Bezeichnung 'Patentanwalt'?

P

Plempi

Guest
  • Woher stammt eigentlich die nicht unbedingt zutreffende Bezeichnung "Patentanwalt"?
  • Wieso wurde bis heute keine treffendere Bezeichnung eingeführt?

 
J

Johnny

Guest
Was fändest du denn treffender ? Man könnte sicher irgendeinen 50-buchstabigen Ausdruck finden, durch den das gesamte Spektrum der Tätigkeit abgedeckt wird, aber etwas griffigeres als "Patentanwalt" gibt's doch nicht !
 
P

Plempi

Guest
Anlage zu § 1
Rechtsanwaltsberufe in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den
anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirt-
schaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- in Belgien:
Avocat/Advocaat/Rechtsanwalt
- in Dänemark:
Advokat
- in Deutschland:
Rechtsanwalt
- in Finnland:
Asianajaja/Advokat
- in Frankreich:
Avocat
  • in Griechenland: Dikigóros
  • in Großbritannien:
Advocate/Barrister/Solicitor
- in Irland:
Barrister/Solicitor
- in Italien:
Avvocato
- in Luxemburg:
Avocat
  • in den Niederlanden: Advocaat
  • in Portugal:
Advogado
- in Schweden:
Advokat
- in Spanien:
Aboga-
do/Advocat/Avogado/Abokatu
- in Island:
Lögmaur
- in Liechtenstein:
Rechtsanwalt
- in Norwegen:
Advokat
- in der Schweiz:
Advokat, Rechtsanwalt, An-
walt, Für-
sprecher, Für-
sprech/Avocat/Avvocato
- in Belgien:
Avocat/Advocaat/Rechtsanwalt
- in Dänemark:
Advokat
- in Deutschland:
Rechtsanwalt
- in Estland:
Vandeadvokaat
- in Finnland:
Asianajaja/Advokat
- in Frankreich:
Avocat
- in Griechenland:
Dikigóros
- in Großbritannien:
Advocate/Barrister/Solicitor
- in Irland:
Barrister/Solicitor
- in Italien:
Avvocato
- in Lettland:
Zverinats advokats
- in Litauen:
Advokatas
- in Luxemburg:
Avocat
- in Malta:
Avukat/Prokuratur Legali
- in den Niederlanden:
Advocaat
- in Polen:
Adwokat/Radca prawny
- in Portugal:
Advogado
- in Schweden:
Advokat
- in der Slowakei:
Advokát/Komercný právnik
- in Slowenien:
Odvetnik/Odvetnica
- in Spanien:
Abogado/Advocat/Avogado/Abokatu
  • in der Tschechischen Republik: Advokát
  • in Ungarn:
Ügyvéd
- in Zypern: :
Dikigóros
- in Island:
Lögmaur
- in Liechtenstein:
Rechtsanwalt
- in Norwegen:
Advokat
- in der Schweiz:
Advokat, Rechtsanwalt, Anwalt, Für-
sprecher, Fürsprech/Avocat/Avvocato

Ich finde das klingt alles besser als Patentanwalt.
 
G

Gähn

Guest
Moin, moin. Das ist eine Liste mit den europäischen Übersetzungen von "Rechtsanwalt" (und da sind diverse Länder doppelt aufgeführt - warum eigentlich?).

Definitiv sind Rechtsanwalt und (nach derzeitiger Nomenklatur) Patentanwalt aber zwei völlig unterschiedliche Berufe/Ausbildungsgänge. Welchen Sinn hätte es also, einen Patentanwalt fortan Rechtsanwalt zu nennen?

Hast Du nicht zufällig (sinnvollerweise) eine Liste der Übersetzungen von "Patentanwalt"? Da könnte man sich wohl eher inspirieren lassen, schätze ich.
 
G

grond

Guest
Plempi schrieb:
- in Großbritannien:
Advocate/Barrister/Solicitor

[...]

- in Spanien:
Abogado/Advocat/Avogado/Abokatu
Bekloppte Liste. In England bezeichnen die drei Begriffe drei unterschiedliche Ausprägungen unseres deutschen Rechtsanwalts mit unterschiedlichen Befugnissen. Die unter Spanien aufgeführten Begriffe wiederum sind schlicht das Wort "Rechtsanwalt" in Castellano ("Spanisch"), Catalan, Gallego und Baskisch, den vier Landessprachen Spaniens...

Und alle Formen von "Advokat" bedeuten lediglich "der Hinzugerufene". Da finde ich "Patentanwalt" besser.
 
P

Plempi

Guest
Ach, just forget it.

