Urheberrecht an "Vorlesung"

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Anlässlich des Angebots von EPC-Audiodateien, gelesen von einem englischen native speaker, in einem anderen Forenteil hier habe ich mir die Frage gestellt, ob diese Audiodateien ein Sprachwerk im Sinne des § 2 (1) Nr. 1 UrhG darstellen.

Der gesprochene Inhalt ist ja ein Gesetzestext, unterliegt also als solcher nicht dem Urheberrecht (§ 5 (1) UrhG). Die sprachlich-akustische Interpretation desselben (Spannungsbogen! :p) könnte jedoch ein Werk sein - aber vielleicht mangelt es hier an der geistigen Schöpfungshöhe?

Was meint Ihr dazu?
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Also mir erscheint schwer vorstellbar, dass man im Rahmen eines solchen Vortrags die notwendige Schöpfungshöhe erreichen kann, dass man hier zu einem eigenständigen Werk der Musik gelangt. Für ein Filmwerk fehlt ja die bildliche Darstellung des Sprechers. Also gelangt man nicht über das Sprachwerk hinaus, das der Gesetzestext darstellt.

Genau deswegen gibt es aber die Leistungsschutzrechte der §§ 73 ff. und 85 f. UrhG. Da gibt es keinen Unterschied zu anderen Interpreten :)
 
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