DE Nichtigkeitsberufung - Zurückweisung von Hilfsanträgen als verspätet

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*** KT-HERO ***
Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung erlässt der Senat eine verfahrensleitende Verfügung, nach der es heißt, dass zur Formulierung beschränkter Patentansprüche (auch in Form von Hilfsanträgen) eine bestimmte Frist gesetzt wird (§ 115 (1) PatG a.F. i.V. mit § 273 ZPO). Das Verfahren geht noch nach altem Recht.

Der Patentinhaber legt in der mündlichen Verhandlung vor dem BGH, also offensichtlich nach der Frist, einen neuen Hilfsantrag vor.

Wie kann der Nichtigkeitskläger den Senat am besten davon überzeugen, den neuen Hilfsantrag als verspätet zurückzuweisen, wenn man bedenkt, dass (so weit ich weiß) ein solches Vorgehen des Patentinhabers ja nicht unüblich ist und in der Regel trotz der vorausgegangenen Verfügung vom Senat auch toleriert wird? Hat jemand Ideen (gerne auch solche prozesstaktischer Art)? Kennt jemand Rechtsprechung, die sich in diesem Zusammenhang unter anderem auch mit einer solchen Senatsverfügung beschäftigt?
 
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