Allg. Ausbildungsgehalt

p_may12

Schreiber
Ich habe eine Frage zum Thema Bezahlung und hoffe auf eine Antwort über dieses Forum:

Ich überlege im Moment, ob ich die Ausbildung zum PA mache.
Ich bin Maschinenbau-Dipl.-Ing. und habe jetzt etwas mehr als 3 Jahre bei einer mittelständischen Firma gearbeitet und frag mich, ob sich ein Wechsel lohnt. Der Beruf würde mich schon sehr reizen und soweit ich gelesen habe, ist die Bezahlung in dem Beruf ganz gut.

Aber -
ich hab einen Studienfreund, der mittlerweile fertiger Patentanwalt ist und der sagte mir u.a., dass man während der Ausbildungsjahre vielerorts Gehälter um die 3000 EUR im Monat oder teiweise noch weniger bekommt.
Stimmt das?? Oder gilt das nur außerhalb von München?

Wenn ja, warum wird so derart wenig gezahlt? Ich versteh das nicht.
Diese Berufsausbildung geht wohl vielmals so, dass die Kandidaten oft auch an ganz normalen Aufträgen mitarbeiten dürfen, die den Kunden auch in Rechnung gestellt werden können. (so hab ich das zumindest verstanden)

Eine "Ausbildung" nach einem festen Plan gibt es wohl in dem Sinne scheinbar nicht (?), sondern eher so eine Art Korrektur durch einen älteren Patentanwalt.

Auf den Webseiten von Patentanwaltsfirmen hab ich gesehen, dass ein überwiegender Teil der Anwälte sogar promoviert ist. Auf jeden Fall haben alle einen guten Uni-Abschluss in der Tasche.

Diese Leute müssten doch ohne Weiteres einen gut bezahlten Job nach dem Studium bekommen, oder nicht? Zumindest als Ingenieur gibt es derzeit ausreichend offene Stellen in der Wirtschaft. Stichwort Fachkräftemangel.
Und wenn ich als Ingenieur in irgendeinem größeren Unternehmen wie Daimler oder BMW anfange, dann muss ich mich auch erst in das Sachgebiet einarbeiten, allerdings bei vollem Gehalt auf Basis meines Uni-Abschlusses und meiner Qualifikation.

Es scheint, dass so ein hochqualifizierter Patent-"Azubi" vor allem für die Patentanwaltsfirmen möglicherweise ein gutes Geschäft sind, da ja momentan relativ viele Stellen für Ingenieure ausgeschrieben sind.

Hab ich da in meiner Überlegung etwas übersehen?

P.
 

philkopter

GOLD - Mitglied
nein ich glaube da hast du nichts übersehen. Als Ingenieur macht man das, derzeit und wenn man tatsächlich "nur" die 3k bekommt, wohl vor allem weil es einem Spaß macht. In Anbetracht der Angebote aus der Industrie ist das von dir genannte Gehalt während der Ausbildung in der Tat nicht konkurrenzfähig. Wie es danach aussieht hat dann eher damit zu tun wie gut du dich anstellst, da kann es wesentlich besser sein als in der Industrie aber auch wesentlich schlechter. Während der Ausbildung gibt es da, soweit ich das seh, auch relativ wenig Verhandlungsspielraum sprich du müsstest dich mit etwa dem Betrag begnügen. Allerdings gibt es auch Firmen die deutlich mehr als die von dir genannten 3k zahlen, wie leicht du da reinkommst weiß ich nicht. welche firmen das sind? Da gibt es 3-4 große IP Firmen in Deutschland, Namen werden hier aber ungern genannt.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi p_may12,

> Der Beruf würde mich schon sehr reizen
Warum?

> und soweit ich gelesen habe, ist die Bezahlung in dem Beruf ganz gut.
Ohne einen neuen Gehaltsthread lostreten zu wollen...die Bezahlung hängt später als Anwalt- soweit man Aufträge bekommt und/oder selber akquiriert - vom persönlichen Einsatz ab. Als Ein-Mann-Kanzlei wird man die ersten Jahre kaum ein großes gehalt generieren können, selbst mit kleiner eigener Mandantschaft. Bei den Groß- oder großen Kanzleien konkurrieren sehr viele mit einem, sprich ob man nach der Ausbildung und nach bestandener EQE überhaupt dort "einsteigen darf", hängt nicht zuletzt vom eigenen Einsatz ab, sprich die 40h Woche kann man glatt vergessen, da man Umsatz generieren soll/muß und am besten auch noch ein paar Mandaten akquiriert.

