Einsendeaufgaben während der Arbeitszeit?

Dürfen Sie Ihre Einsendeaufgaben (Hagen) während der Arbeitszeit bearbeiten ?

  • Ja

    Stimmen: 11 39,3%
  • Nein

    Stimmen: 17 60,7%

  • Umfrageteilnehmer
    28
  • Umfrage geschlossen .

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Die Frage, ob ein Patentanwaltskandidat seine Einsendeaufgaben (Hagen) während der Arbeitszeit bearbeiten bzw. erledigen darf, wird in verschiedenen Kanzleien und Patentabteilungen unterschiedlich gehandhabt. Uns würde daher interessieren, wie dies von Ihrem Ausbilder gehandhabt wird, und wir würden uns über eine rege Teilnahme an der oben stehenden Umfrage freuen.


Bei dieser Umfrage ist insbesondere von Interesse, ob die eigentliche Ausarbeitung der Einsendeaufgabe während der Arbeitszeit durchgeführt werden darf, zumal das vorherige Durchlesen bzw. Durcharbeiten der umfangreichen Hagen-Skripte während der Arbeitszeit wohl von keinem Ausbilder gerne gesehen würde.


Alte Umfrage: Diese Umfrage wurde bereits vom 15. April 2008 bis zum 15. April 2011 durchgeführt, wobei damals das folgende Ergebnis erzielt wurde:


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