FR Korrekturen der Anmeldung im Prüfungsverfahren -- Frankreich

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

gibt es beim französischen Prüfungsverfahren ein ähnliches Procedere bezüglich der Korrekturen offensichtlicher Unrichtigkeiten wie beim deutschen Prüfungsverfahren vor dem DPMA?

DPMA Richtlinien für die Prüfung von Patentanmeldungen

3.3.3.3. Änderung der Unterlagen (§ 38 PatG)


Bis zum Beschluss über die Erteilung des Patents sind Änderungen der Anmeldeunterlagen zulässig, die den Gegenstand der Anmeldung nicht erweitern. Vor Stellung des Prüfungsantrags ist dies jedoch nur zulässig, soweit es sich um die Berichtigung offensichtlicher Unrichtigkeiten, um die Beseitigung der von der Prüfungsstelle bezeichneten Mängel oder um Änderungen der Patentansprüche handelt.

Aus Änderungen, die den Gegenstand der Anmeldung unzulässig erweitern, können gemäß § 38 Satz 2 PatG keine Rechte hergeleitet werden. Werden solche Änderungen vom Anmelder nicht vollständig gestrichen, ist die gesamte Anmeldung zurückzuweisen.
Ich nehme an, ja -- nur wo steht's im Gesetz?

Vielen Dank schonmal für Hinweise, falls jemand eine korrespondierende Textstelle aus Frankreich gerade zur Hand haben sollte,

Grüße
Marc
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Französisches Patentgesetz -- wo?

Ich suche mich dumm und dämlich... Irgendwo muss es doch online das französische Patentgesetz geben?

Ahh habs gefunden.

Jetzt fehlen mir nur noch die Prüfungsrichtlinien des Patentamts. So was müssen die in Frankreich doch auch haben. Hätte da jemand vielleicht einen Link zur Hand...?

Besten Dank vorab,

Grüße
Marc
 

pak

*** KT-HERO ***
AW: Französisches Patentgesetz -- wo?

Jetzt fehlen mir nur noch die Prüfungsrichtlinien des Patentamts. So was müssen die in Frankreich doch auch haben. Hätte da jemand vielleicht einen Link zur Hand...?

Hallo Marc,

mit einem Link kann ich leider nicht dienen. Bist Du denn mittlerweile fündig geworden? Übrigens, mir ringt die gnadenlose Art der Franzosen, sogar auf die englische Übersetzung Ihrer amtlichen Webseiten (siehe inpi) zu verzichten, irgendwie Respekt ab! Auch wenn´s manchmal nervt ... ;)

Gruß

pak
 
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