deutscher Patentanwalt und European Patent Attorney

tugiensis

Schreiber
Hallo zusammen!

Da ich glaube, dass mir die Ausbildung zum Patentanwalt liegen könnte, daher informiere mich gerade darüber.

Sehe ich das richtig, dass ein "Zugelassener Europäischer Patentvertreter" ("European Patent Attorney") in etwa das Pendant zum deutschen Patentanwalt beim EPA (statt DPMA) ist? Oder bestehen der wesentliche Unterschiede im Arbeitsinhalt?

Wenn ich das richtig verstehe, ist es nicht unüblich, dass beide Ausbildungen parallel gemacht werden. Wenn ich aber richtig gelesen habe, muss man fürs erstere (mit Liste-A-Qualifikation) 36 Monate bei einem zugelassenen Patentanwalt sich ausbilden lassen, fürs zweitere reichen 26 Monate (dafür kommt dann ein achtmonatiges "Amtsjahr" dazu), soweit richtig?

Müssen die 36 Monate nun am Stück sein, oder kann man nach 26 Monaten das Amtjahr "zwischenschalten"? Oder ist das nicht zu empfehlen? Muss man die restlichen zehn Monate eigentlich bei demselben Vertreter bleiben oder kann das auch ein anderer sein?

Vielen Dank im Voraus!
 

Primzi

GOLD - Mitglied
tugiensis schrieb:
Da ich glaube, dass mir die Ausbildung zum Patentanwalt liegen könnte,
Wie bist du darauf gekommen?

Was bist do von Beruf? Wie gut sind deine Sprachkentnisse?

tugiensis schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, ist es nicht unüblich, dass beide Ausbildungen parallel gemacht werden.

Müssen die 36 Monate nun am Stück sein, oder kann man nach 26 Monaten das Amtjahr "zwischenschalten"?
Ja, teoretisch geht es...

tugiensis schrieb:
Muss man die restlichen zehn Monate eigentlich bei demselben Vertreter bleiben oder kann das auch ein anderer sein?
Kann auch.


Uebrigens:

I admire your courage with regard to European Patent Attorney qualification (EQE). Look at the passing rate!

On its own, the exam is not difficult, almost all the answers can be found in less than half a meter of books. The problem is that you have very limited time.

In the easiest Part A, you have 3.30 h to draft a complete patent application. That is: read a plain-language description of what invetors think they have invented, compare this with at least other two documents (in other two languages) which at the first glance show that you inventor has made nothing new, or that everything is obvious and than find what is realy new and not obvious and put all that into the writing - handwriting, not typing.
 

union

*** KT-HERO ***
tugiensis schrieb:
Sehe ich das richtig, dass ein "Zugelassener Europäischer Patentvertreter" ("European Patent Attorney") in etwa das Pendant zum deutschen Patentanwalt beim EPA (statt DPMA) ist? Oder bestehen der wesentliche Unterschiede im Arbeitsinhalt?
Nein: Der beim EPA zugelassene Vertreter darf nichts, außer den Mandanten vor dem EPA vertreten. Das EPA befasst sich ausschließlich mit Europäischen Patentanmeldungen.

Der deutsche Patentanwalt darf den Mandanten vor dem DPMA vertreten, welches sich mit Patenten, Marken, Geschmackmustern, Herkunftsbezeichnungen etc. befasst. Er kann ferner den Mandanten vor dem Bundespatentgericht in Nichtigkeitsklagen vertreten (und in diesem Instanzenzug bis vor dem BGH vertreten). Er kann zudem Arbeitnehmererfinderrechtliche Fragen für den Mandanten regeln. Er kann zudem in Verletzungsprozessen vor den Gerichten mitarbeiten. Er kann des Weiteren eine Kanzlei in deutschland gründen...

tugiensis schrieb:
Wenn ich das richtig verstehe, ist es nicht unüblich, dass beide Ausbildungen parallel gemacht werden.
Richtig.

tugiensis schrieb:
Wenn ich aber richtig gelesen habe, muss man fürs erstere (mit Liste-A-Qualifikation) 36 Monate bei einem zugelassenen Patentanwalt sich ausbilden lassen, fürs zweitere reichen 26 Monate (dafür kommt dann ein achtmonatiges "Amtsjahr" dazu), soweit richtig?
Richtig.

