Anspruchsformulierung

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Zens0r

Guest
Herzallerliebstes Forum,

wie sieht die herrschende Meinung eine eventuelle Unterscheidung zwischen einem "Passagier" und dem "Fahrer" eines Kraftfahrzeuges? Gibt es einen? Ich persönlich wäre der Meinung, dass der Fahrer nicht zur Menge der Passagiere gehört, analog dem Lokführer.

yeah yeah yeah
 
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FragenderAntworter

Guest
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz auf was Du hinaus willst.

wie sieht die herrschende Meinung eine eventuelle Unterscheidung zwischen einem "Passagier" und dem "Fahrer" eines Kraftfahrzeuges?
Rufst Du damit zu einer Umfrage über die Unterscheidbarkeit von Passagier und Fahrer auf?

Wen??? "Den Unterscheidung"? ;)

Ich persönlich wäre der Meinung, dass der Fahrer nicht zur Menge der Passagiere gehört
Für mich wäre die beste Formulierung immernoch der Insasse eines Fahrzeugs. Dieser kann sowohl Fahrer als auch Beifahrer oder ein sonstiger Mitfahrer sein.

Aber den wahren Sinn dieses Beitrags habe ich immernoch nicht verstanden aber mir fällt gerade ein: "don't use drugs"
 
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Zens0r

Guest
FragenderAntworter schrieb:
Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz auf was Du hinaus willst.
Meinst Du, ich?

FragenderAntworter schrieb:
Rufst Du damit zu einer Umfrage über die Unterscheidbarkeit von Passagier und Fahrer auf?
Ja, ich glaube schon. Oder doch nicht?

FragenderAntworter schrieb:
Wen??? "Den Unterscheidung"? ;)
Danke für den Seitenhieb. Da fehlte das Wort "Unterschied". Danke trotzdem.

FragenderAntworter schrieb:
Für mich wäre die beste Formulierung immernoch der Insasse eines Fahrzeugs. Dieser kann sowohl Fahrer als auch Beifahrer oder ein sonstiger Mitfahrer sein.
Das war jetzt "immernoch" nicht die Antwort auf meine Frage. Den Insaßen habe ich natürlich selbst auch benutzt. Es geht aber darum, ob ich von einem SdT-Patent abhängig (sic!) bin oder nicht.

FragenderAntworter schrieb:
Aber den wahren Sinn dieses Beitrags habe ich immernoch nicht verstanden aber mir fällt gerade ein: "don't use drugs"
Yo, man! Mein alter Kumpel Bob M. sagt das auch immer, wenn er wieder klar ist.
 
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Gast999

Guest
Äh, bin ich blöd (sag ja nichts, das war nur rhetorisch gemeint?

Wenn Du insasse benutzt hast, kann doch im SdT-Patent Fahrer oder Passagier stehen, Du bist doch immer abhängig.


P.S.: Wollt Ihr jetzt immer so debattieren?
 
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Zens0r

Guest
Gast999 schrieb:
Nach dieser Definition ist der Fahrer nicht Passagier
Ist ja meine Ansicht auch.

Gast999 schrieb:
aber letztlich ist das eine Einzelfallentscheidung.
Wenn ich das dem Verletzungsrichter erzähle, fällt er wahrscheinlich vom Stuhl vor Lachen.

Gast999 schrieb:
Fazit: Benutze Insasse oder ähnliches.
S.o., schon geschehen, das ist nicht das Problem.
 
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Zens0r

Guest
Gast999 schrieb:
Wenn Du insasse benutzt hast, kann doch im SdT-Patent Fahrer oder Passagier stehen, Du bist doch immer abhängig.
Ja, ich weiß. Deshalb kam ich ja auf die Frage. Ich habe einen Schleudersitz mit herzförmigem Lenkrad als Erfindung :)-). Wenn ich mich auf den Fahrer beschränke, wäre ich nach meiner Definition also nicht abhängig. Das wäre demnach eine Überlegung wert.
 
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007

Guest
Heisst das, Schleudersitze mit herzförmigen Lenkrädern für Passagiere sind SdT? *grins*

Oder sind nur "Schleudersitze für Passagiere" SdT? Würde mich doch wundern, wenn's für den Fahrer so etwas nicht gäbe!
 
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GAST_DELETE

Guest
Ja, ich weiß. Deshalb kam ich ja auf die Frage. Ich habe einen Schleudersitz mit herzförmigem Lenkrad als Erfindung :)-). Wenn ich mich auf den Fahrer beschränke, wäre ich nach meiner Definition also nicht abhängig. Das wäre demnach eine Überlegung wert.
Da bin ich Deiner Meinung, aber haarig ist es trotzdem, den Richter davon zu überzeugen, und der hat ja letztlich das Sagen. Also doch eine Einzelfallentscheidung, das mußt Du dem Richter aber nicht sagen. :) Ist das Ding wirklich so dünn, daß nichts anderes geht? Obwohl es ja bloß der Austausch eines Begriffs ist, schränkt es mögliche Verwendungen wahnsinnig ein, und laß das Ding mal von einem Käufer für den Insassen einbauen.
 
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Zens0r

Guest
007 schrieb:
Oder sind nur "Schleudersitze für Passagiere" SdT? Würde mich doch wundern, wenn's für den Fahrer so etwas nicht gäbe!
Ich habe nicht alle Ausführungsbeispiele gelesen, in den Ansprüchen werden aber nur Passagiere benutzt. Selbst wenn in der Beschreibung der Fahrer erwähnt (und somit im SdT bekannt wäre), wäre ich aber nicht abhängig von diesem Patent, wenn ich mich auf den Fahrer beschränke.

