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GeschmMGBekanntmachungskosten beim Geschmacksmuster
... ... das kommt davon, wenn man sich nicht die aktuelle Version des Gebührenverzeichnisses online zieht und sich auf das TABU (64. Lfg. von Dezember 2009) verlässt ...
Das TaBu habe ich vor und nach der Assessorenprüfung nie benutzt. Grausiges Ding. Lose Blätter nachsortieren ist ja sowas von old-school-mäßig, boah ey! Gesetzestexte in Papierform gibt es doch eigentlich nur noch, um Mandanten Seriösität und Belesenheit vorzugaukeln, oder?
Es sind halt gerade die schlechten Angewohnheiten, die man sich am schwierigsten abgewöhnen kann . Du hast aber Recht, Zeit das TABU zu entsorgen ... die Einbände können ja im Regal des Besprechungszimmers stehen bleiben