Anzahl beanspruchbarer Prioritäten?

Gerd

*** KT-HERO ***
Hi,

angenommen es kommt ein Mandant zu mir, der seine Erfindung schon "provisorisch" selbst angemeldet hat, und möchte jetzt eine gut ausgearbeitete Anmeldung, welche die Priorität seiner Voranmeldung beansprucht.

Soweit ist das ja nichts besonderes und kommt öfters mal vor.

Nehmen wir jetzt aber mal an, der Mandant kommt mit 10 Aktenzeichen und 10 Schriftsätzen, die sich alle auf die gleiche Erfindung beziehen und von denen jede die Priorität aller jeweils früher eingereichten Anmeldungen beansprucht (alle außer die dritte oder vierte angemeldet ohne die Anmeldegebühr zu zahlen und bei der dritten oder vierten die Anmeldegebühr bezahlt und eine Recherche beantragt).

Die Recherche der einen Anmeldung sieht soweit ganz positiv aus, also schon mal nicht schlecht. Im Prinzip sind alle weiteren Anmeldungen ja auch quasi Fortsetzungen der ersten Anmeldung, eben immer noch ein bisschen was dazugeschrieben und pro neuer Anmeldung ist ein Merkmal dazugekommen (ok, es waren auch mal 2 neue Merkmale dabei).

Ist Euch schon mal so etwas untergekommen?

Ich frage mich halt jetzt, ob man das alles durcharbeiten sollte (was quasi unbezahlbar wäre) oder ob man einfach die letzte Anmeldung als Basis nehmen und die Prio aller 10 Voranmeldungen beanspruchen und sich um die ersten 9 Dokumente kümmern, falls der Prüfer nachher SDT findet, der innerhalb der fraglichen 10 Monate der Anmeldekette liegt...

Gibt es eigentlich irgendeine Begrenzung der Anzahl an Prioritäten, die man beanspruchen kann (natürlich vorausgesetzt die früheste Anmeldung ist noch kein Jahr her)?

Gruß
Gerd
 

macgyver01

SILBER - Mitglied
Untergekommen ist mir sowas noch nicht.

Meines Wissens gibt es keine Höchtszahl an Prioritäten, die beansprucht werden können.

Ich würde auf jeden Fall alle 10 Prioritäten beanspruchen und mich erst bei Auftauchen von Stand der Technik mit einem Zeitrang zwischen der ersten Prio-Anmeldung und der letzten Prio-Anmeldung darum kümmern. Das Gleiche mache ich ja auch bei einer internen Priorität bzw. bei einer Nachanmeldung im gleichen Land, bei der nur eine Priorität beansprucht wird.

Mac
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Das mit dem Alles Durcharbeiten wird aber wohl trotzdem sein müssen. Irgendwie, und sei es elektronisch, muss man ja alle Merkmale identifizieren, um sie in die Beschreibung zu bringen - und dazu muss man ja die jeweils dazugekommenen finden. Das hat den Vorteil, das man auch deren Zeitrang hat, wenn man ihn denn brauchen sollte. Weiter wichtig ist es auch, nach eventuell weggefallenen Merkmalen zu suchen und den Mandanten oder sich selbst beim Beanspruchen zu fragen, ob sich da Widersprüche einschleichen könnten - also wenn z. B. von der vierten auf die fünfte Anmeldung zwei Sachen dazukamen UND eins wegfiel, muss man sich schon genau fragen, ob das Weggefallene wegen der beiden Dazugekommenen (wenn zwei Sachen dazukommen, kann ja die 'Weggefallene' stören und sowieso von vornherein falsch gewesen sein) wegfiel oder eine Alternative ist (entweder mit dem 'Weggefallenen' oder mit den Dazugekommenen) oder ob alle drei frei kombinierbar sind.
 
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