A
Arnold Nühm
Guest
Betr.: EPA-Entscheidungen in einer deutschen Bescheidserwiderung zitieren?
Mit anderen Worten: Prüfungsstelle des DPMA schreibt einen Prüfungsbescheid, und ich will mit einem rechtlichen Sachverhalt argumentieren, denn ich jedoch nur anhand der Rechtsprechung der Beschwerdekammern im EPA zu belegen weiß...
Ich zitiere also in meiner Bescheidserwiderung an das DPMA die Beschwerdekammern des EPA...
Trete ich damit in das ganz große Fettnäpfchen, um nicht zu sagen Butterfass, oder erstarrt die Prüfungsstelle des DPMA jetzt in Ehrfurcht und erteilt das Patent?
Mit anderen Worten: Prüfungsstelle des DPMA schreibt einen Prüfungsbescheid, und ich will mit einem rechtlichen Sachverhalt argumentieren, denn ich jedoch nur anhand der Rechtsprechung der Beschwerdekammern im EPA zu belegen weiß...
Ich zitiere also in meiner Bescheidserwiderung an das DPMA die Beschwerdekammern des EPA...
Trete ich damit in das ganz große Fettnäpfchen, um nicht zu sagen Butterfass, oder erstarrt die Prüfungsstelle des DPMA jetzt in Ehrfurcht und erteilt das Patent?