Prüfer am DPMA oder EPA werden

PatentNoob

Schreiber
Hallo zusammen,

wie schon am Titel zu erkennen, ist mein Anliegen etwas off topic, aber ich hoffe, ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen. Ich bin momentan in der Endphase meiner Promotion und könnte mir eine Karriere als Prüfer gut vorstellen.

Zum DPMA habe ich folgende Fragen:
Es sind ja fünf Jahre Berufserfahrung in Forschung oder Entwicklung gefordert. Wir da auch eine volle Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter anerkannt, oder muss es Industrieerfahrung sein?
Bis zu welchem Alter kann man verbeamtet werden? Ich bin schon 33, habe ich noch eine Chance?
Was verdient man während der Ausbildungsphase?

Zum EPA:
Auch hier die Frage, ob Unitätigkeit voll angerechnet wird, in diesem Fall für die Gehaltseinstufung?
Außerdem habe ich mehrfach gelesen, dass man als Deutscher besonders schwer rein kommt, kann das jemand näher erläutern?

Vielen Dank und viele Grüße vom PatentNoob
 

Lysios

*** KT-HERO ***
EPA ist illusorisch, da es einfach zu viele Deutsche dort gibt. Das ist schon seit Anfang an so, da das EPA mit einer Menge Prüfer vom deutschen Amt angefangen hat.

Also sage ich nichts weiter zum EPA.

Beim DPMA steigt man als Regierungsrat zur Anstellung ein (könnte mittlerweile anders heißen). Nach 3 Jahren wird man alsRegierungsrat verbeamtet. Nach 4 Jahren wird man Regierungsoberrat und nach 5 Jahren Regierungsdirektor, wenn nichts schief läuft. Jetzt brauchst Du Dir nur noch die Besoldungstabellen im Internet für A13, A14 und A15 anschauen, dann weißt Du, was man da verdient. Weitere Karrieremöglichkeit ist Abteilungsleiter als Leitender RegDir mit A16 oder R2 als Richter am BPatG bzw. R3 als Vorsitzender Richter.

Allerdings stellt das DPMA auch nur selten ein. Wenn gerade mal wieder eine Abbaumassnahme der großen Konzerne im Raum München stattfindet, dann können die sich vor Bewerbungen nicht retten.

Wenn aber tatsächlich mal eine Stelle zu besetzen ist und Dein Profil genau darauf passt, dann ist man wohl auch etwas großzügiger mit den 5 Jahren, was man da alles hineinrechnet.

Das maximale Alter ist jedenfalls 40 zum Einstieg.
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Viel ErfolgHallo Patentnoob,

die Vorschrift der 5 Jahre Berufserfahrung beim Einstieg in die Prüferlaufbahn dient eigentlich dazu, Bewerber auszusondern, die ihr bisheriges Berufsleben nur an der Universität verbracht haben. Man möchte Prüfer für die Patentanmeldungen haben, die ungefähr die Probleme selbst erlebt haben, die die Anmelder mit ihren Erfindungen lösen wollen. Auch an Universitäten wird zwar erfunden, aber eher im Auftrag oder zum Selbstzweck. Jeder Prüfer soll den Praxisschock des Industriebetriebes kennen, bevor er in die Prüfertätigkeit einsteigt. Soweit die Theorie.

In der Praxis mag es darauf ankommen, ob es für ein bestimmtes Fachgebiet hinreichend viele Bewerber für eine Prüferstelle gibt.

Beim EPA sollen die Positionen sofern irgend möglich ungefähr nach dem Proporz der Mitgliedsstaaten besetzt werden. Davon ist man weit entfernt, da sich verständlicherweise an den Standorten in Rijswijk und München vergleichsweise wenige finnische und portugiesische Ingenieure und Naturwissenschaftler finden lassen. Da in den letzten 20 Jahren diverse Mitgliedsstaaten hinzugekommen sind, fehlt es darüberhinaus naturgemäß an Prüfern aus genau diesen neuen Mitgliedsstaaten, die also weit überproportional eingestellt werden müssten. Es wäre für Dich also von erheblichem Vorteil, ein Rumäne oder Isländer zu sein.

Bei Deinen Spezialfragen solltest Du wirklich direkt und aktuell bei den Ämtern nachfragen. Anschauen solltest Du Dir das Ganze vor einer so gravierenden Entscheidung sowieso selbst. Unser Wissen ist vom Hörensagen und stammt von Prüfern, deren Erfahrung auch nicht mehr aktuell sein muss.

Viel Erfolg!
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Sorry Lysios,

ich hatte Deine Antwort glatt übersehen und meinte nicht Dich mit "Hörensagen". Deine Angaben entsprechen aber genau dem, was ich in Erinnerung hatte.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
DPMA: mir ist ein Fall bekannt, bei dem die vorherige Tätigkeit als Wiss. Angestellter an der
Uni für das Zusammenbringen der 5 Jahre voll anerkannt worden wäre.
"Wäre" aus dem Grund, dass der Bewerber dann doch lieber als Entwicklungsingenieur tätig geworden ist. Bei einem anderen mir bekannten Fall hat ein Kandidat nach absolvierter Ausbildung
vor dem Amtsjahr zum DPMA als Prüfer gewechselt (ohne jemals in der Industrie
gearbeitet zu haben).

EPA: Wie schon von anderen geschrieben, hast Du als Deutscher beim EPA nur
eine Chance auf Anstellung, wenn Dein Fachgebiet sehr spezifisch, aktuell sehr gefragt
und beim EPA dünn besetzt ist. Das EPA ist als Auffanglager für von der Arbeitslosigkeit
bedrohte deutsche Ingenieure (und bei Chemikern, die nicht im Labor stehen wollen,
wahrscheinlich auch) inzwischen einfach zu bekannt.
Aufgrund des Quotenproporzes sieht die Sache für
Türken, Malteser, Kroaten usw. ganz anders aus. Und diese Mitgliedstaatenbewohner
erhalten aufgrund ihrer Unterbringung im Ausland (=Deutschland) auch noch
einen extra Zuschlag plus zusätzliche Urlaubstage....
Am einfachsten kommst Du dort an eine Stelle, wenn Du eine Kroatin heiratest
und ihre Staatsbürgerschaft annimmst.:)

Zur Bezahlung: Die vorherige Tätigkeit als Wiss. Angestellter wird voll als Berufstätigkeit anerkannt.
 

Aktenwaelzer

SILBER - Mitglied
Dass man am EPA als Deutscher keine Einstellungschancen hat, ist ein nicht auszurottendes Gerücht, dessen Wahrheitsgehalt eigentlich allein schon durch die relativ hohe Zahl deutscher Prüfer widerlegt werden müsste. Die sind schliesslich auch mal eingestellt worden. Das EPA hat operativ 1978 angefangen, daher dürften die in der Anfangszeit aus den nationalen Ämtern (übrigens nicht nur vom deutschen) übernommenen Prüfer weitgehend pensioniert sein, wie man sich leicht ausrechnen kann.
Man kann sich ja auf der EPA-homepage die Bereiche anschauen, für die Leute gesucht werden.
Was die oben angesprochenen Länder angeht, so darf man nicht vergessen, dass allein schon die Anzahl Ingenieure/Naturwissenschaftler, die aus diesen Staaten kommen, schon mal vom EPA gehört haben und mindestens zwei der Amtssprachen vernünftig beherrschen, relativ begrenzt sein dürfte.
 
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