Rechtsberatungsgesetz; Kollegenarbeit

J

jupp

Guest
Verstösst man eigentlich gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn man (gegen Bezahlung natürlich) für einen Dritten einen Anmeldetext schreibt (den der Dritte dann selbst einreicht)? Gibt es einen Unterschied, wenn man den Anmeldetext für einen Patentanwalt in Kollegenarbeit schreibt?
 
G

GAST_DELETE

Guest
Ich würde mal ganz naiv sagen :
"Nein", wenn der Dritte PA ist,
"Ja", wenn der Dritte kein PA (z.B. Erfinder oder Anmelder) ist.
 
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