patent litigation oder patent filing?

Shiva-Dancing

Vielschreiber
Hi Leute,

eine vielleicht etwas blöde Fragen, aber Patentanfechtungen, macht man so etwas als PA oder sind das alles RAs? Ist man als PA ausschließlich mit der Anmeldung beschäftigt oder kann man auch anfechten?

Tudels
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Hm, aus dem zitierten Dokument könnte man schließen, dass ein PA nur Anmeldungen macht und Verletzungen verfolgt.
Aber selbstverständlich ist der PA auch _der_ Ansprechpartner für Anfechtungen (in Form von Einsprüchen oder Nichtigkeitsklagen) - schließlich ist hier mindestens genauso wie bei der Anmeldung der technische Sachverstand gefragt. Im Unterschied zur Verletzungsklage (wo der RA die "Nummer 1" ist und der Patentanwalt lediglich hinzugezogen wird), kann etwa eine Nichtigkeitsklage auch vom PA alleine durchgeführt werden.
 

Shiva-Dancing

Vielschreiber
Danke erstmal für die Antworten! (btw Pat-Ente, musste sehr lachen)

ich hab mir mal die letzte Chambers-Bewertung zum Thema Intellectual Property durchgelesen und irgendwie haben bei der litigation nur PAs Erwähnung gefunden.

Zusammenfassend, darf mans aber machts nicht. Richtig?
 

kirby

Schreiber
Hallo,

Litigation ist für einen Patentanwalt gar nicht so ungewöhnlich. Es kommt ganz darauf an bei welcher Kanzlei man arbeit und wo dort die Themenschwerpunkte liegen. Während sich manche Kanzleien hauptsächlich auf filing und prosecution konzentrieren, stellen bei anderen infringement cases und litigation einen wichtigen (und einträglichen) Schwerpunkt dar. Bei uns in der Kanzlei haben sich zum Beispiel einige PAs auf litigation spezialisiert.

Liebe Grüße,

kirby
 

Rex

*** KT-HERO ***
Patent litigation bedeutet übersetzt doch einfach "Patentstreitsache", also könnte es ein Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren sein. Ist das richtig oder bedeutet es ausschließlich Nichtigkeitsverfahren?
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Die Verwendung von litigation und prosecution für das deutsche Patentgewese krankt etwas daran, dass es in Deutschland nicht ein mit dem US-Recht vergleichbares Patent- und vor allem Patentstreitsachenverfahrens-Recht gibt. Ich würde Ausarbeitung, Bescheidserledigung, Einspruch und Nichtigkeit eher bei "prosecution" sehen, da im Endeffekt im dieselben Dinge diskutiert werden. Verletzungsstreitsachen dagegen bei litigation. Funktioniert aber so nicht im internationalen Kontext, da in den USA die Nichtteigkeitsfragen in einem völlig anderen Rahmen diskutiert werden.
 
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