Teil D EQE 2011 DII Frage 2

avoellm

Schreiber
Der Examiners' Report vertritt die Auffassung, dass die EP-PAN1 wirksam die Priorität der JPU-PAN1 in Anspruch nimmt.

War die JPU-PAN1 wirklich die erste Anmeldung?

Anmelder der EP-PAN1 war zunächst die niederländische Tochter. Ist durch die Übertragung auf die japanische Mutter nicht die JPU-PAN2 zu ersten Anmeldung der Anmelderin (jetzt die japanische Mutter) geworden?

siehe auch Rili C V 1.4
 
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ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Der Examiners' Report vertritt die Auffassung, dass die EP-PAN1 wirksam die Priorität der JPU-PAN1 in Anspruch nimmt.

War die JPU-PAN1 wirklich die erste Anmeldung?

Anmelder der EP-PAN1 war zunächst die niederländische Tochter. Ist durch die Übertragung auf die japanische Mutter nicht die JPU-PAN2 zu ersten Anmeldung der Anmelderin (jetzt die japanische Mutter) geworden?

siehe auch Rili C V 1.4

Ja, JPU-PAN1 war die erste Anmeldung, weil die NL-Tochter ihre eigene Prio wirksam in Anspruch nehmen konnte und die ganze Anmeldung samt allem Zubehör, also auch Prio, dann der japanischen Mutter übertragen hat. Steht in der letzten Zeile des ersten Absatzes von Seite 4:
EP-PAN1 wurde NACH Einreichung an die Mutter übertragen. Damit hat die EP-PAN1 die Prio der JP-PAN1 behalten, weil die Prio, die mit der Anmeldung übertragen wurde, weiter gilt. Der Mutter wurden Anmeldung und deren Prio gemeinsam übertragen. Das ist zulässig. Dass die Mutter daneben noch eine zweite JP-PAN2 hatte, ist für die Erfindung der JP-PAN1 nicht relevant. Deren Datum hat die Mutter zusammen mit der EP-PAN1 'gekauft'.
RiLi C V 1.4 greift also nicht.
 
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