Bescheidserwiderung - Kennzeichnung von Änderungen in der Beschreibung

pak

*** KT-HERO ***
Ich glaube es selber nicht was ich hier halbe Tage lang mache. In Word Textfelder aufziehen, mit weißer Linie formatieren, Seite 2a reinschreiben und über die automatische Seitenzahl auf Seite 3 drüber zerren.

Sodann mit Hunderstel-Werten von Zeilenabständen herumfuhrwerken, bis die Seitenumbrüche der (geringfügig) geänderten Seiten 12, 19 und 23 wieder mit den Seitenumbrüchen der ursprünglich eingereichten Unterlagen übereinstimmen.

Hallo Kurt,

das ist tatsächlich ineffektiv. Daher folgende Ratschläge:

1. Arbeite nicht mit Änderung der Zeilenabstände o. ä. Wenn auf einer Seite X etwas ergänzt wird, so sollte diese zur Ersatzseite X werden, während der "überstehende Teil" in eine Ergänzungsseite Xa aufgenommen werden sollte. Sollten Änderungen auf mehreren aufeinander folgenden Seiten X, Y vorgenommen werden, so werden diese zu den Ersatzseiten X, Y, während der "überstehende Teil" in eine Ergänzungsseite Ya einfließen sollte.

2. Lass derlei Arbeiten die Sekretärin machen, die darin wesentlich besser geschult sein dürfte. Du solltest "nur" die entsprechenden Änderungen handschriftlich in einem Ausdruck der eingereichten Originalunterlagen vornehmen, die sinnvollerweise als PDF vorliegen sollten, und vorgeben, welche der Seiten die Ergänzungsseite(n) wird(werden).

Gruß

pak
 

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich glaube es selber nicht was ich hier halbe Tage lang mache. In Word Textfelder aufziehen, mit weißer Linie formatieren, Seite 2a reinschreiben und über die automatische Seitenzahl auf Seite 3 drüber zerren.

Na, das geht aber auch einfacher: Im Word im Seitenlayout einen Abschnittswechsel (section break - next page) einfügen, in der Kopfzeile "link to previous" abschalten und "Seite 2a" in die Kopfzeile schreiben (sorry, ich arbeite mit einer englischen Word-Version, weiss nicht wie das auf Deutsch da steht).

Sodann mit Hunderstel-Werten von Zeilenabständen herumfuhrwerken, bis die Seitenumbrüche der (geringfügig) geänderten Seiten 12, 19 und 23 wieder mit den Seitenumbrüchen der ursprünglich eingereichten Unterlagen übereinstimmen.

Und auch hier lieber Seiten 12a, 19a und 23a einfügen bevor man so herumbasteln muss ...

Am besten ist natürlich, wie von pak bemerkt, wenn man derlei Formatierungen der Sekretärin überlassen kann, aber in der glücklichen Lage ist nicht jeder, insbesondere nicht in einer Industriepatentabteilung.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Lass derlei Arbeiten die Sekretärin machen, die darin wesentlich besser geschult sein dürfte.

Späßle gemacht..................?

Oder gibt es in einem möglichen Parallel-Universum solche Sekretärinnen? In meinem Universum beheben Sekretärinnen 'anspruchsvolle' Formatierungsprobleme maximal mit manuellen Zeilenumbrüchen und Leerzeichen.

Überhaupt, wo gibt es eigentlich Patentanwälte mit "Sekretärinnen"?

:eek:

1. Arbeite nicht mit Änderung der Zeilenabstände o. ä. Wenn auf einer Seite X etwas ergänzt wird, so sollte diese zur Ersatzseite X werden, während der "überstehende Teil" in eine Ergänzungsseite Xa aufgenommen werden sollte. Sollten Änderungen auf mehreren aufeinander folgenden Seiten X, Y vorgenommen werden, so werden diese zu den Ersatzseiten X, Y, während der "überstehende Teil" in eine Ergänzungsseite Ya einfließen sollte.

