Umsatzbeteiligung während der Kandidatenzeit ?

Erhalten Sie eine Umsatzbeteiligung während der Ausbildung in der Kanzlei ?

  • Nein, keine Umsatzbeteiligung

    Stimmen: 26 92,9%
  • Ja, 1 - 5%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, 6 - 10%

    Stimmen: 1 3,6%
  • Ja, 11 - 15%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, 16 - 20%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, 21 - 25%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, 26 - 30%

    Stimmen: 1 3,6%
  • Ja, 31 - 35%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, 36 - 40%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, 41 - 45%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, 46 - 50%

    Stimmen: 0 0,0%
  • Ja, > 50%

    Stimmen: 0 0,0%

  • Umfrageteilnehmer
    28
  • Umfrage geschlossen .

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Einige Patentanwaltskanzleien bieten ihren Patentanwaltskandidaten neben dem vertraglich festgelegten Grundgehalt auch eine Umsatzbeteiligung, die sich an den erarbeiteten Honoraren des Kandidaten orientiert.

Uns würde daher zunächst interessieren, ob dies von Ihrer Ausbildungskanzlei ebenfalls angeboten wird. Falls ja, wie hoch ist dann die prozentuale Umsatzbeteiligung (unter Bezugnahme auf die Bearbeitungshonorare)? Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Umsatzbeteiligung bereits im ersten oder erst im zweiten Ausbildungsjahr erhalten.

WICHTIG: Unter der Umsatzbeteiligung ist nicht eine Umsatzbeteiligung an der im Amtsjahr evtl. erledigten "Kollegenarbeit" zu verstehen, vielmehr bezieht sich die Umfrage ausschließlich auf die Umsatzbeteiligung während des Ausbildungsabschnitts beim Patentanwalt.

Alte Umfrage: Diese Umfrage haben wir schon einmal im Zeitraum vom 26. Mai 2008 bis 26. Mai 2011 mit dem nachstehenden Ergebnis durchgeführt:

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