> Wenn ja, warum wird so derart wenig gezahlt?
Als Kandidat "kostet" man seinen Ausbilder zumindest im ersten ud ggf. im zweiten Jahr mehr Zeit und Umsatz als man selber generiert. Zudem ist ja nicht sicher, ob man danach überhaupt in der Kanzlei bleibt...
3K EUR sollten drin sein mit kleiner Steigerung (kleiner dreistelliger EURO Betrag) über die Ausbildungsjahre...mehr ist aber utopisch.

Also gut rechnen, ob sich das "lohnt"...vergiß auch nicht das Amtsjahr, in dem man nichts verdient bzw. in dem man zusätzlich arbeiten kann bzw. muß. Das wird zwar üblicherweise von der Kanzlei mit einem Darlehen, etc. überbrückbar "gemacht", das Darlehen muß man dann aber wieder abarbeiten.

Insgesamt braucht man mehrere Jahre bei einem hohen Gehalt um die "verlorenen" Jahre der Ausbildung "geldlich" gesehen wieder "reinzuholen"...und das ist ja nicht garantiert.

Ciao

arcd007
 
Zuletzt bearbeitet:

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo p_may12,

doch, Du hast etwas übersehen. Deine Fragen beantworten sich sehr rasch, wenn Du Sie von der Seite dessen betrachtest, der das Gehalt des Kandidaten letztlich bezahlen muss: Das ist der Mandant. Und das könntest im Moment Du sein, etwa als Ingenieur, der etwas erfunden hat.

Du als Ingenieur gehst nun zum Patentanwalt, um Dich beraten zu lassen. Vielleicht für Dich selbst, vielleicht auch für Deinen momentanen Arbeitgeber, dessen Geld Du dann ja beim Patentanwalt ausgibst, wobei Du diese Ausgabe dann verantworten musst.

Der Patentanwalt hat einen Kandidaten. Wieviel bist Du also bereit extra zu bezahlen, wenn der Kandidat die Arbeit macht und der Patentanwalt dem Kandidaten erklärt, was er tun soll, die Entwürfe überprüft, korrigiert, etc. verglichen mit dem Fall, dass der Patentanwalt alles selbst macht?

Du bist nicht bereit, dafür etwas extra zu bezahlen? Tja, das ist schlecht für den Kandidaten, denn wovon soll er dann eigentlich bezahlt werden? Da gibt es keine anderen Einnahmen des Patentanwalts außer den Rechnungen an Dich und an andere Mandanten. Das Gehalt des Kandidaten muss also finanziert werden aus dem, was der Patentanwalt in der Zeit verdienen kann, die er durch einen Kandidaten vielleicht einspart, weil er nicht alles selbst machen muss.

Ist der Kandidat ein Anfänger oder soll gerade etwas Neues lernen oder verursacht aus welchen Gründen auch immer viel Arbeit für Nachkorrekturen, müsste das Gehalt daher bei Null oder Schlimmerem liegen. Das muss der Patentanwalt also subventionieren mit der (hoffentlich) schon dicht am Wunschergebnis liegenden Arbeit des Kandidaten kurz vor Ende der Ausbildung. Wenn das nicht klappt, war die Ausbildung für den Patentanwalt ein Verlustgeschäft. Das kommt angeblich sehr häufig vor. Jedenfalls bildet ein erheblicher Teil der Patentanwälte deshalb eben keine Kandidaten aus.

Du kennst einen "fertigen" Patentanwalt. Er könnte Dich also ausbilden, wenn er selbst oder ein Kollege in seiner "Patentanwaltsfirma", also Kanzlei, schon lange genug dabei ist. Frag ihn, wieviel er Dir von seinem Einkommen also als Kandidatengehalt abgeben würde und warum.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

maroubra

*** KT-HERO ***
An der Erklärung von "blood für PMZ" ist sicher was dran. Dass esjedoch prinzipiell auch anders geht, zeigen zum Beispiel die großen deutschen oder internationalen Rechtsanwaltskanzleien, die auch für junge Rechtsanwälte, die gerade das zweite Staatsexamen bestanden haben, zum Teil sechsstellige Einstiegsgehälter bezahlen. Ich bin sicher, dass auch diese, sicherlich hervorragenden Absolventen, die ersten ein bis zwei Jahre ein Verlustgeschäft für die Kanzleien sind.