Wollte ich zuerst auch so machen. Hatte aber sehr viele Änderungen durch die ganze Beschreibung hindurch (Prüfer wollte das so), und bei den meisten gab es gar keine Veränderung an den Seitenumbrüchen. Bei einigen gab es diese jedoch, dann aber nur um eines oder wenige Wörter. Und wenn es an einer Seite mal anfängt, vererbt sich das auf die Folgeseiten. Wenn man die dann auch noch noch editiert, geht das Ding ganz den Bach runter.

Man hätte das Dokument also von hinten anfangend überarbeiten müssen, und bei jeder minimalen Änderung am Seitenumbruch das Gewürge mit der Ersatzseite machen -- auf der dann aber jeweils nur ein, zwei Wörter gestanden hätten. Das macht sich auch nicht richtig toll, wenn man ein halbes Dutzend oder mehr solche Ersatzseiten mit 0,01% Grauwert einreicht.

Außerdem hätte man nach jeder Ersatzseite die ursprüngliche Nummerierung manuell wiederherstellen müssen durch "Seitenzahl für Abschnitt beginnen bei..." o.dgl.

Na, das geht aber auch einfacher: Im Word im Seitenlayout einen Abschnittswechsel (section break - next page) einfügen, in der Kopfzeile "link to previous" abschalten und "Seite 2a" in die Kopfzeile schreiben (sorry, ich arbeite mit einer englischen Word-Version, weiss nicht wie das auf Deutsch da steht).

So hätte ich's auch gemacht, und habe dies auch früher schon. Ging aber hier ebenfalls nicht, weil das Absatzformat mit "hängend" formatiert war, so dass ein solcher Abschnittswechsel (der immer auch einen Absatzumbruch mit sich bringt) innerhalb eines Absatzes dazu geführt hätte, dass die erste Zeile auf der Folgeseite fehlerhafterweise das Format "hängend" (also einen Einzug und damit scheinbar einen Absatzbeginn) erhalten hätte.

Außerdem hätte das auch nicht das Problem mit den zahlreichen praktisch leeren Ersatzseiten, und mit der jeweiligen Fortsetzung der ursprünglichen Nummerierung auf den unveränderten Seiten behoben.

Gruß

Kurt
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Kurt,

Oder gibt es in einem möglichen Parallel-Universum solche Sekretärinnen? In meinem Universum beheben Sekretärinnen 'anspruchsvolle' Formatierungsprobleme maximal mit manuellen Zeilenumbrüchen und Leerzeichen.

Glücklicherweise sogar in diesem Universum ;)

Wollte ich zuerst auch so machen. Hatte aber sehr viele Änderungen durch die ganze Beschreibung hindurch (Prüfer wollte das so), ...

Wenn der diesbezügliche Aufwand - weshalb auch immer - zu groß ist, würde ich dies dem Prüfer vermitteln und die zumindest teilweise überarbeitete komplette Beschreibung einreichen. Was soll er denn machen? Eine letztlich erteilungsreife Anmeldung noch zurückweisen? Bringt ihm doch auch nur Ärger ein ...

Gruß

pak
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Hey pak,

Wenn der diesbezügliche Aufwand - weshalb auch immer - zu groß ist, würde ich dies dem Prüfer vermitteln und die zumindest teilweise überarbeitete komplette Beschreibung einreichen. Was soll er denn machen?

Es war eine PrüferInnin.

Wenn die mir aufträgt:

1.) in der ganzen Beschreibung ist der Begriff "Q" durch den Begriff "RST-UVW-XYZ" zu ersetzen; und
2.) es sind gefälligst nur die geänderten Seiten als Ersatzseiten einzureichen und "recasting" des Texts ist zu vermeiden,

...und Du verweigerst Dich der sorgfältigen Erledigung dieser Fleißarbeit, dann kriegst Du im nächsten Bescheid ein WIRKLICH unlösbares Problem aufgebrummt.

Frauen!
 

pak

*** KT-HERO ***
Ich als FeministInnin muss Dir hier aufs Schärfste entgegentreten :D. Lass es darauf ankommen und wirf bei einem zukünftigen negativen Bescheid der Prüferin die Frage der Befangenheit auf ;)

Tatsächlich sollte man mit dem Prüfer / der Prüferin einen kollegialen (sind ja schließlich auch vom Fach) Umgang und ein gutes Miteinander anstreben, zumal man bei gleichbleibendem technischen Gebiet häufiger miteinander zu tun haben dürfet. Bring das Argument mit dem erheblichen Aufwand und warte ab ...

