Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspruch?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspruch?

Hi Forum,

wie formuliere ich den Patentanspruch für eine "zweite Indikation" eines gegenständlichen Merkmals (beispielsweise Maschinenbau)?

Es sei beispielsweise bekannt, dass eine Eloxalschicht auf der Oberfläche eines Aluminiumteils gegen Korrosion schützt. Nun hätte der Erfinder aber (als erster) erkannt, dass eine Eloxalschicht auch zu einer besonders hohen Verschleißbeständigkeit für das Aluminiumteil führt.

Eloxalschichten seien natürlich weithin bekannt, aber nur zum Zweck des Korrosionsschutzes, noch nicht aber zum Zweck der Verschleißbeständigkeit.

Könnte man das dann z.B. so als Verwendungsanspruch formulieren:

Aluminiumteil, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Eloxalschicht
zur Verwendung als Verschleißschutz aufweist.

Oder geht es auch so:

Aluminiumteil, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Eloxalschicht
zum Zweck des Verschleißschutzes aufweist.

Mit anderen Worten, wie umgehe ich das Problem, dass "eloxierte Aluminiumteile" natürlich bekannt und damit nicht neu sind? Reicht es aus, hier die Verwendung oder den Zweck in den Anspruch aufzunehmen (wie in den obigen Beispielen), um Neuheit herzustellen?

Vielen Dank schonmal für Meinungen/Tipps hierzu,

Grüße Marc
 

Rex

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Ich halte die Formulierungen mit Zweck-/Verwendungsangabe für etwas unglücklich und würde statt dessen z.B. schreiben:

Aluminiumteil, welches einen Verschleißschutz aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißschutz als Eloxalschicht ausgebildet ist.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Danke für das Durchbrechen der Denkblockade meinerseits. 1a hilfreiche Formulierung! Sehr schön.

Grüße Marc
 

upupa

GOLD - Mitglied
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Aluminiumteil, welches einen Verschleißschutz aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschleißschutz als Eloxalschicht ausgebildet ist.

Meiner Meinung nach ist der Gegenstand dieses Anspruchs weiterhin durch jedes "Aluminiumteil mit Eloxalschicht" aus dem Stand der Technik neuhheitsschädlich vorweggenommen. Der "Verschleißschutz" wird nur als "geeignet als..." gelesen. Somit ist jeder Stand der Technik, der diese Eignung aufweist, zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob der SdT diese Eignung selbst nennt.

So wie ich das verstanden habe, bleiben für den geschilderten Fall dann (eben anders als in der Medizin) nur mehr reine Verwendungsansprüche, "Verwendung einer Eloxalschicht als Verschleißschutz..."
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Der "Verschleißschutz" wird nur als "geeignet als..." gelesen. Somit ist jeder Stand der Technik, der diese Eignung aufweist, zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob der SdT diese Eignung selbst nennt.

So wie ich das verstanden habe, bleiben für den geschilderten Fall dann (eben anders als in der Medizin) nur mehr reine Verwendungsansprüche, "Verwendung einer Eloxalschicht als Verschleißschutz..."
*grübel*. Was nun?

Gibt es weitere Stimmen bzw. Meinungen? Muss ich hier tatsächlich einen Verwendungsanspruch bauen?

Dank und Grüße Marc
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Meiner Meinung nach ist der Gegenstand dieses Anspruchs weiterhin durch jedes "Aluminiumteil mit Eloxalschicht" aus dem Stand der Technik neuhheitsschädlich vorweggenommen. Der "Verschleißschutz" wird nur als "geeignet als..." gelesen. Somit ist jeder Stand der Technik, der diese Eignung aufweist, zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob der SdT diese Eignung selbst nennt.

So wie ich das verstanden habe, bleiben für den geschilderten Fall dann (eben anders als in der Medizin) nur mehr reine Verwendungsansprüche, "Verwendung einer Eloxalschicht als Verschleißschutz..."