Ich bin daher eher der Aufassung, dass die Tatsache, dass eben die Ausbildung vorgeschrieben ist und sich nicht durch ein Studium ersetzen lässt, die Kanzleien in eine sehr starke Verhandlungsposition versetzt, und sie daher trotz der Mini-Gehälter genug Nachwuchskräfte finden.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi marouba,

Dass esjedoch prinzipiell auch anders geht, zeigen zum Beispiel die großen deutschen oder internationalen Rechtsanwaltskanzleien, die auch für junge Rechtsanwälte, die gerade das zweite Staatsexamen bestanden haben, zum Teil sechsstellige Einstiegsgehälter bezahlen. Ich bin sicher, dass auch diese, sicherlich hervorragenden Absolventen, die ersten ein bis zwei Jahre ein Verlustgeschäft für die Kanzleien sind.

Dies gilt nur für einen äußerst geringen Teil der RAs und für einen kleinen Teil der RA-Kanzleien überhaupt. Zudem ist die "Konkurrenz", sprich Notar oder Richter bei hervorragenden Noten nicht zu vernachlässigen. Auch wird von diesen deutlich mehr verlangt als von Kandidaten in PA-Kanzleien. Dieser Teil der RAs sollen ja - wie drückte sich ein RA-Kollege aus - "Cash-Cows" sein, sprich sich deutlich über die Maßen "selbst tragen". Das wird von einem Kandidaten erst nach 2 Jahren erwartet...bei 6stelligem Jahresgehalt wird das sofort von Dir erwartet. Kann man es nicht, gibt es - wie es so schön heißt - am WE Zeit und Gelegenheit den Mangel abzustellen.

RA-Kollegen mit einem guten, aber nicht überragenden Studienabschluß steigen hier deutlich unter 6stellig, sprich in der Gegend um 50.000€ ein...wenn überhaupt, selbst mit Berufserfahrung.

Ich bin daher eher der Aufassung, dass die Tatsache, dass eben die Ausbildung vorgeschrieben ist und sich nicht durch ein Studium ersetzen lässt, die Kanzleien in eine sehr starke Verhandlungsposition versetzt, und sie daher trotz der Mini-Gehälter genug Nachwuchskräfte finden.

Da es eine Ausbildung ist, übernehmen die Kanzleien zumindest auch einen Teil der Ausbildungskosten, z.B. Fahrten nach Hagen, nach München, Freistellung für die Arbeitsgemeinschaften, Kosten für Fahrten, Bücher, Praktikum an einem Landgericht, etc.

Ciao

arcd007
 
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Pat-Ente

*** KT-HERO ***
... auch für junge Rechtsanwälte, die gerade das zweite Staatsexamen bestanden haben, zum Teil sechsstellige Einstiegsgehälter bezahlen.

Der Unterschied zu einem Patentanwaltskandidaten ist, dass die genannten Rechtsanwälte ihre Ausbildung zu dem Beruf, in dem sie arbeiten, erfolgreich abgeschlossen haben.

Ein PA-Kandidat ist zwar Ingenieur oder Naturwissenschaftler, hat aber von seinem angestrebten Beruf in der Regel keine Ahnung - weder theoretisch noch praktisch. Natürlich kann es kein vollwertiges Gehalt geben, da auch die entsprechende Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Wer nicht bereit ist, das zu akzeptieren, kann ja in seinem erlernten Beruf bleiben ...
 
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Gonzo

*** KT-HERO ***
Hallo alle zusammen,

ich meine auch wie Maroubra, dass es keinen Zwang zum geringen Kandidatengehalt gibt. Das Gehalt richtet nach einer Menge Faktoren. Sicher kann man argumentieren, dass es sich ja um eine "Ausbildung" handelt, die ebendarum gering vergütet wird.
Allerdings lässt sich hier einwenden, dass in anderen Bereichen - auch des Patentrechts - für Mitarbeiter deutlich mehr gezahlt wird, obwohl diese zunächst einmal nicht genug Geld reinbringen. Beispiele wären neu anzulernende Mitarbeiter von Industriepatentabteilungen oder auch Mitarbeiter in Unternehmensberatungen, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften uvm.