tugiensis schrieb:
Müssen die 36 Monate nun am Stück sein, oder kann man nach 26 Monaten das Amtjahr "zwischenschalten"? Oder ist das nicht zu empfehlen?
Doch, das wird auch so gemacht. Das Amtsjahr wird dabei angerechnet, allerdings nur 6 Monate davon.
 

tugiensis

Schreiber
union schrieb:
tugiensis schrieb:
Sehe ich das richtig, dass ein "Zugelassener Europäischer Patentvertreter" ("European Patent Attorney") in etwa das Pendant zum deutschen Patentanwalt beim EPA (statt DPMA) ist? Oder bestehen der wesentliche Unterschiede im Arbeitsinhalt?
Nein: Der beim EPA zugelassene Vertreter darf nichts, außer den Mandanten vor dem EPA vertreten. Das EPA befasst sich ausschließlich mit Europäischen Patentanmeldungen.

Der deutsche Patentanwalt darf den Mandanten vor dem DPMA vertreten, welches sich mit Patenten, Marken, Geschmackmustern, Herkunftsbezeichnungen etc. befasst. Er kann ferner den Mandanten vor dem Bundespatentgericht in Nichtigkeitsklagen vertreten (und in diesem Instanzenzug bis vor dem BGH vertreten). Er kann zudem Arbeitnehmererfinderrechtliche Fragen für den Mandanten regeln. Er kann zudem in Verletzungsprozessen vor den Gerichten mitarbeiten. Er kann des Weiteren eine Kanzlei in deutschland gründen...
Danke! Das heißt, dass trotz der zeitlich kürzeren Ausbildung der nationale Abschluss zum Patentanwalt der wichtigere ist. Weiß jemand, wie gut oder schlecht sich dieser bei Umzug in anderen EPÜ-Staaten (insb. Irland, UK, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Schweiz oder Österreich) anerkennen lässt?.
 

tugiensis

Schreiber
Primzi schrieb:
tugiensis schrieb:
Da ich glaube, dass mir die Ausbildung zum Patentanwalt liegen könnte,
Wie bist du darauf gekommen?
I've already read few patents in order to avoid running into patent conflicts with our device.

Primzi schrieb:
Was bist do von Beruf? Wie gut sind deine Sprachkentnisse?
Nach einem Ingenieursstudium (die genaue Richtung möchte ich nicht verraten) habe ich eine Stelle eines Entwicklers angenommen.

C'est aussi à cause de mes bonnes connaissances de langues que je me sens doué pour le poste d'agent de brevet.
While German is my mother tongue, I feel more or less comfortable in English and French as well. I have some knowledge in Spanish, Latin and Esperanto as well, but I think they are either too little or in my opinion (from a professional point of view) fairly unimportant.

Primzi schrieb:
Uebrigens:

I admire your courage with regard to European Patent Attorney qualification (EQE). Look at the passing rate!

On its own, the exam is not difficult, almost all the answers can be found in less than half a meter of books. The problem is that you have very limited time.

In the easiest Part A, you have 3.30 h to draft a complete patent application. That is: read a plain-language description of what invetors think they have invented, compare this with at least other two documents (in other two languages) which at the first glance show that you inventor has made nothing new, or that everything is obvious and than find what is realy new and not obvious and put all that into the writing - handwriting, not typing.
This seems quite challenging. Part C and D are probably the papers that are the most difficult ones. Thank you for your warning!
 

Primzi

GOLD - Mitglied
tugiensis, dein "approach" gefaelt mir.

Union hat richtig beschrieben, dass die Taetigkeiten eines DE PA etwas breiter sind.

Ich bin sowohl Eu. Pat. Att. als auch National PA (Nicht in DE - bin kein Deutcher), aber finde fuer mich EPA wichtiger.

In my experience can have a National PA more to do with other IP rights (Marken, Geschmackmuster,...) and with Employmet related IP (German Law is one of the most complicated (and most Communist) in the whole world). As a National PA you will in general have more to with the Legal and less with the Thechnical.

If you work in an industrial patent department - in Chemistry/Pharmacy the requirement is EPA, perhaps is in other fileds different.

If you aim at private praxis - than I think it is just the oposite. Union - correct me if I am wrong.

There is no "nostrification" of DE Patentanwalt, outside of BRD, not even in German speaking Austria or Switzerland. If you ever think of doung IP profession outside of Germany is this simply not enough.

