Hausnummer für Pauschalbetrag bei ausschließlicher Lizenzvergabe

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo Forum,

es geht um den Verkauf eines Patents an einen Konzern (Maschinenbau).

Mögliche Ansätze zur Berechnung von Lizenzgebühren sind mir bekannt, soweit kein Problem (umsatzbasiert). Anders sieht es mit dem anfänglichen Pauschalbetrag aus, den der Erfinder hier gerne für sein Patent hätte.

Gibt es da ein paar Hausnummern für die Größenordnung? Zum Beispiel eher 10^0 oder 10^1 oder 10^2 k€...?

Hängt natürlich von der Erfindung ab -- potenziell sind hier aber auf jeden Fall 7- bis 8-stellige Umsätze drin. Es geht auch noch nicht um den endgültigen Wert des Pauschalbetrages, sondern zunächst um eine angemessene Verhandlungsbasis.

Hat jemand schon mal so was auf dem Tisch gehabt? Dann wär ich dankbar für Meinungen bzw. Erfahrungswerte,

Grüße Marc
 

union

*** KT-HERO ***
Marc N. Zeichen schrieb:
Mögliche Ansätze zur Berechnung von Lizenzgebühren sind mir bekannt, soweit kein Problem (umsatzbasiert). Anders sieht es mit dem anfänglichen Pauschalbetrag aus, den der Erfinder hier gerne für sein Patent hätte.
Meinst du eine Gesamtabfindung nach Richtlinie Nr. 40(2)?

Dann läuft's meiner Meinung nach üblicherweise so:

Erfindungswert =
L * geschätzter U pro Jahr

Pauschalbetrag =
Erfindungswert * Anteilsfaktor * geschätzte Patentdauer in Jahren (*Risikoabschlag, wenn noch nicht erteilt) (* Wertanteil der Erfindung, wenn Schutzrechtskomplex)...


Hängt somit natürlich alles schwer von den genannten Faktoren ab. Zwischen 10 und 100 kEuro sind aber durchaus drin.
 

Marc N. Zeichen

*** KT-HERO ***
Hallo union und danke für die Antwort,
union schrieb:
Meinst du eine Gesamtabfindung nach Richtlinie Nr. 40(2)?
In diesem Fall nicht ganz. Ich meine einen zusätzlich zur Lizenzgebühr möglichen, anfänglich bezahlten Pauschalbetrag, wie beispielsweise hier angesprochen:
Pauschalbetrag

Oft wird in Lizenzverträgen zusätzlich zu den Lizenzgebühren eine einmalige Summe vereinbart, die der Lizenznehmer an den Patentinhaber für den FuE-Aufwand und die bis dahin aufgewendeten Patentkosten zahlt. Im Lizenzvertrag sollte festgesetzt werden, daß dieser Pauschalbetrag gleich nach Vertragsabschluß gezahlt wird. Eine solch früh gezahlte Summe hat für den Patentinhaber zudem den Vorteil, daß er die Ernsthaftigkeit des Lizenznehmers erkennen kann, das Patent auch wirklich verwerten zu wollen.
Um eine mögliche/angemessene Höhe eines solchen Pauschalbetrages geht es mir hier hauptsächlich.

Grüße Marc
 
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