Gleichzeitig geht die Kanzlei aber auch ein Risiko ein, wenn sie einem Kandidaten ein hohes Einkommen von Anfang an ermöglicht, denn der Kandidat kann ja nach Abschluss der Ausbildung einfach seine Sachen packen und woanders unterschreiben. Dann ist viel Geld verloren gegangen.

Und dann gibt es noch den Markt: Auch wenn die Kanzleien eine gewisse Marktmacht haben, weil ein Kandidat ja die Ausbildung durchlaufen muss, so gibt es aber doch eine gewisse Zahl von Kanzleien, deren Kandidatengehälter in Konkurrenz zueinander stehen.
Und auch der Marktwert des Kandidaten kann Einfluss haben. Wenn der Kandidat sich in einen Nachfragemarkt aus Sicht der Arbeitgeber bewirbt (es wenig Bewerber gibt und viele Stellen), dann geht das Gehalt leicht hoch. Wenn es ein Angebotsmarkt ist, dann geht es runter.

Wenn Kandidaten ein höheres Gehalt vereinbaren wollten, könnte man darüber nachdenken, ob ein Kandidat nicht eine Klausel unterschreiben mag aus der hervor geht, dass er nach Bestehen der Prüfung(en) noch bei der Kanzlei bleibt, bis er einen gewissen, vorab zu vereinbarenden Umsatz erzielt hat.
Oder eine Klausel die ihn für eine Zeit an die Kanzlei bindet (wobei erstere Variante sicherer wäre).

Es gäbe hier eigentlich eine Menge Möglichkeiten. Wenn die allerdings nicht ausgeschöpft werden und der Kandidat somit ein gewisses Risiko für die Kanzlei bleibt, dann bleibt das Gehalt eben auch moderat.
Alles andere würde jede Fairness zwischen den Parteien verletzen.

Grüsse,

G.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Gonzo,

Deine folgende Idee hat zwar einen gewissen Charme und in früheren Jahrzehnten
... könnte man darüber nachdenken, ob ein Kandidat nicht eine Klausel unterschreiben mag aus der hervor geht, dass er nach Bestehen der Prüfung(en) noch bei der Kanzlei bleibt, bis er einen gewissen, vorab zu vereinbarenden Umsatz erzielt hat.
Oder eine Klausel die ihn für eine Zeit an die Kanzlei bindet (wobei erstere Variante sicherer wäre).

Es gäbe hier eigentlich eine Menge Möglichkeiten. Wenn die allerdings nicht ausgeschöpft werden ...

Generell gelten nachvertragliche Wettbewerbsklauseln bei Auszubildenden heutzutage aber als nichtig, da sie den Auszubildenden bei der Freiheit seiner Berufswahl zu sehr einschränken. Nun mag man darüber streiten wollen, ob Kandidaten "Auszubildende" sind, wofür allerdings gerade in diesem Zusammenhang einiges spricht.

Aus Patentabteilungen in Unternehmen ist bekannt, dass sie aus genau diesem Grund ihre Neueinsteiger in sehr vielen Fällen eben nicht als Kandidaten melden. Diese müssen dann eben entweder 8 Jahre im Unternehmen bleiben, ehe sie den ersten Anlauf zu Patentassessorenprüfung wagen können, oder sie müssen ganz ohne Qualifikation (und mithin mit geringerem Marktwert) das Unternehmen wechseln. Dadurch können die Industriepatentabteilungen auf diese zweifelhaften Wettbewerbsklauseln verzichten und natürlich höhere Einstiegsgehälter zahlen. Die Subventionierung des Anfängers ist so aus Sicht der Industriepatentabteilung viel zuverlässiger möglich. Hier im Forum sind bekanntlich mehrere Mituser aktiv, die diesen Weg gehen und die für sie entstehenden Vorteile durchaus schätzen. Diese Frage muss jeder für sich selbst entscheiden und vielleicht wäre dies etwas auch für p_may12.

Recht gewagt finde ich den Hinweis von maroubra auf
junge Rechtsanwälte, die gerade das zweite Staatsexamen bestanden haben, und zum Teil sechsstellige Einstiegsgehälter
verdienen. Also viele Rechtsanwälte frisch nach dem zweiten Staatsexamen freuen sich, wenn sie als Ausputzer in lokalen Kanzleien unterkommen und dort die wenig lukrativen Verfahrenskostenhilfemandate nahezu zum Selbstkostenpreis abarbeiten dürfen. Manche machen sich für einige Zeit auch zu Hause im Wohnzimmer selbstständig. Im Mittel liegt das Einkommen dieser Berufsgruppe (frischgebackener RA ohne besondere Vorkommnisse) geschätzt unterhalb des Ausbildungsgehaltes eines Patentanwaltskandidaten.