Hätte ich eine entsprechende Liste mit den Bezeichnungen für Patentanwälte gefunden, hätte ich sie gerne gepostet.

Ich habe immer noch Schwierigkeiten damit, mich verständlich auszudrücken. Erfreut euch der Bezeichnung Patentanwalt auch weiterhin. Und wenn ich je eine Marke anmelden sollte, dann werde ich das bestimmt nicht bei einem Patentanwalt machen, wieso auch, der hat ja nichts damit zu tun, sondern ich werde zu einem Markenanwalt gehen.

Grüße
 
G

grond

Guest
Plempi schrieb:
Und wenn ich je eine Marke anmelden sollte, dann werde ich das bestimmt nicht bei einem Patentanwalt machen, wieso auch, der hat ja nichts damit zu tun, sondern ich werde zu einem Markenanwalt gehen.
Dann geh doch zum Patentgebrauchsmustergeschmacksmustermarkenanwalt, der kann bestimmt alles auf einmal...

Auf Spanisch ist ein Patentanwalt ein "abogado de patentes". Nach Deiner Liste kannst Du Dir das ganz schnell in den Patentanwalt zurückübersetzen. Ähnlich dürfte es in den anderen Sprachen sein. Wo liegt das Problem?
 
G

Gast999

Guest
grond: du hast den Halbleitertopographieanwaltsteil vergessen. Aber so doof finde ich Plempis Frage unter einem anderen Licht dennoch nicht, den mich würde mal interessieren, wie der PA (deutsch, nicht-deutsch) historisch entstanden ist.
 
P

Plempi

Guest
ckeck this out:

http://people.freenet.de/patentgeschichte/wuehltisch.htm

Zitat-Anfang "...Und schließlich das Patentwesen. Eine Geschichte des Patentwesens in Deutschland gibt es noch nicht - nicht zuletzt, weil ein pensionierter Bundespatentamts Beamter das Material blockiert, der selber diese Geschichte schreiben will, aber natürlich nicht schreiben kann."
(Quelle: Gewerbeförderung und technische Entwicklung zur Zeit der Frühindustrialisierung in Preußen, Technikgeschichte, Bd. 36, 1969, Seite 68ff.) Ja so ein unverschämter Knilch möchte man da sagen, blockierte dieser Flegel doch das Material. Als ob dieser Bundespatentamts Beamte die gesamte Literatur zur Patentgeschichte in der Schreibtisch Schublade eingesperrt hätte." Zitat-Ende

Grüße
 
A

anonym

Guest
@Grond:
die spanische Bezeichnung für den Patentanwalt ist "agente de patentes"
 
G

grond

Guest
anonym schrieb:
@Grond:
die spanische Bezeichnung für den Patentanwalt ist "agente de patentes"
Google liefert für "abogado de patentes" doppelt soviele Treffer wie für "agente de patentes". Offenbar gibt es aber beides, vielleicht mit unterschiedlichen Befugnissen:
 
G

Gast999

Guest
Kaum hat ipc seine Kandidatenzeit zu Ende gemacht, schlägt er sich auf die Seite der geldgierigen PAs. Daß das so schnell geht? :))
 
P

Plempi

Guest
Je mehr ich mir hierüber gedanken und Recherchen mache, umso mehr komme ich zu dem Ergebnis, dass in der Bezeichnung "Patentanwalt" mit "Patent" nicht das gemeint ist, was heute per definitionem unter einem Patent verstanden wird. Folglich ist die Bezeichnung Patentanwalt alles andere als zeitgemäß. Die Verwendung bleibt aber selbstverständlich jedem selbst überlassen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Zitat-Anfang "...Und schließlich das Patentwesen. Eine Geschichte des Patentwesens in Deutschland gibt es noch nicht - nicht zuletzt, weil ein pensionierter Bundespatentamts Beamter das Material blockiert, der selber diese Geschichte schreiben will, aber natürlich nicht schreiben kann."
(Quelle: Gewerbeförderung und technische Entwicklung zur Zeit der Frühindustrialisierung in Preußen, Technikgeschichte, Bd. 36, 1969, Seite 68ff.)


Hm, wenn im Jahre 1969 festgestellt wurde, daß ein pensionierter Beamter des Bundespatentamtes das Material blockiert....wäre doch zu forschen, ob es in den letzten 35 Jahren eine Veränderung gegeben bzw. besagter Blockierer zwischenzeitlich was schriftliches abgesondert hat - oder ob er überhaupt noch auf dieser Erde weilt.....es sei denn, er ist s.Zt. im zarten Alter von 30+ in Pension gegangen...
 
