2. Klausur Ergebnis der 2.Klausur von Mai 2011

Motzi

Schreiber
Habe gerade das Ergebnis meiner zweiten Hagen-Klausur vom Mai 2011 bekommen.

Es ist ziemlich ernüchternd - habe knappe 100 Punkte geholt. Anscheinend war die Lösung über §1004 BGB mit Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht so richtig zielführend ... oder ich habe an anderen Stellen massig Punkte verschenkt.

Ein kurzer Anruf beim Sekretariat des Kurt-Härtel-Instituts hat ergeben, dass die Klausur angeblich "nicht sehr gut ausgefallen ist". Eine Klausurstatistik wird eventuell nicht öffentlich gemacht. Es soll eine Entscheidung ergangen sein, nach der die Statistiken nicht mehr auf die Homepage gestellt werden sollen. Allerdings scheint es hierzu auch schon eine erneute Gegenüberlegung zu geben. Ich für meinen Teil rechne nicht damit, dass es eine offizielle Statistik noch vor der mündlichen Prüfung am 30.06./01.07.2011 gibt.

Falls noch jemand an der Einsicht in seine Klausur Interesse haben sollte: Es gibt wohl drei Möglichkeiten zur Einsichtnahme. Für jede davon müsste man sich per formloser Email anmelden:
1. Vor Ort im Kurt-Haertel-Institut - Dann Einsicht in eigene Arbeit + Vorlage der Musterlösung
2. Zuschicken einer Kopie der Klausur zur Patentanwaltskammer - dort Einsicht in Arbeit + Vorlage der Musterlösung (Man wird von der Patentanwaltskammer separat zum Einsichtstermin geladen, nachdem die Prüfung dort eingetroffen ist.)
3. Zuschicken einer Kopie der Klausur nach Hause - Nur Einsicht in eigene Klausur, KEINE Musterlösung

Ich werde versuchen, für den Tag der mündlichen Prüfung noch einen Einsichtstermin in der Patentanwaltskammer auszumachen... Mal sehen, ob das in der kurzen Zeit zu bewerkstelligen ist.

Ansonsten würden mich Eure Ergebnisse interessieren.

lg
 
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Reaktionen: pak

AachenerKreuz

GOLD - Mitglied
Auf meinem Weg über das UWG habe ich noch dazu den BGH-Vorsitzenden, der das lösungswesentliche Urteil verfasst hat, mitten im Strafraum gefoult. Der fällige Strafstoß ging rein, ich landete bei 94 Punkten. Fehlt nur noch Gelb.


Fabian
 

Motzi

Schreiber
Derzeit habe ich noch von drei weiteren Ergebnissen gehört:
80 Pkte
90 Pkte und
108 Pkte.

Wer bietet mehr? :)

Es verdichtet sich der Verdacht, dass für eine korrekte Lösung sowol UWG (Anspruch besteht nicht), als auch § 1004 Abs. 2 BGB i.V.m. §823 I BGB hätten geprüft werden müssen. Wobei für mich die Bezugnahme auf § 823 I mir noch nicht so ganz klar ist. Der BGH hat mit seinem Beschluss ja die Anwendbarkeit des § 1004 BGB auf den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb bestätigt. Ergo sollte im Nachgang zu diesem Beschluss eine direkte Bezugnahme auf §1004 BGB möglich sein, ohne sich die Herleitung über §823 I anzutun. Oder seht ihr das anders? ... Bin dennoch verwirrt...
 
Zuletzt bearbeitet:

AachenerKreuz

GOLD - Mitglied
Derzeit habe ich noch von drei weiteren Ergebnissen gehört:
Es verdichtet sich der Verdacht, dass für eine korrekte Lösung sowol UWG (Anspruch besteht nicht), als auch § 1004 Abs. 2 BGB i.V.m. §823 I BGB hätten geprüft werden müssen. Wobei für mich die Bezugnahme auf § 823 I mir noch nicht so ganz klar ist. Der BGH hat mit seinem Beschluss ja die Anwendbarkeit des § 1004 BGB auf den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb bestätigt. Ergo sollte im Nachgang zu diesem Beschluss eine direkte Bezugnahme auf §1004 BGB möglich sein, ohne sich die Herleitung über §823 I anzutun. Oder seht ihr das anders? ... Bin dennoch verwirrt...

Ich nehme an, dass es bei den ZPO-Zusatzfragen ebenfalls massive Schäden gibt. Immerhin gibt es dafür die andere Hälfte der Punkte. Bin zwar für alle Fragen zu einem sinnvollen Abschluss gekommen, da scheint aber nicht viel Zählbares bei rumgekommen zu sein. Hat jemand was anderes geschrieben als ich in meinem Thread skizziert habe?


Fabian
 

Motzi

Schreiber
Noch eine kurze Info:

Dr. Hofmeister hat mir (auf meine Anfrage bezüglich des Schnitts, bzw. meines Abschneidens) folgende Auskunft gegeben:

Ergebnis kleiner 100 Punkte: 39 Kandidaten
Ergebnis größer/gleich 100 Punkte: 30 Kandidaten

Ich vermute daher, dass der Durchschnitt im Bereich um 95 Punkte liegen dürfte.

Btw: Die Reaktion von Dr. Hofmeister auf meine Anmeldung zur Einsicht war sehr schnell. Es scheint sogar möglich zu sein, dass ich noch vor der mündlichen Prüfung Einsicht nehmen kann. Das finde ich doch lobenswert.

Lg Moritz
 

Motzi

Schreiber
Und noch eine Info ist bei mir eingegangen:

Es gibt einen Kandidaten, der UWG und 1004 BGB geprüft hat und 132 Pkte einheimsen konnte.
Ein anderer hat nur UWG durchgeprüft, 1004 aber weggelassen -> 130 Pkte

Das lässt jedenfalls den Schluss zu, dass es für die UWG-Prüfung doch etliche Punkte gab, vielleicht sogar mehr als für den 1004er. Könnte hier vielleicht eine Anpassung des Bewertungsschlüssels vorliegen, um die Durchfallquote noch etwas zu drücken, weil ja fast jeder auf UWG aber nur wenige auf den 1004er gekommen waren?

Sobald ich in der Einsicht war, werde ich dazu berichten.

Lg, Moritz
 

AachenerKreuz

GOLD - Mitglied
Und noch eine Info ist bei mir eingegangen:
Es gibt einen Kandidaten, der UWG und 1004 BGB geprüft hat und 132 Pkte einheimsen konnte.
Ein anderer hat nur UWG durchgeprüft, 1004 aber weggelassen -> 130 Pkte

Hat der Nur-UWG-Prüfer hat den Anspruch wegen der fehlenden Mitbewerber-Eigenschaft verneint? Das wäre ein Hinweis darauf, dass sie wie befürchtet meine Argumentation zum Gegenteil nicht als Einzelfehler mit einem kleinen Knöllchen geahndet haben ("alles andere steht ja richtig und mit richtigem Aufbau da"), sondern als Katalogstraftat analog zum A-Teil der EQE. Da bin ich auch mit einer einzigen vermeintlich schlauen Idee an einen Stolperdraht gekommen - zack, schon schnellte der federbelastete Boxhandschuh hervor und räumte gleich 30 Punkte auf einmal ab.


Fabian
 
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