Auch eine internationale Rechtsanwaltskanzlei kann übrigens nur Gehälter zahlen, die aus der Bezahlung von Rechnungen generiert werden, die den Mandanten in Rechnung gestellt werden. Und die werden zunehmend kritischer, wenn auch vielleicht noch nicht in dem Maße wie die Mandanten von Patentanwaltskanzleien. Auch das sechsstellige Gehalt wird also irgendwo abgezogen und fehlt dann den anderen Mitarbeitern. Die überlegen sich schon, wieviele derartige Neulinge sie zu dem Gehalt im Jahr einstellen.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 
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Asdevi

*** KT-HERO ***
Also viele Rechtsanwälte frisch nach dem zweiten Staatsexamen freuen sich, wenn sie als Ausputzer in lokalen Kanzleien unterkommen und dort die wenig lukrativen Verfahrenskostenhilfemandate nahezu zum Selbstkostenpreis abarbeiten dürfen. Manche machen sich für einige Zeit auch zu Hause im Wohnzimmer selbstständig. Im Mittel liegt das Einkommen dieser Berufsgruppe (frischgebackener RA ohne besondere Vorkommnisse) geschätzt unterhalb des Ausbildungsgehaltes eines Patentanwaltskandidaten.

Der Durchschnitt ist schwer zu schätzen, aber der Median liegt sicherlich deutlich darunter. Meine Freundin ist frischgebackene Rechtsanwältin und verdient ziemlich genau dasselbe wie ich als Kandidat, im Angestelltenverhältnis. Damit ist sie sehr gut bedient. Die meisten ihrer Absolventengruppe machen freie Mitarbeiterschaft oder sind noch arbeitslos (Prüfungen waren im Juli). Die freien Mitarbeiter kommen teilweise auf Nettogehälter, die unter dem meiner früheren halben Stelle als Doktorand an der Uni liegen.
 
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Groucho

*** KT-HERO ***
Nach dieser Quelle liegt das Einstieggehalt für fertige Juristen in äußergewöhnlichen Fällen (Prädikatsexamen, Großkanzlei, sehr hoher Arbeitseinsatz) zwischen 45.000-85.000 Euro. Ansonsten liegen die Bruttogehälter zwischen 2000 und 3000 Euro/Monat.

Sechsstellige Einstiegsgehälter scheint es also kaum zu geben, wenn man nicht das Monatsgehalt in Euro und Cent als "sechsstellig" ansehen möchte.
 
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Patentus

SILBER - Mitglied
Der Durchschnitt ist schwer zu schätzen, aber der Median liegt sicherlich deutlich darunter. Meine Freundin ist frischgebackene Rechtsanwältin und verdient ziemlich genau dasselbe wie ich als Kandidat, im Angestelltenverhältnis. Damit ist sie sehr gut bedient. Die meisten ihrer Absolventengruppe machen freie Mitarbeiterschaft oder sind noch arbeitslos (Prüfungen waren im Juli). Die freien Mitarbeiter kommen teilweise auf Nettogehälter, die unter dem meiner früheren halben Stelle als Doktorand an der Uni liegen.

Das Gehalt hängt im Wesentlichen von den Abschlussnoten ab. In den Großkanzleien liegt es beim Einstieg im Median bei 75.000€ brutto. Regelmäßig setzen die aber 2x Vollbefriedigend bzw. 18 Notenpunkte an, was weniger als 5%-10% der Absolventen haben. Ähnliches will der öffentliche Dienst im Austausch für A13/E13 Besoldungen. Für die restlichen 90% bin ich d`accord mit den Zahlen von Asdevi. Eine komische Zweiklassengesellschaft, die man sich kaum sinnvoll erklären kann, wohl aber aus dem Angebotsüberhang rührt.
 

arcd007

*** KT-HERO ***
Hi allerseits,

Ansonsten liegen die Bruttogehälter zwischen 2000 und 3000 Euro/Monat.

