog dem Datum des Eintritts in die nat. Phase, also dem 7.2.2011. Damit hätte bis zum 30.4.2011 zuschlagsfrei und bis zum 31.8.2011 mit Zuschlag gezahlt werden können.

m.E. nicht richtig.

http://www.wipo.int/pct/guide/en/gdvol2/annexes/de.pdf

page 3 fussnote 3)

fälligkeit 7.2. + 2 monate = 7.4. (bzw. 7.8. m. zuschlag)
nicht bis monatsultimo. eine monatsfrist wird ja nicht bis ultimo berechnet, vgl. 188 bgb

"der letzte tag des monats" gilt ja nur für die fälligkeit gemäß PatKostG (allerdings nicht in diesem fall, s. link oben)

wieso eigentlich "ZPO analog"? sehe die verbindung nicht ganz, wo wäre da eine regelungslücke im PCT, die irgendeine analoge anwendung voraussetzen würde?
 

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
m.E. nicht richtig.

http://www.wipo.int/pct/guide/en/gdvol2/annexes/de.pdf

page 3 fussnote 3)

fälligkeit 7.2. + 2 monate = 7.4. (bzw. 7.8. m. zuschlag)
nicht bis monatsultimo. eine monatsfrist wird ja nicht bis ultimo berechnet, vgl. 188 bgb

"der letzte tag des monats" gilt ja nur für die fälligkeit gemäß PatKostG (allerdings nicht in diesem fall, s. link oben)

wieso eigentlich "ZPO analog"? sehe die verbindung nicht ganz, wo wäre da eine regelungslücke im PCT, die irgendeine analoge anwendung voraussetzen würde?


mE steht da nichts anderes (vgl. Fußnote 3): "It is due on the last day of the month containing the second anniversary (24 months) of the international filing date. If the
applicant does not initiate early entry into the national phase, he does not have to pay the third annual fee before the expiration of
the 30-month time limit under PCT Article 22(1) or 39(1)(a). In that case, the third annual fee may be paid without surcharge
before the expiration of the second month after the expiration of the 30-month time limit. If the third annual fee is not paid within
this two-month time limit, the fee may still be paid with a surcharge before the expiration of the sixth month after the expiration of
the 30-month time limit."

"Expiration" verstehe ich genauso, wie es das PatKostG in § 7 vorgibt: "... bis zum Ablauf". Fristende ist also mE grundsätzlich das Ende des Monats.

Analoge Anwendung von ZPO-Regeln deshalb, weil mir ansonsten keine Regelung einfällt, die eine Hemmung der Zahlungsfristen bis zum Eintritt in die nat. Phase bewirkt. Wo steht das im PCT?

Die Regelungslücke ist mE nicht im PCT sondern im PatG, dem PatKostG oder dem IntPatÜG zu suchen. Wo steht dort, wie bei einer Aussetzung des Anmeldeverfahrens vorzugehen ist.

Noch zu § 188 BGB: Im PatKostG steht nicht, dass innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit zu zahlen ist, sondern bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit. Die Zahlungsfrist ist also eben keine nach Monaten bestimmte Frist.
 
Zuletzt bearbeitet:

Patentrezept

BRONZE - Mitglied
Vielen Dank für Abschnitt 20 - § 249 I ZPO nutzt das BPatG allerdings auch!

Zudem stimme ich ja bei der Frage der Fälligkeit zu. Ich bin lediglich der Meinung, dass § 7 PatKostG keine nach Monaten bestimmte Frist beinhaltet. Der alte § 17 III PatG lautet:

"Die Jahresgebühren sind jeweils für das kommende Jahr am letzten Tag des Monats fällig, der durch seine Benennung dem Monat entspricht, in den der Anmeldetag fällt.2Wird die Gebühr nicht bis zum Ablauf des letzten Tages des zweiten Monats nach Fälligkeit entrichtet, so muß der tarifmäßige Zuschlag entrichtet werden...."

Meiner Ansicht nach kommt es daher für die Bestimmung der Frist nicht auf den genauen Tag der Fälligkeit an. Zwar bestimmt § 17 III S. 1 PatG aF die Fälligkeit auf das Ende des Monats. Dieser Termin wird aber wg. § 249 ZPO auf einen anderen Tag verschoben. Das spielt mE für die Zahlungsfrist nach § 17 III S. 2 PatG aF aber keine Rolle, da auf den Ablauf des Monats nach dem Fälligkeitsmonat abgestellt wird. Warum das BPatG in Abs. 22 auf die verschobene Fälligkeit abstellt und von einer nach Monaten bemessenen Frist ausgeht, ist mir im Augenblick noch ein Rätsel.
 

EQE2009-Gast

*** KT-HERO ***
Meiner Ansicht nach kommt es daher für die Bestimmung der Frist nicht auf den genauen Tag der Fälligkeit an. Zwar bestimmt § 17 III S. 1 PatG aF die Fälligkeit auf das Ende des Monats. Dieser Termin wird aber wg. § 249 ZPO auf einen anderen Tag verschoben.

Nach meinem Verständnis ist der wesentliche Punkt in der genannten Textpassage (Rz. 22) der von Patentonkel verlinkten Entscheidung BPatG 10 W (pat) 122/99, dass die Fälligkeit nicht verschoben wird. Es beginnt nur der Fristlauf neu, sobald die Unterbrechung oder Aussetzung des Verfahrens endet.
 

jopatent

SILBER - Mitglied
mE steht da nichts anderes (vgl. Fußnote 3): "It is due on the last day of the month containing the second anniversary (24 months) of the international filing date. If the
applicant does not initiate early entry into the national phase, he does not have to pay the third annual fee before the expiration of
the 30-month time limit under PCT Article 22(1) or 39(1)(a). In that case, the third annual fee may be paid without surcharge
before the expiration of the second month after the expiration of the 30-month time limit. If the third annual fee is not paid within
this two-month time limit, the fee may still be paid with a surcharge before the expiration of the sixth month after the expiration of
the 30-month time limit."

"Expiration" verstehe ich genauso, wie es das PatKostG in § 7 vorgibt: "... bis zum Ablauf". Fristende ist also mE grundsätzlich das Ende des Monats.

Dies ist genau diejenige Passage im PCT-Leitfaden, über die ich gestolpert bin. "The expiration of the 30-month time limit" war unstrittig am 7.2.2011. Bleibt nur noch die Frage, was unter "expiration of the second month after the 30-month time limit" zu verstehen ist. Am 7.4.2011 wären zwei Monate abgelaufen. DER zweite Monat danach endet jedoch am 30.4.2011.

Welche der beiden Möglichkeiten hier die richtige ist, ist wohl auch im Forum umstritten ...

Dennoch danke für die Anregungen!

Jo
 
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