G

GAST_DELETE

Guest
zur Geschichte des Patentwesens fand ich gerade nach kurzem googeln folgendes:

Keen Gispen: Hintergrund, Bedeutung und Entwicklung der Patentgesetzgebung in Deutschland 1877 bis heute
Der Autor Prof. Kees Gispen lehrt in den USA, University of Mississippi, Geschichte. Er gilt als profundester Kenner der Geschichte des deutschen Erfindungsschutzes. Laut Gispen setzte sich das deutsche Patentwesen setzte 1877 gegen eine starke Ablehnungsfront durch, als die Wirtschaftspolitik sich vom Liberalismus zum staatlichen Interventionismus hin wendete. Dabei wurden einige Argumente der Patentkritiker aufgenommen, so u.a. deren skeptische Haltung gegen|ber der Erfinder-Romantik. Nicht der einzelne Erfinderf sondern die Volkswirtschaft und der Erfindungen fvrdernde Betrieb stand im Mittelpunkt. Die Patentrechte gehvrten nicht dem Erfinder sondern dem Anmelder. Dies beg|nstigte eine spezifisch deutsche Kultur des "konservativen Patentierens", die sowohl Erfolge zeitigt als auch Unzufriedenheit hervorrief, die insbesondere von Kapitalismuskritikern unter den Sozialisten und Nationalsozialisten aufgegriffen wurde. Viele der Patentreformer setzten schlie_lich auf Hitler, der in "Mein Kampf" ihre Argumenation bekrdftigt hatte. Tatsdchlich reformierten die Nationalsozialisten 1936 gegen den Willen der Gro_industrie das Patentgesetz und legten die Grundlage f|r das spdtere Arbeitnehmer-Erfindergesetz der Bundesrepublik. Auf dem Umweg einer eigenartigen Dialektik der Geschichte entstand unverhofft ein modellhaftes System.
Keen Gispen: Die Patentgesetzgebung in der Zeit des Nationalsozialismus und in den Anfangsjahren der Bundesrepublik Deutschland
Seit dem spdten Kaiserreich forderten Patentreformer, die Rechte des persvnlichen Erfinders gegen|ber denen des Unternehmens stdrker abzusichern. Viele der Patentreformer setzten schlie_lich auf Hitler, der in 'Mein Kampf' diese Sichtweise bekrdftigt hatte und dem innovationsfeindlichen Klima des Kapitalismus die Volksgemeinschaft entgegen setzen wollte, in der der Genius des Erfinders zur Geltung kommen sollte. Tatsdchlich reformierten die Nationalsozialisten 1936 gegen den Willen der Gro_industrie das Patentgesetz und legten die Grundlage f|r das spdtere Arbeitnehmer-Erfindergesetz der Bundesrepublik Deutschland. NS-F|hrer wie Albert Speer versprachen sich von einer erweiterten Erfinderfvrderung Impulse f|r die Produktion hochwertiger R|stungsg|ter. Wdhrend einige Elemente der nationalsozialistischen Erfinderfvrderung als "totalitdr" verworfen wurden, konnte sich die Idee des Arbeitnehmererfinderschutzes auch nach dem Kriege gegen die Kritik der Gro_industrie behaupten.
Fritz Machlup 1958: The economic foundations of patent law
Bericht an den US-Kongress von 1958, der auch augiebig die Geschichte der Patentbewegung und der fr|heren Literatur zu diesem Thema referiert. Machlup, amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler vsterreichischer Herkunft ist der erste Autor einer umfangreichen Monographie |ber die Wissensvkonomie und weiterer Werke, die zum Lehrkanon der Wirtschaftswissenschaften gehvren. Der Bericht trdgt einen reichen Fundus historischer und wirtschaftlicher Belege zusammen, um fast alle Argumente, die normalerweise zur Legitimierung des Patentsystems angef|hrt werden, zu entkrdften.
Wolfgang Pfaller 2002: Entstehung des Patentwesens
Ausführliche Dokumentation der Geschichte des Patentwesens von den Anfängen bis zum 20. Jahrhundert. Derzeit weiterhin in Entwicklung.
 

Motzi

Schreiber
Um diesen Thread wieder aufzugreifen:

Ich würde "Anwalt für den gewerblichen Rechtsschutz" mal zur Diskussion stellen.
 

MPS

GOLD - Mitglied
"Conseil en propriété industrielle" auf französisch. Dieser Beruf ist aber in Frankreich dem breiteren Publikum kaum bekannt, und idie Bezeichnung st nicht so griffig wie "Patentanwalt", die m.E. bestmögliche Bezeichnung auf Deutsch.
 
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