DE §9(1) MarkenV - Wiedergabe der 3D-Marke

pak

*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,

verstehe ich §9(1) MarkenV ("Die Wiedergaben können bis zu sechs verschiedene Ansichten enthalten und sind auf einem Blatt Papier entsprechend dem Format das §8 Abs. 3 einzureichen.") richtig, dass alle Ansichten zusammen auf ein Blatt müssen? Oder darf jede Ansicht ein eigenes Blatt haben?

Danke

pak
 
Zuletzt bearbeitet:

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
..., dass alle Ansichten zusammen auf ein Blatt müssen? ...

Ja, das ist richtig. Allerdings sind dabei ohnehin - wie bereits zitiert - nur 6 verschiedene Ansichten erlaubt. Dennoch kann dies mitunter eng werden. Falls aufgrund des engen Raums Details verloren gehen sollten oder/und der Ausdruck auf ein DINA4-Blatt nicht so besonders ist, empfehle ich, zusätzlich die Wiedergabe der Marke auf einem Datenträher einzureichen (§8 Abs.5).

Kugelblitz
 

pak

*** KT-HERO ***
Hi Kugelblitz,

danke für die Antwort. Die Sache mit dem Datenträger wirkt zwar etwas altmodisch (auch aufwendig: §8(5)Nr.2), scheint mir aber eine gute Ergänzung. Welche Fassung ist dann aber die maßgebliche? Ausdruck oder Datei?

Gruß

pak
 
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