Sechsstellige Einstiegsgehälter scheint es also kaum zu geben, wenn man nicht das Monatsgehalt in Euro und Cent als "sechsstellig" ansehen möchte.

kann ich so nur bestätigen...Einstiegsgehalt von 1800€ brutto im Monat für einen RA im Bereich gewerbl. Rechtschutz ist mir bekannt, mit Erfahrung nach ein paar Jahren (3-5) um die 4000€ brutto.

Ciao

arcd007
 
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pa-tent

*** KT-HERO ***
http://www.lohnspiegel.de/dateien/einstiegsgehaelter-fuer-akademiker-innen

Seite 8

Bemerkenswert ist, dass der Elektroingenieur ohne Arbeitserfahrung mehr verdient als der Elektroingenieur mit Erfahrung. Offenbar ein Programmierfehler im Zahlengenerator...

Du generalisierst hier etwas zu sehr (alles bezogen auf die S.8 der o.g. Quelle):
Die Berufsanfänger haben eine größere Einkommensstreuung. Die größere Streuung
nach oben (höherer Wert bei "Perzentil 75" der Berufsanfänger) führt dann zu
einem höheren Mittelwert des Einkommens bei den Berufsanfängern.

Hinzu kommt, dass die Einstellungsgehälter mit der Konjunktur schwanken.
So könnten z.B. die Berufsanfänger in einer Konjunkturspitze mit hohen
Einstiegsgehältern angefangen haben, während die Berufserfahreneren in einer
Konjunkturdelle anfingen. Ohne Wechsel des Arbeitgebers machen diese
Berufserfahreneren dann erstmal keine großen Einkommenssprünge mehr.

Zur Zeit des Abschlusses meines Studiums erhielten frisch Diplomierte in etwa
die gleichen Gehälter wie Diplom-Inhaber, die fünf Jahre zuvor in einem
historischen Koinjunkturtief in ihr Berufsleben gestartet waren. In diesem
Konjunkturtief fanden sie nämlich nur Stellen bei kleineren, schlecht zahlenden
Firmen.

Anekdote am Rande: Von derartigen damaligen Konjunkturtief-Berufsstartern und
aus heutiger Sicht erfahreneren Kollegen hört man immer mal wieder Geschichten, dass
sie als Bewerber für eine Patentanwaltskandidatenstelle aus 200 anderen Bewerbern
ausgewählt wurden....
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
ich hab einen Studienfreund, der mittlerweile fertiger Patentanwalt ist und der sagte mir u.a., dass man während der Ausbildungsjahre vielerorts Gehälter um die 3000 EUR im Monat oder teiweise noch weniger bekommt.
Stimmt das?? Oder gilt das nur außerhalb von München?

Das stimmt (vor einigen Jahren war die "2" an erster Stelle beim Brutto-Monatsgehalt der Regelfall;
in meiner Ausbildungskanzlei wurden die Gehälter während meiner
Ausbildungszeit um ca. 10% erhöht, als man festgestellt hat, dass man sie seit
ca. 10 Jahren nicht mehr erhöht hatte...).

Diese Gehaltsspannen gelten auch für München! Warum auch nicht?

Bei meinem Wechsel mit 30 von der Uni mit einer vollen BAT2a-Stelle
in die Kanzlei betrugen die Brutto-Gehaltseinbußen ca. 25%, und das in München.

Angesichts ehemaliger Kommilitonen, die als Dipl.-Ing. direkt bei einem
der DAX-Konzerne oder mittelständischen Unternehmen anfingen und sich auf
der Karriereleiter bereits nach oben hangelten, sind mir die ersten 4 Jahre
als Kandidat/Amtsjahresgänger/EQE-Schreiber schon ziemlich Durststreckenmäßig
vorgekommen.
 

maroubra

*** KT-HERO ***
Danke PatCat, interessanter Beitrag!

Was die Arbeitszeit und die Bezahlung angeht deckt sich das mit meiner eigenen Erfahrung was die Kanzleien in München betrifft.

Mir fällt gerade die Kinnlade runter, da mit nicht bewusst war, wie viel Konzerne für Patentreferenten bezahlen (und wie viel mir gerade potenziell durch die Lappen geht ;-)). Kannst du evtl. noch kurz deinen Hintergrund skizzieren (Chemie, Physik, Maschinenbau, Berufserfahrung, Promotion, etc.)?
 

patentchief

BRONZE - Mitglied
nahezu das Doppelte wären ja dann 80k €.

