Praxis Lock step system - Entnahmeanteil dazu kaufen?

ipc

Schreiber
In unserer Sozietät ist ein lock step-System etabliert, das den Anteil der Entnahme aus dem Gesamtgewinn für jeden Partner individuell bestimmt: Junge Sozien erhalten eine geringe Punktanzahl, die im Laufe der Zugehörigkeit zur Sozietät steigt. Ältere Partner haben eine hohe Punktzahl. Junge Partner erwerben keinen Anteil an sonstigen Vermögenswerten der Kanzlei.

Ein älterer Sozius (mit höherer Punktzahl/Entnahmeanteil) verlässt die Kanzlei und möchte mir seine Punkte verkaufen. Er hat mir einen Preis genannt, aber ich möchte mal Eure Tipps und Erfahrungen dazu hören, bevor ich Ihm ein Gegenangebot mache. Wie ist das denn steuerlich zu bewerten?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

ipc
 
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pa-tent

*** KT-HERO ***
Hallo ipc,

ganz offen und ehrlich:
Hier meine ersten Gedanken beim mitternächtlichen Lesen der Fragestellung:
1) Als angeblicher Partner in einem Lock-Step-Modell sollte man die Frage(n)
eigentlich selbst beantworten können.
2) ICH würde so etwas nicht in einem für Jedermann öffentlichen Forum diskutieren.
3) Interessant, was es so (angeblich) an "Kollegen" (hier bezogen auf jung (=ein Anwalt
mit Hoffnung auf Weiterbildung durch das allwissende www unter
Mißachtung dessen Schattenseiten; Viel Spass bei der Mandantenberatung!)
und alt (= Ein Altsozius, der seine Anteile zur Optimierung des persönlichen Gewinns
meistbietend an EINEN jüngeren Sozius verscherbeln will,
wahrscheinlich weil die Gesamtheit der anderen Sozien den geforderten Preis nicht zahlen will) gibt.
4) Don't feed the trolls!

Unter 3) habe ich übrigens meine fallbezogene Antwort untergebracht, soweit
die zahlenfreie Ausgangsfrage dies zulässt.

Die noch offene Teilfrage zu den steuerlichen Aspekten sollte
mit Untermauerung per Haftungsanspruch (sonst ist die Aussage eh wertlos)
unter Angabe der nötigen Details ein Steuerberater beantworten können.
 
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maroubra

*** KT-HERO ***
Also ich bin sicher kein Experte, aber ganz allgemein gibt es wohl die Faustregel, dass sich Investitionen nach spätenstens 10 Jahren amortisiert haben sollten. Wenn du also die voraussichtlichen (Mehr-)Einnahmen aus den Anteilen über zehn Jahre betrachtest, kannst du einen oberen (maximalen) Kaufpreis bestimmen.

Als zweiten Schritt könntest du noch einpreisen, dass ein Kanzleianteil kein Wirtschaftsgut ist, für das es einen Markt oder einen Marktpreis gibt.

Unter Beachtung der Gründe, weshalb der Partner die Anteile verkaufen will (muss), und in Abhängigkeit davon, ob es realistisch gesehen noch andere potentielle Käufer gibt, könnte man den Preis nochmal signifikant drücken nehme ich an.
 
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