Patentassessor und Rechtsberatungsgesetz

K

Kurt

Guest
Hallo Kollegen,

darf ich eigentlich als Patentassessor beispielsweise für eine Privatperson einen Satz Anmeldungsunterlagen ausarbeiten, die derjenige dann selbstständig beim Amt einreicht? Das Verfassen einer Patentanmeldung dürfte doch nicht unter den Begriff 'Rechtsberatung' zu subsumieren sein.

Mir erscheint das dennoch als knifflige Frage, weil die Ausdrücke 'Rechtsberatung', 'Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten' bzw. 'Vertretung' weder im Rechtsberatungsgesetz noch in der Patentanwaltsordnung definiert sind.

Ich habe jetzt das Problem, dass mein Auftraggeber die Unterlagen bekommen hat, aber nicht zahlen will und ich ihn deshalb verklagen muss.

Wird bzw. darf das Gericht mir jetzt irgendwelche Stricke aus dem Rechtsberatungsgesetz drehen?
 

Haddock

Schreiber
Hallo Herr Kollege,

muß mich schon wundern, solche Fragen im Kandidatenforum zu lesen. Empfehle die Lektüre von §155 PatAnwO, dort ist es abschließend geregelt. Natürlich ist die Ausarbeitung eines Anmeldetextes eine Rechtsberatung, darüber gibt es nichts zu diskutieren. "Das Gericht" kann Dir nichts tun, denn Gerichte sind in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung im allgemeinen an Anträge gebunden. Allerdings können Gerichte eine Akte "rot werden lassen", d.h. zur Staatsanwaltschaft geben. Viel mehr Angst hätte ich jedoch vor der Patentanwaltskammer. Die sehen sowas nicht gerne. Dein "Mandant" kann Dir, wenn er möchte, letztlich mehr Schaden zufügen als die Sache wert sein dürfte.

Mein Tip: Vergiß den Rechtsweg. Such Dir in einer Hafenkneipe ein paar Jungs, die in der Inkasso-Branche tätig sind. Und frag nicht wieder im Kandidaten-Forum, wie sowas geht ;-)))

Gruß,
Kapitän Haddock
 
K

Kurt

Guest
Hallo Käpt'n,

danke dass Du Dich der Sache angenommen und einen deutlichen Beitrag verfasst hast.

Ich hätte die Frage ja auch lieber im Patentanwaltsforum gestellt - wenn es denn ein solches gäbe...

Aber der typische Patentanwalt dürfte nicht gerade jemand sein, der seine Kenntnisse ausgerechnet (potenziellen) Kollegen zur Verfügung stellt, weshalb es wohl auch nicht so bald ein Patentanwaltsforum geben dürfte...

Du schreibst:
>"Natürlich ist die Ausarbeitung eines Anmeldetextes eine Rechtsberatung, darüber gibt es nichts zu diskutieren"

Nur woraus schöpfst Du diese Gewissheit - Rechtsprechung hierzu habe ich keine gefunden, nicht einmal für den angenommenen Parallelfall Assessor vs. Rechtsanwalt.

>"... Die sehen sowas nicht gerne."
Was die Patentanwaltskammer angeht - hast Du hierzu Präzedenzfälle oder eigene Erfahrungen (ich meine, ich will nicht gerade dort anrufen und um Erlaubnis bitten...).

Schlussendlich muss es die Kammer ja auch nicht unbedingt erfahren.

>"... Hafenkneipe ein paar Jungs"
Wollte ich ja eigentlich auch - jetzt hat aber die Website russisch-inkasso.de neulich zumachen müssen, und einen vernünftigen Hafen gibt es bei mir nicht...

Die Summe, um die es hier geht, ist verhältnismäßig gering - insofern hätte ich mich nicht einmal damit befassen dürfen, mich mit meinem Auftraggeber auf ein längeres Herumgezerre per E-Mail einzulassen, geschweige denn das Mahnverfahren und jetzt die Klage anzugehen. Ich sehe das eher als ein Übungsstück für einen Ernstfall und hoffe, dass das Gericht aufgrund der läppischen Summe gleich im schriftlichen Verfahren entscheidet.

Wenn Dir noch etwas einfällt, insbesondere bezüglich Rechtsprechung und ähnlichem, dann wäre ich für kurze Mitteilung dankbar (oder ist das dann auch schon wieder Rechtsberatung ;-)

Grüße - Kurt
 
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