So eine Bezahlung kannte ich bisher nur von Leuten, die entweder schon einige Jahre in der Patentabteilung als Patentreferent/Patentingenieur beschäftigt waren und/oder die EQE schon bestanden haben. Als Einstiegsgehalt scheint mir das ein wenig viel.

Aber bzgl. dem Ausbildungsgehalt (Kandidatengehalt) sind aus eigener Erfahrung in München auch noch 7k Euro mehr als die hier genannten 41k drin (Maschbau.-Ingenieur mit erster Berufserfahrung als Entwicklungsingenieur). Und zwar bei einer 40 Std.-Woche mit elektron. Zeiterfassung.

Wie schon mal hier im Forum geschrieben, halte ich das gegenüber einer Anstellung in der Industrie auch für gerecht. Warum sollte ein Kandidat, der bereit ist, sich min. 34 Monate juristisch weiterzubilden, weniger verdienen, als ein "frischer" Ingenieur in der Industrie. Dort waren bereits 2008 42k Euro das Einstiegsgehalt während der Probezeit. Nach IG-Metall Tarifverträgen ist man nach der 6-monatigen Probezeit schon bei ca. 6k Euro mehr.

Nach ein paar Wochen macht ein Kandidat mit den ersten Bescheidserwiderungen und vielleicht einer ersten Neuanmeldung doch bereits Umsatz, der kontinuierlich mehr wird. Nach ein paar Monaten kann der monatliche Umsatz dann schon deutlich höher sein, als das womöglich während der gesamten Ausbildungszeit festgeschriebene Monatsgehalt inkl. Lohnnebenkosten.

Bzgl. der erwarteten Wochenarbeitszeit, verstehe ich die weiter oben gemachte Aussage nicht, nach der das Heimgehen nach 40 Std. als mangelnde Belastbarkeit oder Leistungsbereitschaft ausgelegt werden sollte. Bei BMW arbeitet man doch auch nur 35 Std. Es kommt aus meiner Sicht weniger auf die Anwesenheitszeit als auf die geleistete Arbeit an. Wenn ich in 40 Std. meine Akten abarbeite und der Kanzlei Umsatz (wahrscheinlich auch Gewinn) bringe, kann ich doch heimgehen...

Wenn die Arbeitsqualität und (selbst bei nur 40 Std. Anwesenheit) auch die Arbeitsquantität passt, kann man doch vielleicht trotzdem Partner werden. Wenn man das will...
 
Zuletzt bearbeitet:

pa-tent

*** KT-HERO ***
Und zwar bei einer 40 Std.-Woche mit elektron. Zeiterfassung.

Die Kanzlei scheint nicht richtig augelastet zu sein. Zu meiner Kandidatenzeit wurden
sämtliche Zeiterfassungsmaßnahmen abgeschafft, um spätere arbeitsrechtliche
Probleme wegen der täglichen Anwesenheit > 10 Stunden zu vermeiden...

Wie schon mal hier im Forum geschrieben, halte ich das gegenüber einer Anstellung in der Industrie auch für gerecht. Warum sollte ein Kandidat, der bereit ist, sich min. 34 Monate juristisch weiterzubilden, weniger verdienen, als ein "frischer" Ingenieur in der Industrie....

Nach ein paar Wochen macht ein Kandidat mit den ersten Bescheidserwiderungen und vielleicht einer ersten Neuanmeldung doch bereits Umsatz, der kontinuierlich mehr wird. Nach ein paar Monaten kann der monatliche Umsatz dann schon deutlich höher sein, als das womöglich während der gesamten Ausbildungszeit festgeschriebene Monatsgehalt inkl. Lohnnebenkosten.

Verrätst Du uns, wie lange Du schon in dem Business tätig bist? Und wie viele Stunden
in der Woche opfert Dein Ausbilder für Dich, in denen er keinen Umsatz machen kann?

In der Regel rechnet sich ein Kandidat in den ersten 26 Monaten rein wirtschaftlich
überhaupt nicht. Es sei denn, man lässt ihn vor sich hinwurschteln und reicht die
entstandene Anmeldung/Erwiderung einfach so ein (Ausbildung für die Tonne).
Oder man beschäftigt ihn als Übersetzer von Anmeldungen, Patentschriften und
Bescheiden (oh graus!) (Ausbildung ebenfalls für die Tonne).

Mit Deiner "gerechten" Sichtweise wirst Du wahrscheinlich später als
selbstständiger Anwalt Dein blaues Wunder erleben....
 
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