Kanzleiumsätze während der Lifetime eines Patents

Kurt

*** KT-HERO ***
Hi Forum,

die Ausarbeitung einer Patentanmeldung und der damit verbundene Umsatz im einstelligen k€-Bereich ist ja eine Sache.

Wie ist aber eigentlich größenordnungsmäßig der typische Umsatz, der bei einem Patent daraufhin folgt? Angenommen, es gibt eine PCT Anmeldung im Anschluss, die in einigen Ländern erteilt wird, sagen wir USA, Japan, England, Frankreich, Deutschland, Schweiz.

Dann die ganze Jahresgebührenverwaltung usw.

Was kommt denn da so zusammen pro Patent? Und wieviel bleibt als Gewinn in der Kanzlei hängen, wenn man Miete und Personal davon bezahlt hat? 5, 10, 15k€...?

Danke schonmal für ein paar Hausnummern,

Grüße Kurt.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Kurt schrieb:
Was kommt denn da so zusammen pro Patent? Und wieviel bleibt als Gewinn in der Kanzlei hängen, wenn man Miete und Personal davon bezahlt hat? 5, 10, 15k€...?
Auf diesen Teil der Frage gibt es keine Antwort, denn Miete und Personal sind Fixkosten, wohingegen der Umsatz, den Du abschätzen willst, sich berechnet als der mittlere Umsatz pro Produkt multipliziert mit der Anzahl der Produkte. Das ist wie beim Brötchenbacken : der Gewinn pro Brötchen hängt davon ab, wieviel Brötchen Du verkaufst. Wenn Du soviele Brötchen verkauft hast, dass alle Fixkosten bezahlt sind, und wenn dann noch freie Herstellungskapazität vorhanden ist, dann sind die Grenzkosten pro zusätzlich verkauftes Brötchen sehr niedrig (Materialwert plus Energie ...), und der Grenzgewinn sehr hoch.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Sorry, "auf diesen Teil der Frage" bezieht sich natürlich nicht auf die erste Frage (Umsatz pro Patent), den man sehr wohl abschätzen kann (an Hand der "fee schedules" der Kanzlei) , sondern nur auf die zweite (Gewinn pro Patent).
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Ja gut, dann lassen wir Miete und Personal erstmal weg und schauen nur auf den Umsatz, den ein solches Patent über seiner Lebenszeit generiert.

Ist dieser Gesamtumsatz um den Faktor zwei, fünf, zehn oder.... höher als der anfangs mit der reinen Ausarbeitung der Unterlagen erzielte Umsatz?

(lediglich durchgereichte Amtsgebühren natürlich nicht berücksichtigt)

Danke schonmal und Grüße Kurt
 

Rex

*** KT-HERO ***
Kurt schrieb:
Ja gut, dann lassen wir Miete und Personal erstmal weg und schauen nur auf den Umsatz, den ein solches Patent über seiner Lebenszeit generiert.
Das wäre eine Zahl ohne jede Aussagekraft.
Hier fehlt betriebswirtschaftliches Denken. Ein Patent genriert nichts, sondern muss generiert werden. Miete und Personal sind dabei in Wahrheit die geringsten Kosten. Die größten Kosten sind versteckt. Und zwar handelt es sich um die, die nötig sind, einen "Goodwill" der Kanzlei aufzubauen. Das ist in der Praxis ein schwieriger, mühseliger und langjähriger Prozess. Ohne diesen Goodwill bekommt man erst gar keinen Auftrag für eine Anmeldung.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Rex schrieb:
Die größten Kosten sind versteckt. Und zwar handelt es sich um die, die nötig sind, einen "Goodwill" der Kanzlei aufzubauen. Das ist in der Praxis ein schwieriger, mühseliger und langjähriger Prozess. Ohne diesen Goodwill bekommt man erst gar keinen Auftrag für eine Anmeldung.
Sorry aber das hat mit der Frage nichts zu tun. Es ist ja nicht danach gefragt, wie schwierig es ist, Aufträge zu bekommen, sondern welche Umsätze später im Laufe der Betreuung eines bereits erhaltenen Auftrags erzeugt werden.

