Allg. Ausbildung im Ausland

Student

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

es scheint wohl möglich zu sein, als Lichtensteinischer Patentanwalt durch eine Eignungsprüfung auch die deutsche Zulassung zu erwerben.

Hat nun ein Patentanwalt, der auf dem oben skizzierten Weg seine Zulassung in DE erworben hat, mit Nachteilen zu rechnen gegenüber einem Anwalt, der regulär in DE seine Ausbildung durchlaufen hat?

Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass man sich im ersteren Fall schlicht weniger gut im deutschen Patentrecht auskennt. Oder sind die §§ im Grunde austauschbar, egal ob man nun das PatG von LI, CH, AT, oder eben DE betrachtet?

Grüße
Student
 

studi

GOLD - Mitglied
Ich nehme mal an, die Frage zielt darauf ab, ob du in die Schweiz gehen könntest?

Li bedient sich in Sachen Patente am Protektor Schweiz, incl. Gesetz und IGE. In Li selbst ausgebildet zu werden ist nahezu unmöglich mangels Ausbilder und Arbeitserlaubnis. Soweit ich weiß, nehmen sie in der Schweiz auch lieber europäische Vertreter mit Berufserfahrung als deutsche "Kandidaten". Die Schweiz selbst ist als Markt weniger wichtig. Später ist allerdings 1/3 der Patentanwälte deutsch. Inhaltlich weichen die Verfahren und materielle Recht teilweise ab vom deutschen. Sehe ich aber nicht als Problem, wenn du wieder nach DE zurück willst. Gedanken würde ich mir lieber um die SVP machen, die wird nämlich dafür sorgen, dass der Exodus europäischer Ingenieure zeitnah wieder vor die Tür gesetzt wird. Ich weiß nicht, ob so ein kurzes Gastspiel Sinn macht. Dann würde ich lieber in der vertrauten Rechtsordnung bleiben.

Grüße,
 
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