Abhängige Erfindungen - wie jetzt was jetzt

F

Fritz

Guest
Warum bringt man uns eigentlich nichts über die abhängige Erfindung bei? Oder habe ich gepennt? Oder ist die Frage überholt?

Also, Einer hat sich das Auto, gekennzeichnet durch vier Räder, schützen lassen. In der Kurve läuft jedoch immer das Benzin aus dem Tank.

Jetzt erfinde ich und will mir patentieren lassen das Auto mit vier Rädern, gekennzeichnet durch den genialen Tankdeckelverschluss.

a) Kriege ich überhaupt ein Patent? Doch wohl ja, da genial.

b) Darf ich das Auto bauen und verkaufen? Offenbar nein, da ich erst eine Lizenz von Einer dazu einholen muss ?

Irgendjemand schrieb einst: "Die abhängige Erfindung wird vom Schutzbereich des älteren Patents nicht erfasst, greift aber in diesen ein".

Obwohl ich ja Mengenlehre in der Grundschule hatte, kapier' ich den Satz nicht. Oder liegt hier so was Ähnliches wie Formstein zugrunde, bedarf zum Verständnis also zunächst eingehender Beschäftigung?
 
Also, eigentlich ist das doch ganz logisch - wenn ich mich nicht irre...

Wenn Du ein Auto mit vier Rädern baust, so greifst Du in den Schutzbereich des ersten Patentes ein, bist also prinzipiell Lizenzpflichtig, sofern ... (Verbietung etc.)

Umgekehrt kann der, der das erste Patent besitzt, oder besser, die Rechte am ersten Patent, seine Erfindung benutzen, sofern er Deine nicht benutzt. Sonst muß er an Dich Lizenzen bezahlen, da er sich in Deinem Schutzbereich bewegt, unabhängig ob er Rechte bezüglich eines anderen Merkmals (vier Räder) hat.

Deine Erfindung ist eine Teilmenge aus seiner Erfindung. Deine Erfindung ist sicher nicht in oder Offenbarung der ersten Erfindung genannt (sonst mangelde Neuheit). Wenn er also sich in der Teilmenge seiner Erfindung bewegt, die von Dir geschützt ist, so hast Du alle Rechte. Du kannst Deine Erfindung aber auch nicht ohne ihn nutzen (ausser bei Autos mit 3 Rädern etc...)

In solchen Fällen werden daher typischerweise Lizenzaustausch-Verträge (Cross-Lizenz) geschlossen, die auch
mit Zahlungen verbunden sein könnnen...aber das ist eine andere Geschichte.

alles klar???

Richtig lustig ist das ganze dann bei Auswahlerfindungen...
erstes Patent 5 bis 10, zweites Patent 7 bis 8.... Da tun sich dann Unterschiede bezgl. der Neuheit zwischen BGH und EPA auf...

Rügt mich, wenn ich Mist erzähle!!!

Gruß,
H-R
 
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