It is hard to predict where will the patenting go in current Economic crisis. (who files at DPMA and who at EPO?)

Will the German small applicants forget the protection outside of Germany and only go for DPMA? Will the applicants from outside not be able to afford EPA and only chose to file in 2-3 countries? Than National patent attorney has better outlook.

Will on the other hand the crisis hit Germany harder than for example Mediteranean, Northern or East Europe? Will the applicants, rather than employing 2 more people, file few more patents and as broad as possible? Then EPO will florish.


Good News: The logic behind European Patent System is very much the same as the logic under the German one - so if you have one, you can have the other. You only have to decide for the right order.
 

Primzi

GOLD - Mitglied
ArbEG

ArbEG stammt aus 1957, und ist (leider) nach der Wende (im 1990') überall in Ost-Europa kopiert.

Ich halte das Gesetz für kommunistisch weil es zu-viele Rechte an die Werknehmer gibt!

Arbeitnehmer soll sofort entschieden über einer Inanspruchnahme (4 Monate), auch für die Erfindungen deren Verwertbarkeit noch nicht feststellbar ist in 3 - 5 Jahren.
Z.b. was passiert mit einer inanspruchgenommenen und schon ausgebezahlten Erfindung, wenn di in Sinne der A. 54(3) nicht neu ist?
Wie kann man einen Vorrats- und Ausbaupatent richtig auswerten? Z.B. ein Chemiker in Ratiopharm erfindet eine super chemische Synthese, aber der Stoffschutz von Bayer ist noch 12 Jahren da. Wie viel ist diese Synthese wert, wenn der Wirkstoff (Baycol) wegen Nebenwirkungen in 10 Jahren vom Markt genommen wird.
Wie viel ist eine in 2000 erfundene Verbesserung des Fotofilms heute (im Zeitalter von JPG) wert?
Weiterhin unterscheidet das ArbEG ob der Arbeiter etwas innerhalb oder außerhalb seines Aufgabenbereichs geschaffen hat. Ich finde das wahnsinnig. Ich als Arbeitgeber habe einen Chemiker eingestellt um einen chemischen Problem zu lösen. Dafür kriegt er Labor und monatliche Gelt. Wenn sich ein Chemiker so hoch schätzt, dass er große Summen mit seinen Erfindungen machen kann, dann soll er sich einen Labor selbst mieten, einen Patent für seine Arbeit anmelden und mir diesem Paten an freiem Markt verkaufen.

P
 

Student

GOLD - Mitglied
Primzi schrieb:
As a National PA you will in general have more to with the Legal and less with the Thechnical.
Mhhh, man entscheidet sich doch als DE-PA nicht per se für "ich mache nur Lizenzverträge" - ergo rechtliche Schiene. Und vica versa als EU-PA "ich formuliere nur Patentanmeldungen aus" - ergo techische Schiene?!

D.h.: Was genau mach es aus, ob man mehr mit den "rechtlichen" oder mehr mit den technischen Aspekten im Patentbereich zu tun hat?
 

grond

*** KT-HERO ***
Re: ArbEG

Primzi schrieb:
ArbEG stammt aus 1957, und ist (leider) nach der Wende (im 1990') überall in Ost-Europa kopiert.
"Die Geschichte des deutschen Patentrechts, dessen Gesetzesgeschichte 1877 mit dem ersten Patentgesetz einsetzt, ist ohnehin schillernd, da zunächst auf das Anmelderprinzip abgestellt wurde. Erst allmählich setzte sich das Erfinderprinzip parallel zum Schutz des Schöpfers eines urheberrechtsfähigen Werkes durch. Parallelen bestehen insbesondere bei den Nutzungsrechten. So wurde die Zweckübertragungstheorie, die heute zu § 31 UrhG mit Recht völlig herrschend ist, wohl zunächst zum Arbeitnehmererfindungsgesetz vertreten. Interessanterweise vollzog sich dieser Wechsel erst 1936. Erst 1957 erfolgte eine recht behutsame "Entnazifizierung" dieses Bereiches."

Gefunden in "Eine Rezension zu: Reimer/Schade/Schippel, Das Recht der Arbeitnehmerfindung, Kommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen und deren Vergütungsrichtlinien"

http://www.juralit.de/arbeitnehmererfindung.htm

Das Gesetz von 1957 scheint also historisch weiter zurückzureichen. Wenn die Entnazifizierung des Arbeitnehmererfindungsrechts "behutsam" war, dürften die Änderungen nicht so groß gewesen sein. Dass man 1957 nicht so gerne "Gesetz vom X.X.1936, geänderte Fassung vom 1.10.1957" über ein Gesetz schrieb, dürfte nachzuvollziehen sein.