Ist auch meine Auffassung, zumal in den vorangehenden Beiträgen von einem Verwendungsanspruch gesprochen wurde, der eigentlich ein Produktanspruch war (z. B. Aluminiumteil, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Eloxalschicht zum Zweck des Verschleißschutzes aufweist). Ein Verwendungsanspruch ist hingegen ein Verfahrensanspruch, bei dem die Verwendung eines in der Regel bekannten Gegenstandes/Stoffes beansprucht wird (siehe auch Vorschlag von upapa).

Im vorliegenden Beispiel ist dies mE schwierig, da die Eloxalschicht ja keinen eigenständigen Gegenstand darstellt, vielmehr ist die Schicht ja immer auf einem Gegenstand vorgesehen und Gegenstände mit einer solchen Schicht gibt es ja schon, so dass jeder bekannte Gegenstand mit einer Eloxalschicht gleichermaßen die Verwendung der Eloxalschicht als Verschleißschutz offenbaren dürfte.

Gruß

pak
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Gegenstände mit einer solchen Schicht gibt es ja schon, so dass jeder bekannte Gegenstand mit einer Eloxalschicht gleichermaßen die Verwendung der Eloxalschicht als Verschleißschutz offenbaren dürfte.

Wie jetzt...?

Das kann man doch so nicht argumentieren? Bei einer zweiten medizinischen Indikation eines Stoffes ABC gegen das Leiden XYZ wäre es dann ja auch so, dass der "schon immer vorhandene" Stoff ABC "schon immer gegen XYZ" geholfen hätte (wenn man es nur ausprobiert hätte).

Das scheint mir nicht stringent.

Grüße Marc
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Das kann man doch so nicht argumentieren? Bei einer zweiten medizinischen Indikation eines Stoffes ABC gegen das Leiden XYZ wäre es dann ja auch so, dass der "schon immer vorhandene" Stoff ABC "schon immer gegen XYZ" geholfen hätte (wenn man es nur ausprobiert hätte).

Ich habe mich zugegeben nicht so ausführlich mit dem Problem der 1. oder 2. medizinischen Indikation befasst. Aber im vorliegenden Fall (Aluminiumteil mit Eloxalschicht) handelt es sich doch überhaupt nicht um einen Stoff oder ein Stoffgemisch im Sinne von §3(3,4), der/das in einem Verfahren nach §2a(1)Nr.2 Anwendung findet. Somit würde sowohl der Produktanspruch als auch der Verwendungsanspruch schlichtweg durch §3(1,2) erschlagen, oder?

pak
 

upupa

GOLD - Mitglied
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Wie jetzt...?

Das kann man doch so nicht argumentieren? Bei einer zweiten medizinischen Indikation eines Stoffes ABC gegen das Leiden XYZ wäre es dann ja auch so, dass der "schon immer vorhandene" Stoff ABC "schon immer gegen XYZ" geholfen hätte (wenn man es nur ausprobiert hätte).

Das scheint mir nicht stringent.

Grüße Marc

Die zweite medizinische Indikation ist ja gerade die Ausnahme von der Regel. Nur dort (im Bereich Medizin) ist es möglich, einen zweiten, allerdings zweckgebundenen Stoffschutz zu bekommen. Und nur hinsichtlich dieser Ausnahme zählt nicht die Argumentation, "den Stoff gab's schon und die Eignung hatte er auch immer schon".

In allen anderen Bereichen gilt diese Argumentation hingegen schon. Das ist nicht stringent, is aber so.

Die Erfindung die Du schilderst (Bereich "Mechanik") liegt nun aber nicht in der Bereitstellung eines neuen Gegenstandes, sondern in einer bislang nicht beschriebenen Verwendung eines schon bekannten Gegenstandes ("Eloxalschicht" ist bekannt; "Verwendung einer Eloxalschicht als..." ist neu).

upupa
 

upupa

GOLD - Mitglied
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

... Gegenstände mit einer solchen Schicht gibt es ja schon, so dass jeder bekannte Gegenstand mit einer Eloxalschicht gleichermaßen die Verwendung der Eloxalschicht als Verschleißschutz offenbaren dürfte.