Gruß

pak
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Lass es darauf ankommen und wirf bei einem zukünftigen negativen Bescheid der Prüferin die Frage der Befangenheit auf

Tatsächlich sollte man[n] mit [...] [Frauen] [...] ein gutes Miteinander anstreben [...].

[Tue nicht was sie Dir aufträgt sondern] Bring das Argument mit dem erheblichen Aufwand und warte ab...

Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhggg warst Du schon mal verheiratet?

Und weg :p
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhggg warst Du schon mal verheiratet?

Ruhig Blut! Egal ob Prüfer oder Prüferin, die meisten Bescheide bestehen zum Teil aus Textbaustein-Absätzen, so dass sich leicht Widersprüche in den "Aufträgen" des Prüfers/der Prüferin ergeben können.

Wenn Du deine Entscheidung kurz begründest, also beispielsweise schreibst, dass du vorliegend eine vollständig überarbeitete Beschreibung vorlegst um eine Vielzahl an fast leeren Einfügeseiten zu vermeiden, kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine weitere Beanstandung gibt.
 

Lurchi

SILBER - Mitglied
Ich denke auch, dass das mit dem "Recasting" ein Textbaustein ist und sie sehr wahrscheinlich Verständnis dafür haben wird, dass man neue Seiten 1 bis 24 einreicht anstatt neue Seiten 1, 2, 2a, 3, 4, 5, 6, 6a, 8, 9, 10, 10a usw....
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Was es in manchen Universen alles gibt...

  • Patentanwälte mit Sekretärinnen
  • Sekretärinnen mit Word-Fähigkeiten jenseits von Tabulator und Leerzeichen
  • Frauen mit Verständnis für Nichterfüllung ihrer Wünsche aus Aufwandsgründen
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:p
 

grond

*** KT-HERO ***
Kurt, machst Du eigentlich immer alles, wozu Dich die Prüfer so auffordern? Wenn ja, worin siehst Du dann eigentlich Deine berufliche Aufgabe?

Auch wenn man kollegial mit den Prüfern umgehen sollte und es manchmal eher psychologische Gründe gibt, nicht um Kleinigkeiten zu streiten, gibt es immer noch einen Rechtsanspruch auf Erteilung eines Patents für eine Erfindung. Wegen irgendwelcher Kinkerlitzchen hat noch kein Prüfer zurückgewiesen. Früher, in der guten alten Zeit[tm], habe ich überhaupt nie Beschreibungen angepasst, das haben die Prüfer schön selbst erledigen müssen, wenn sie die Akte erledigt haben wollten, jawoll!
 

Lurchi

SILBER - Mitglied
Früher, in der guten alten Zeit[tm], habe ich überhaupt nie Beschreibungen angepasst, das haben die Prüfer schön selbst erledigen müssen, wenn sie die Akte erledigt haben wollten, jawoll!
Das klappt auch heute noch bei manchen Prüfern. Anfangs einfach schreiben, dass darum gebeten wird, eine Anpassung der Beschreibung solange zurückzustellen, bis eine Einigung über gewährbare Ansprüche erreicht worden ist. Manchmal kommt dann die Mitteilung nach 71(3) EPÜ mit passenden Änderungen in der Beschreibung. Die sollte man sich dann aber natürlich genau angucken, um dort nicht irgendwelche möglicherweise nachteiligen Änderungen reinzubringen.
 

grond

*** KT-HERO ***
@Lurchi:

Genau so habe ich das früher auch gemacht, hat auch fast immer funktioniert. Allerdings arbeite ich immer weniger in echten Mandatsverhältnissen, sondern immer mehr als verlängerte Werkbank verschiedener Patentabteilungen, denen ich dann auch immer die angepassten Beschreibungen liefern muss.

Letztlich ist es bei einer knappen Angelegenheit aber immer besser, gleich dem Prüfer alles erteilungsfähig zu liefern, sondern schickt er doch noch lieber einen Bescheid, statt zu erteilen und die lästige Akte so vom Tisch zu haben... :)
 
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