Ich halte das Gesetz für kommunistisch weil es zu-viele Rechte an die Werknehmer gibt!
Das deckt sich nicht mit meinem Verständnis von "kommunistisch". "Kommunistisch" wäre für mich, dass Erfindungen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Kommunismus ist daher mit einer Monopolisierung von Erfindungen nach meiner Ansicht unvereinbar.

Dass das Arbeitnehmererfindergesetz alles andere als vorbildlich ist, will ich gar nicht bestreiten. Dass hier nun Kritik an dem Gesetz detailliert vorgebracht wird, weil ich den kommunistischen Geist bestreite und das Gesetz der Zeit des deutschen Faschismus zuordne, verwundert mich leicht: erstens hat die politische Zuordnung keine Auswirkung auf die Wertung des Gesetzes (es ist so oder so schlecht), zweitens wäre das Gesetz wohl nicht schlechter, wenn es tatsächlich von Kommunisten und nicht von Nazis gemacht worden wäre, oder?
 

grond

*** KT-HERO ***
Re: ArbEG

grond schrieb:
"Die Geschichte des deutschen Patentrechts, dessen Gesetzesgeschichte 1877 mit dem ersten Patentgesetz einsetzt, ist ohnehin schillernd, da zunächst auf das Anmelderprinzip abgestellt wurde. Erst allmählich setzte sich das Erfinderprinzip parallel zum Schutz des Schöpfers eines urheberrechtsfähigen Werkes durch. Parallelen bestehen insbesondere bei den Nutzungsrechten. So wurde die Zweckübertragungstheorie, die heute zu § 31 UrhG mit Recht völlig herrschend ist, wohl zunächst zum Arbeitnehmererfindungsgesetz vertreten. Interessanterweise vollzog sich dieser Wechsel erst 1936. Erst 1957 erfolgte eine recht behutsame "Entnazifizierung" dieses Bereiches."
Ich gebe mir selbst die Ohrfeige, die ich für meine selektive Wahrnehmung verdiene! Gleich der nächste Satz sagt:

"Parallel zum Urheber steht nunmehr der Erfinder im Zentrum des Rechts, was die Autoren minutiös nachzeichnen, die in einer ausgezeichneten Einleitung das Schutzsystem und dessen Geschichte erläutern."

Das klingt so, als ob die starken Rechte des Arbeitnehmers tatsächlich erst 1957 eingeführt wurden. Man müsste also beide Gesetze einmal genau vergleichen, um sie in ihren jeweiligen historischen Kontext stellen zu können (oder aber die Einleitung des rezensierten Werkes lesen...). Dass aber die Adenauersche Bundesrepublik im Verdacht stehen soll, kommunistisch angehauchte Gesetze erlassen zu haben, erscheint mir auch eher abwegig... ;)
 

union

*** KT-HERO ***
Re: ArbEG

grond schrieb:
Dass aber die Adenauersche Bundesrepublik im Verdacht stehen soll, kommunistisch angehauchte Gesetze erlassen zu haben, erscheint mir auch eher abwegig... ;)
Na, das Ganze stand ja auch wohl eher unter dem Stern der sozialen Marktwirschaft....
 

MPS

GOLD - Mitglied
tugiensis schrieb:
C'est aussi à cause de mes bonnes connaissances de langues que je me sens doué pour le poste d'agent de brevet.
While German is my mother tongue, I feel more or less comfortable in English and French as well. I have some knowledge in Spanish, Latin and Esperanto as well, but I think they are either too little or in my opinion (from a professional point of view) fairly unimportant.
Um wieder auf das urspüngliche Thema zurückzukommen : ohne Englisch hast Du im Patentberuf keine Chance, Französisch kann in einigen technischen Bereichen gefragt sein (ich halte es für nützlich), Spanisch (und Italienisch) kommt gelegentlich mal in Marken- und Geschmacksmusterangelegenheiten vor, ist aber Luxus. Esperanto kannst Du beruflich total vergessen, und Latein ebenso (ausser wenn Du mal Lateinlehrer, Historiker oder Papst werden willst).
 
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