Beanspruchung von computerimplementierten Erfindungen

Fip

*** KT-HERO ***
Die Probleme bei der Softwarepatentierung sind ja etwas aus der Diskussion geraten, seit dem die Linien vom EPA und die des BGH einigermaßen geklärt sind. Wie beansprucht Ihr heute eine Softwareerfindung?

Es gab ja mal Zeiten (so vor 10 Jahren glaube ich), da hat man versucht, sich mit Ansprüchen, die auf Dinge wie ein "Computerprogrammprodukt" oder einen "Datenträger mit darauf gespeicherter Software" etc. über den Patentierungsausschluss zu retten versucht. Heute ist das ja weniger ein Problem, sofern zumindest ein bisschen was technisches an der Sache dran ist.

Wie würdet Ihr heute eine computerimplementierte Erfindung beanspruchen (z.B. ein bestimmtes Browser-PlugIn oder auch eine App-Anwendung, mal vorausgesetzt, es ist was Technisches dran). Gibt es da anerkannte Ansätze oder aktuelle Rechtsprechung? Oder beansprucht man schlicht "Verfahren zum ..." und "System zum ..."?
 
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