Berichtigung des Anmelders beim EPA - welche Unterlagen?

H

Hanno

Guest
Hallo Forum,

Folgender Fall: Europäische Patentanmeldung wurde mit falscher Anmelderbezeichnung eingereicht.

Zudem wurde die Anmeldung zwischenzeitlich auch noch auf einen Dritten übertragen.

Wie ist nun vorzugehen, um die Anmeldung rechtswirksam umzuschreiben?

Vermutung:

a)
Anhand eines Handelsregisterauszugs muss dem EPA gegenüber zunächst die korrekte Anmelderbezeichnung des ursprünglichen Anmelders belegt werden.

b) Sodann kann anhand einer von beiden Parteien unterschriebenen Übertragungserklärung die Umschreibung der Anmeldung auf den Dritten erfolgen.

c) (a) und (b) können mit ein und demselben Schreiben an das EPA beantragt werden.

Richtig?
 
J

Johnny Walker

Guest
Hi,

zu a) wenn es sich nur um einen Schreibfehler handelt, oder
nur eine Kleinigkeit nicht stimmt, dann müßte eine
Berichtigung nach R. 88 möglich sein. Steht der Anmelder in der
Erfindernennung richtig drin ??

zu b) normale Umschreibung, nachdem a) abgeschlossen ist.

Gruß,
J. W.
 
H

Hanno

Guest
Sänks ...

Ach so - die Anmeldung ist übrigens schon veröffentlicht, was ich vergessen hatte zu erwähnen.

>"Berichtigung nach R. 88 [...]. Steht der Anmelder in der Erfindernennung richtig drin ??"

Der Anmeldername steht überall falsch drin, da die Anmelderin bis vor kurzem unwissentlich einen anderen als den im Handelsregister eingetragenen Firmennamen im Geschäftsverkehr verwendet hat.

Wie geht es nun weiter?

Übrigens soll derselbe Vorgang (Berichtigung des Anmelders und Umschreibung der Patentanmeldung) auch noch gegenüber dem US-Patentamt ausgeführt werden. Ist hierbei noch besonderes zu beachten?
 
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