Farbige Zeichnungen beim DPMA einreichen?

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

Frage: Ist es möglich/zulässig/technisch unterstützt, farbige Zeichnungen sozusagen vorläufig beim DPMA einzureichen, z.B. im Sinne einer Notanmeldung?

Sprich, würde das DPMA die farbigen Zeichnungen auf geeignete Weise aufbewahren, falls die ursprüngliche Offenbarung von Merkmalen (in später nachgereichten formgerechten Strichzeichnungen) angezweifelt werden sollte?

Vielen Dank schonmal für diesbezüglich Erfahrungswerte!

Grüße Marc
 

Fip

*** KT-HERO ***
Ich mache das schon mal, wenn ich keine schwarz/weiß Zeichnungen zur Hand habe. Mal eben zum PDF konvertiert und elektronisch und in voller Farbenpracht eingereicht ... Die Software macht da keine Probleme. Ich denke, dass DPMA wird die elektronischen Dateien, bei denen die Farbe ja nicht verloren geht, dauerhaft speichern.

Meines Erachtens ist das daher kein Problem. Das Einreichen publikationsfähiger Zeichnungen kann schließlich nachgeholt werden. Und Du bekommst den Anmeldetag für die ursprüngliche Offenbarung, und wenn in den Farben eine Offenbarung liegt, dann eben auch dafür. Die Offenbarung sollte - beim elektronischen Einreichen - schließlich nicht davon abhängig sein, ob das DPMA einen Farbdrucker hat. Gleiches sollte meines Erachtens für das Einreichen auf Papier gelten.

Man muss beim späteren Nachreichen von publikationsfähigen Zeichnungen eben nur darauf achten, dass man die Offenbarung, die in der Farbunterscheidung liegt, durch geeignete andere Mittel darstellt.

Im Übrigen weise ich auf die Anlage 2 zu § 12 der PatV hin. Hier ist sogar explizit eine Farbtiefe von 24 bit/p (was auch immer das heißt) für JPEGs erlaubt. Beim PDF sind farbige Grafiken zwar als unzulässig bezeichnet, aber man kann eine Anmeldung schließlich (theoretisch) auch mit Lippenstift auf einen Bierdeckel schreiben und bekommt einen Anmeldetag. Man bekommt demnach zwar eine Beanstandung, die ändert aber nichts am Anmeldetag.
 
Oben