Rechtl. Versorgungswerk: Mitgliedschaft bei Angestelltenverhältnis (Industrie)?

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Wie es scheint, strebt der Gesetzgeber eine Neuregelung an, zunächst wohl für die Syndikus-Rechtsanwälte, aber möglicherweise kann das auch entsprechend für Patentanwälte gelten.

Das diesbezügliche Eckpunktepapier des BMJ sieht u.A. vor, dass Syndikusanwälte Pflichtmitglieder der RA-Kammer sein sollen, _damit_ sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen können. Erstaunlich, dass man hier explizit eine Befreiungsmöglichkeit schaffen will ...

Siehe http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/20150113_Eckpunkte_Syndikusanwaelte.html?nn=3433226
 

grond

*** KT-HERO ***
Erstaunlich, dass man hier explizit eine Befreiungsmöglichkeit schaffen will ...

Wahrscheinlich werden die Syndikusanwälte gebraucht, um mit ihren Rentenbeiträgen den Versorgungswerken beim Übergang vom kapitalgedeckten System zum Umlagesystem zu "helfen". Mit der Einkommenssteuer zahlen sie ja indirekt immer noch in die normale Rentenkasse ein...
 
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