CN China - Einreichung fremdsprachiger Anmeldung

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Ist es möglich, beim chinesischen Patentamt eine Patentanmeldung in einer Fremdsprache - hier: deutsch - einzureichen und die chnesische Übersetzung innerhalb einer Frist nachzureichen? Macht es einen Unterschied, wenn die in deutsch eingereichte chinesische Anmeldung die Priorität einer deutschen Erstanmeldung in Anspruch nimmt?

Danke

Kugelblitz
 

union

*** KT-HERO ***
Ist es möglich, beim chinesischen Patentamt eine Patentanmeldung in einer Fremdsprache - hier: deutsch - einzureichen und die chnesische Übersetzung innerhalb einer Frist nachzureichen? Macht es einen Unterschied, wenn die in deutsch eingereichte chinesische Anmeldung die Priorität einer deutschen Erstanmeldung in Anspruch nimmt?

Meines Wissens: zweimal nein; siehe auch Ausführungsverordnung zum CN PatG, Regel 4 und Regel 40(2):
http://english.sipo.gov.cn/laws/lawsregulations/200804/t20080416_380326.html

union
 

Kugelblitz

GOLD - Mitglied
Meines Wissens: zweimal nein; siehe auch Ausführungsverordnung zum CN PatG, Regel 4 und Regel 40(2):
http://english.sipo.gov.cn/laws/lawsregulations/200804/t20080416_380326.html

Danke für den Link. Dass die Anmeldung zurückgewiesen werden soll oder als nicht eingereicht gilt, wenn diese nicht in chnesisch verfasst ist, überrascht zunächst nicht. Ist bei uns ja auch nicht anders. Allerdings habe ich leider kein Pendant zum §35(1) des deutschen Patentgesetzes gefunden, der eine Frist zum Nachreichen der Übersetzung bestimmt. Ich befürchte daher, dass Du richtig liegst ...

Kugelblitz
 
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