EQE Praktikumsbescheinigung für EQE Prüfung

Andrius

Schreiber
Hey!

Ich mache in einer Patentanwaltskanzlei eine Ausbildung zum European Patent Attorney. Da ich in Kürze die Kanzlei verlassen und die Ausbildung woanders fortsetzen werde, stellt sich mir nun die Frage nach der Bescheinigung der Praktikumszeit für die EQE Prüfung.

Kann mir einer sagen, ob diese Bescheinigung formlos sein kann, oder ob es da bestimmte Richtlinien, evtl sogar einen Vordruck / Formular gibt? Das Prüfungssekretariat beim EPA antwortet mir auf meine Anfrage leider nicht.

Beste Grüße!
Andrius
 

patentchief

BRONZE - Mitglied
Unter der Annahme, Du bist dort als Patentingenieur angestellt, kannst Du einfach ein (so genanntes qualifiziertes) Arbeitszeugnis beantragen.

Wenn du auch noch bspw. mit EP-Akten gearbeitet hast, kann da halt drin stehen, dass Dein Aufgabengebiet das Ausarbeiten von europäischen Patentanmeldungen anhand von Erfindungsmeldungen, die Betreuung von Patentanmeldungen im Erteilungsverfahren und/oder im Einspruchsverfahren, etc., umfasst hat.

Das sollte (hoffentlich) als Beschäftigungsnachweis ausreichen.

Edit: Um auch wirklich die Frage zu beantworten: Das Arbeitszeugnis ist im Prinzip eher formlos. Es handelt sich bei Deinem Vorhaben, nämlich die EQE abzulegen, auch nicht um eine im Detail geregelte Ausbildung mit entsprechender Ausbildungsordnung. Du musst ja nur nachweisen, dass Du unter Aufsicht eines zugelassenen Vertreters mit (europ.) Patentrecht zu tun hattest.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: pak

Andrius

Schreiber
Guten Morgen!

DANKE für deine Antwort - ich denke auch, die Bescheinigung muss hauptsächlich die tatsächlich abgeleistete Zeit umfassen, mit dem Zusatz "in Vollzeit". Dann noch ein paar Angaben wie "Ausarbeiten von Europäischen Patentanmeldungen, Mitarbeit im Einspruchs- und Beschwerdeverfahren" u.ä.

Weil aber alles seine Ordnung haben muss, wollte ich die Form so einer Bescheinigung mal in Erfahrung bringen. Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat während der Ausbildung die Kanzlei gewechselt.

TGIF!
Andrius
 

patentchief

BRONZE - Mitglied
Vielleicht hat ja jemand aus dem Forum eine ähnliche Erfahrung gemacht und hat während der Ausbildung die Kanzlei gewechselt.

Ja, ich habe kürzlich die Kanzlei gewechselt und mich deshalb in der ABVEP informiert. Die ABVEP schreibt für den Nachweis eines Praktikums bei einem zugelassenen Vertreters keine bestimmte Form vor. Wichtig ist in der Tat, dass Du da Vollzeit beschäftigt warst. Ansonsten dürfte wohl ein oben beschriebenes, so genanntes qualifiziertes Arbeiszeugnis aussreichen.

Sollte Dir das Prüfungssekretariat davon abweichende Informationen mitteilen, wäre ich Dir dankbar, wenn Du die hier postest.
 

Andrius

Schreiber
Habe nun doch noch Antwort vom EPA Prüfungssekretariat erhalten:

Man bevorzugt als Praktikumsbescheinigung das gleiche Formular wie zur Anmeldung zur EQE Zwischenprüfung, also Formular 51017. Eine formlose Erklärung ist auch akzeptabel, aber wenn Informationen fehlen, müssen diese nachgereicht werden damit die Erklärung gültig wird.
 
Oben