Natürlich hat auch die gesuchte Zahl eine Aussagekraft. Angenommen, die Zahl liegt in der Größenordnung von 15k€, dann bedeutet das schlicht und einfach, dass man mit der Anmeldung selbst typischerweise nur etwa ein Fünftel des Umsatzes generiert, der im Laufe der Lebenszeit eines durchschnittlichen Patents anfällt.

Immer noch dankbar für die eine oder andere Hausnummer als Erfahrungswert,

Grüße Kurt
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Re: umgekehrte Kollegenarbeit

Weiß denn wirklich keiner eine ganz grobe Größenordnung?

Hintergrund ist der, angenommen ich mache Kollegenarbeit für eine Kanzlei und erhalte dafür einen üblichen Prozentsatz. Weiter angenommen es gebe aber auch Mandanten der Kanzlei, die ich nicht nur akquiriert habe sondern auch komplett betreue, beispielsweise bezüglich PCT-Anmeldungen und generell in allen Fragen entlang des Lifetime ihrer Patente.

Die Frage ist nun, was wäre meine für diese Betreuung angemessene Beteiligung an den mit diesen Mandanten verbundenen Kanzleiumsätzen?

Sprich, ich würde besagte Kanzlei sozusagen als umfassendes Backoffice nutzen -- wie viel des Umsatzes müsste ich hierfür angemessenerweise an die Kanzlei abtreten? Wesentlich mehr oder wesentlich weniger als 50 %?
 

corvinus

SILBER - Mitglied
Wie immer in der Branche ist das Verhandlungssache; wenn Du eigen akquirierte Mandate betreuen darfst, dann gibt es mW grundsätzlich Unterschiede zwischen den bekannten Münchner Großkanzleien , den "mittelgroßen" und jungen Buden.

Aus ersterer Kategorie weiß ich, dass vor ca.5 Jahren von allem 70-80% (also Honorar und Kanzleigebühren) dem "akquisiteur" zufielen (das waren dann aber keine Großmandate), bei den mittelgroßen kannte ich ein Modell, das 20% von den Kanzleigebühren vorsah und 60-70% der Honorare zzgl 80EURO/Akte fürs Aktenanlegen. Bei Jungbuden stand damals eher der gedanke im Vordergrund, dem "Akquisiteur" eine Perspektive zu geben und neues Geschäft heranzukarren, da erinnere ich mich an Modelle wie 70% vom Honorar und 30% der Kanzleigebühren (+/- 20% Schwankungsbreite)

Wie es heute aussieht? Keine Ahnung. Aber vielleicht hilft das og weiter.
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Danke, sehr hilfreiche Antwort!

Also ungefähr so:

b84o4l4entsoxcv4h.png


Aber warum würde ausgerechnet die Großkanzlei so viel von den Kanzleigebühren UND von den Honoraren abgeben?
 

Kurt

*** KT-HERO ***
... und um dann nochmal zur Ausgangsfrage zurückzukommen: sind denn nun die versammelten Kanzleigebühren (sehr viel) höher als die Summe der Schriftsatzhonorare, oder hält sich das ungefähr die Waage über die Lebensdauer des (eingangs bezeichneten) Durchschnittspatents?
 

corvinus

SILBER - Mitglied
@Kurt

warum damals die Großkanzleien (es waren genau genommem drei, von denen wir das mitgeteilt bekommen hatten) noch so viel abgeben wollten? Wir hatten nur eine sinnvolle Erklärung: Die hatten so viel Geschäft, da war das ein Zuckerl um dem Sklaven aus dem Kollenarbeiterprekariat etwas bei Laune zu halten, wenn der ihm persönlich bekannte Malermeister ne Marke anmelden will, oder die aus Studientage bekannte start-up Bude mit Studienkollegen auch mal ein Patent braucht..
 

Kurt

*** KT-HERO ***
Vielen Dank, das ist alles sehr hilfreich.

Habe gerade mal recherchiert, dass bei Anwaltskanzleien typischerweise der Kostenanteil an den Umsätzen ungefähr die Hälfte beträgt (habe nichts spezifisches für Patentanwälte gefunden).

Insofern wären die diskutierten Umsatzanteile zwischen 20 und 30 % für selbst akquirierte Mandate zumindest mal nicht so besonders schlecht.

Grüße Kurt.
 
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