H
Hanno
Guest
Hallo Forum,
Folgender Fall: Europäische Patentanmeldung wurde mit falscher Anmelderbezeichnung eingereicht.
Zudem wurde die Anmeldung zwischenzeitlich auch noch auf einen Dritten übertragen.
Wie ist nun vorzugehen, um die Anmeldung rechtswirksam umzuschreiben?
Vermutung:
a) Anhand eines Handelsregisterauszugs muss dem EPA gegenüber zunächst die korrekte Anmelderbezeichnung des ursprünglichen Anmelders belegt werden.
b) Sodann kann anhand einer von beiden Parteien unterschriebenen Übertragungserklärung die Umschreibung der Anmeldung auf den Dritten erfolgen.
c) (a) und (b) können mit ein und demselben Schreiben an das EPA beantragt werden.
Richtig?
Folgender Fall: Europäische Patentanmeldung wurde mit falscher Anmelderbezeichnung eingereicht.
Zudem wurde die Anmeldung zwischenzeitlich auch noch auf einen Dritten übertragen.
Wie ist nun vorzugehen, um die Anmeldung rechtswirksam umzuschreiben?
Vermutung:
a) Anhand eines Handelsregisterauszugs muss dem EPA gegenüber zunächst die korrekte Anmelderbezeichnung des ursprünglichen Anmelders belegt werden.
b) Sodann kann anhand einer von beiden Parteien unterschriebenen Übertragungserklärung die Umschreibung der Anmeldung auf den Dritten erfolgen.
c) (a) und (b) können mit ein und demselben Schreiben an das EPA beantragt werden.
Richtig?