K
Kurt
Guest
Hallo Kollegen,
darf ich eigentlich als Patentassessor beispielsweise für eine Privatperson einen Satz Anmeldungsunterlagen ausarbeiten, die derjenige dann selbstständig beim Amt einreicht? Das Verfassen einer Patentanmeldung dürfte doch nicht unter den Begriff 'Rechtsberatung' zu subsumieren sein.
Mir erscheint das dennoch als knifflige Frage, weil die Ausdrücke 'Rechtsberatung', 'Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten' bzw. 'Vertretung' weder im Rechtsberatungsgesetz noch in der Patentanwaltsordnung definiert sind.
Ich habe jetzt das Problem, dass mein Auftraggeber die Unterlagen bekommen hat, aber nicht zahlen will und ich ihn deshalb verklagen muss.
Wird bzw. darf das Gericht mir jetzt irgendwelche Stricke aus dem Rechtsberatungsgesetz drehen?
darf ich eigentlich als Patentassessor beispielsweise für eine Privatperson einen Satz Anmeldungsunterlagen ausarbeiten, die derjenige dann selbstständig beim Amt einreicht? Das Verfassen einer Patentanmeldung dürfte doch nicht unter den Begriff 'Rechtsberatung' zu subsumieren sein.
Mir erscheint das dennoch als knifflige Frage, weil die Ausdrücke 'Rechtsberatung', 'Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten' bzw. 'Vertretung' weder im Rechtsberatungsgesetz noch in der Patentanwaltsordnung definiert sind.
Ich habe jetzt das Problem, dass mein Auftraggeber die Unterlagen bekommen hat, aber nicht zahlen will und ich ihn deshalb verklagen muss.
Wird bzw. darf das Gericht mir jetzt irgendwelche Stricke aus dem Rechtsberatungsgesetz drehen?