Dem stimme ich nicht zu. Ein "Gegenstand mit Eloxalschicht" mag zwar bekannt gewesen sein. Wenn im SdT diese Eloxalschicht jedoch immer zu anderen Zwecken aufgebracht war, dann steht dies einem Verwendungsanspruch wie oben geschildert meinem Verständnis nach nicht neuhheitsschädlich entgegen.
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Die zweite medizinische Indikation ist ja gerade die Ausnahme von der Regel. Nur dort (im Bereich Medizin) ist es möglich, einen zweiten, allerdings zweckgebundenen Stoffschutz zu bekommen. Und nur hinsichtlich dieser Ausnahme zählt nicht die Argumentation, "den Stoff gab's schon und die Eignung hatte er auch immer schon".

In allen anderen Bereichen gilt diese Argumentation hingegen schon. Das ist nicht stringent, is aber so.

So ist es ...:)

Die Erfindung die Du schilderst (Bereich "Mechanik") liegt nun aber nicht in der Bereitstellung eines neuen Gegenstandes, sondern in einer bislang nicht beschriebenen Verwendung eines schon bekannten Gegenstandes ("Eloxalschicht" ist bekannt; "Verwendung einer Eloxalschicht als..." ist neu).

Die Auffassung, dass ein Aluminiumteil mit Eloxalschicht, die als Verschleißsschutz dient, durch ein Aluminiumteil mit Eloxalschicht neuheitsschädlich vorweggenommen wird, teile ich.

Ich würde jedoch weitergehen, nämlich dass das bekannte Aluminiumteil mit Eloxalschicht auch die Verwendung der Eloxalschicht als Verschleißschutz neuheitsschädlich vorwegnimmt, selbst wenn im Stand der Technik nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Eloxalschicht dem Verschleißschutz dient. Anders würde ich den Fall beurteilen, wenn es um das Aluminiumteil mit Eloxalschicht geht, das im Stand der Technik zum Pflügen und gemäß der Erfindung zum Haareschneiden verwendet wird. Aber darüber lässt sich streiten ...

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Dem stimme ich nicht zu. Ein "Gegenstand mit Eloxalschicht" mag zwar bekannt gewesen sein. Wenn im SdT diese Eloxalschicht jedoch immer zu anderen Zwecken aufgebracht war, dann steht dies einem Verwendungsanspruch wie oben geschildert meinem Verständnis nach nicht neuhheitsschädlich entgegen.

Du wirst dem zustimmen, wenn Du die Gegenseite von "Mark N. Zeichen" vertreten musst/darfst ... ;)

Außerdem stellt doch so ziemlich jede Schicht einen Schutz für die darunter liegende Schicht dar, aber wie gesagt, über diesem Punkt kann man streiten ...

pak
 
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Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Also einigen wir uns darauf, dass hier (wenn überhaupt) definitiv und allenfalls ein Verwendungsanspruch schutzfähig ist?

Grüße Marc
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Also einigen wir uns darauf, dass hier (wenn überhaupt) definitiv und allenfalls ein Verwendungsanspruch schutzfähig ist?

Meinen Segen hast Du ...:), geh aber bitte nicht davon aus, dass der Anspruch durchgeht ....

pak
 
Zuletzt bearbeitet:

Groucho

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Bei dem Einsatz einer Eloxalschicht als Verschleißschutz handelt es sich nicht doch nicht um eine neue Verwendung, sondern um die Entdeckung einer neuen technischen Eigenschaft der Eloxalschicht, die als solche nicht geschützt werden kann.

Das Aluminiumteil mit einer "als Verschleißschutz" erzeugten Eloxalschicht umterscheidet sich ja in nichts von einem Aluminiumteil mit einer "als Korrosionsschutz" erzeugten Eloxalschicht. Hier wird nur der technische Effekt der Eloxalschicht angegeben.

