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paule
Guest
Was ich nicht genz verstehe ist, wozu ein Passagier ein Lenkrad braucht! erst recht ein herzförmiges. Meiner Meinung nach würde der Fachmann immer dann, wenn von einem "Passagier mi herzförmigem Lenkrad" die Rede ist, an einem SCHWULEN FAHRER denken . Bei der Auslegung der Patentansprüche ist nicht am Wortlaut zu haften, sondern auf den technischen Gesamtzusammenhang abzustellen, den der Inhalt der Patentschrift dem Fachmann vermittelt. (BGH GRUR 1999, 909 Spannschraube). Ich möchte gar nicht daran denken, was der schwule Fahrer mit den Haltenippel am herzförmigen Lenkrad sonst noch für technische Wirkungen erziehlt.
Zudem ist fraglich, ob schwule Fahrer und/oder Passagiere überhaupt patentierbar sind ;-). Vielleicht sollte man Gewebeproben nehmen...
Zudem ist fraglich, ob schwule Fahrer und/oder Passagiere überhaupt patentierbar sind ;-). Vielleicht sollte man Gewebeproben nehmen...