EPÜ Herauszögern von Teilanmeldungen beim EPA

Teilanmelder

Schreiber
Mit den neuen Regeln für die Teilung sind die Fristen zur Einreichung einer Teilanmeldung beim EPA ja erheblich eingeschränkt worden.

Welche Strategien gibt es (insbesondere bei Nachanmeldungen), um die Frist für die Teilung so lange wie möglich hinauszuzögern?


Spontan ist mir Folgendes eingefallen:

- PCT-Anmeldung kurz vor Ablauf der 31 Monate nach Prio regionalisieren
- 6 Monate für Beantwortung der 161/162 voll ausschöpfen
- In Antwort auf die 161/162 geänderte Ansprüche einreichen, die nicht den Anforderungen von R43(2) entsprechen (also z.B. zwei unabhängige Vorrichtungsansprüche)
- Wo geht, Weiterbehandlung
- Beim Einreichen eine Formalbeanstandung provozieren, z.B. durch zu helle / kleine / unscharfe Figuren oder dergl.
- Nach der Recherche den Prüfer (telefonisch) kontaktieren, und deutlich machen, dass er sich mit dem Erstbescheid Zeit lassen soll (???, Meinungen hierzu? Kann das nach hinten losgehen?)
- Theoretisch könnte man nach dem Erstbescheid uneinheitliche Ansprüche einreichen und versuchen, eine Beanstandung mangelnder Einheitlichkeit zu provozieren und somit die Frist nach R36(1)(b) zu kriegen. Allerdings ist hier wohl das Problem, dass gem. R137(3)(5), sich die Prüfungsabteilung darauf nicht einlassen muss und die Ansprüche ohne Einheitlichkeitsbeanstandung abschmettern kann. Hat hier jemand Erfahrungswerte?

Was fällt Euch noch ein?
 
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