Ein neue Verwendung wäre beispielsweise die Verwendung eines eloxierten Alumininiumteils als Gasturbinenschaufel, wobei die Erfindung darauf beruht, dass durch die überraschende Entdeckung der hohen Verschleißbeständigkeit erstmals der Einsatz solcher Aluminiumteile bei den stark beanspruchten Turbinenschaufeln in Betracht gezogen wird.
 

upupa

GOLD - Mitglied
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Du wirst dem zustimmen, wenn Du die Gegenseite von "Mark N. Zeichen" vertreten musst/darfst ... ;)

Selbstverständlich! ;)

Andererseits würde ich, wenn ich auf der Seite von "Mark N. Zeichen" die Ansprüche zu entwerfen hätte, neben den genannten "stärkeren" Verwendungsansprüchen vermutlich doch auch den oben vorgeschlagenen "schwächeren" Produktanspruch miteinbasteln.

Durch so Formulierungen wie "Aluminium mit Verschleißteil" kann man meiner Erfahrung nach manche Prüfer von dem oben diskutierten Neuheitsproblem weglenken. Nur dem Mandanten gegenüber sollte die Schwäche solcher Ansprüche natürlich stets klar benannt werden, insbesondere wenn er später mal planen sollte, mit so einem "schwäheren" Produktanspruch gegen Dritte vorzugehen.
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Ein neue Verwendung wäre beispielsweise die Verwendung eines eloxierten Alumininiumteils als Gasturbinenschaufel, wobei die Erfindung darauf beruht, dass durch die überraschende Entdeckung der hohen Verschleißbeständigkeit erstmals der Einsatz solcher Aluminiumteile bei den stark beanspruchten Turbinenschaufeln in Betracht gezogen wird.

Eben das wollte ich hier

http://h1838009.stratoserver.net/ka...wendungsanspruch&p=26501&viewfull=1#post26501

zum Ausdruck bringen.

pak
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

Argh, ich seh schon, es wird kompliziert.

Nochmal konkretisiert: angenommen Stand der Technik wäre ein

Dingsbums mit Korrosionsschutzschicht "A" zum Korrosionsschutz und Verschleißschutzschicht "B" zum Verschleißschutz.
Die Erfindung besteht nun in der Erkenntnis (autsch), dass Verschleißschutz "B" gar nicht notwendig ist, da bereits Schicht "A" sowohl Korrosionsschutz als auch Verschleißschutz bietet.

Wie können nun die Ansprüche lauten?

1. Dingsbums mit Verschleißschutz und Korrosionsschutzschicht "A",
dadurch gekennzeichnet, dass
der Verschleißschutz durch die Korrosionsschutzschicht "A" gebildet ist, wobei das Dingsbums keine Verschleißschutzschicht "B" aufweist.

2. Verwendung eines Dingsbums mit Korrosionsschutzschicht "A" und ohne Verschleißschutzschicht "B" zum Einsatz bei Mangelschmierung.

So ???
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

1. Dingsbums mit Verschleißschutz und Korrosionsschutzschicht "A",
dadurch gekennzeichnet, dass
der Verschleißschutz durch die Korrosionsschutzschicht "A" gebildet ist, wobei das Dingsbums keine Verschleißschutzschicht "B" aufweist.

2. Verwendung eines Dingsbums mit Korrosionsschutzschicht "A" und ohne Verschleißschutzschicht "B" zum Einsatz bei Mangelschmierung.

Die Ansprüche musst Du nun schon selbst formulieren ;), bist aber im Grunde auf dem richtigen Weg. In den Ansprüchen würde ich jedoch auf negative Formulierungen ("keine Verschleißschutzschicht", "ohne Verschleißschutzschicht") verzichten und das Ganze - sofern möglich - positiv formulieren, sonst ist der Schutzbereich zu eng.

Wie das geht ? Frag ´nen Patentanwalt ;)

Gruß

pak
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
AW: Zweite "nichtmedizinische" Indikation im Maschinenbau -- Zweck-/Verwendungsanspru

In den Ansprüchen würde ich jedoch auf negative Formulierungen ("keine Verschleißschutzschicht", "ohne Verschleißschutzschicht") verzichten und das Ganze - sofern möglich - positiv formulieren, sonst ist der Schutzbereich zu eng.

Nun, hier ist das Nichtvorhandensein des Merkmals "Verschleißschutzschicht B" ja gerade erfindungswesentlich, so dass ich darauf kaum werde verzichten können.

Grüße Marc
 
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