Bevor jetzt weitere Fragen betreffs der Neuheit kommen: Mein Lenkrad hat einen Griff zum Festhalten nach einem "Bailing out". Und: Ja, das ist erfinderisch, keine Frage.
 
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Zens0r

Guest
Gast999 schrieb:
Man nehme Passagier statt Insasse.
Grandioser Vorschlag angesichts des erreichten Diskussionsstandes. Warum nicht gleich "Einohriger Passagier eines Kraftfahrzeuges"?

Warum schreiben eigentlich soviele Leute "Insasse"? Es ist ein langes "a" und somit hat darauf ein "ß" zu folgen.
 
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Antworter

Guest
Warum schreiben eigentlich soviele Leute "Insasse"? Es ist ein langes "a" und somit hat darauf ein "ß" zu folgen
So langsam glaube ich echt an die "Drogen-Theorie"! ;) Wo ist denn bei Insasse das "a" lang????

Auch ein Blick in den Duden verrät Dir, dass die Rechtschreibung "Insasse" völlig korrekt ist.
 
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Gast999

Guest
Grandioser Vorschlag angesichts des erreichten Diskussionsstandes. Warum nicht gleich "Einohriger Passagier eines Kraftfahrzeuges"?
Wenn das Dein normaler Umgangston ist, tust Du mir leid. Hast Du das mein Posting darüber eigentlich gelesen? Ich habe mich einfach vertan. Hauptsache motzen.

Warum schreiben eigentlich soviele Leute "Insasse"? Es ist ein langes "a" und somit hat darauf ein "ß" zu folgen.
Ich schließe hier Antworter an, schau mal in den Duden. Viel Spaß vor dem Verletzungsrichter, wenn Du mit derartig fundierten Argumenten bei dem auftauchst, dann fällt der vor lachen wirklich vom Stuhl, aber die Verhandlung macht ja wahrscheinlich sowieso Dein Ausbilder und Du sitzt nur still und brav da, gibst im Erfolgsfall megamäßig an und bist im anderen Fall ganz still.

Schönen Tag, Du weißt ja eh alles (besser). Wieso fragst Du dann eigentlich?
 
Z

Zens0r

Guest
Gast999 schrieb:
Wenn das Dein normaler Umgangston ist, tust Du mir leid.
Welcher Umgangston? Das war ein ganz normaler Satz, wenn ich mich nicht täusche?

Gast999 schrieb:
Hast Du das mein Posting darüber eigentlich gelesen? Ich habe mich einfach vertan. Hauptsache motzen.
Habe ich. Deswegen dachte ich, entweder es ist ein falscher Gast999 oder er ist jetzt durchgeknallt. Hat mich schwer irritiert. Was erwartest Du denn, wenn man Dich genau verkehrtherum versteht? Was meinst Du, was eine Bedienung mit Dir macht, wenn Du sowas im Restaurant bringst...

Gast999 schrieb:
aber die Verhandlung macht ja wahrscheinlich sowieso Dein Ausbilder und Du sitzt nur still und brav da, gibst im Erfolgsfall megamäßig an und bist im anderen Fall ganz still.
Den Zusammenhang verstehe ich jetzt nicht ganz. Könnte höchstens die empirische Verhaltenserfahrung sein, dass beleidigte Leberwürste am liebsten mit Polemik reagieren. Kann das sein?

Die Verhandlung wird im Verletzungsfall gemäß ZPO wohl eher ein Rechtsanwalt machen (der ja nun mal nicht mein Ausbilder sein kann), vermute ich mal. Aber ich habe noch keine erlebt, daher lasse ich mir gerne etwas anderes berichten.
 
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Antworter

Guest
@Gast999

Richtig so. Mit dieser sinnlosen Debatte weiterzumachen macht sowieso keinen Sinn. Traurig aber wahr.

Ich habe immernoch nicht verstanden was uns der Typ eigentlich fragen oder mitteilen wollte.

Wäre es denn möglich diesen Thread zu schließen bevor es noch persönlicher wird?
 
A

Antworter (der ECHTE!!!)

Guest
Antworter schrieb:
Heee, Chérie, DAS ist aber auch nicht die feine Art!

Das ist Nicknapping, was Du da betreibst!!!

Sei doch bitte so nett und suche Dir eine eigene Bezeichnung, SO jedenfalls nicht.

Danke.
 
A

Antworter2

Guest
Heee, Chérie, DAS ist aber auch nicht die feine Art!

Das ist Nicknapping, was Du da betreibst!!!

Sei doch bitte so nett und suche Dir eine eigene Bezeichnung, SO jedenfalls nicht.
Erst wenn Du mir mitteilen kannst, in welcher Forma Dein Nick geschützt ist. Hast Du ihn als Marke eintragen lassen oder handelt es sich gar um eine kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragene Marke? ;)

Ich war in diesem Thread ursprünglich der FragendeAntworter und habe mich, da ich nach meinem ersten Beitrag nicht mehr fragend sondern ausschließlich beantwortend geäußert habe, dazu entschlossen mich in Antworter umzubenennen.

Wenn Du diesen Nick jedoch für so originell hältst, dass Du eine ausschließliche Benutzung forderst, dann sollst Du sie haben ;)
 
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Antworter1

Guest
Antworter2 schrieb:
Erst wenn Du mir mitteilen kannst, in welcher Forma Dein Nick geschützt ist. Hast Du ihn als Marke eintragen lassen oder handelt es sich gar um eine kraft Verkehrsdurchsetzung eingetragene Marke? ;)
Ich sach nur: Paragraph Fünf (mir reicht regionale Geltung ;-)!

Antworter2 schrieb:
Wenn Du diesen Nick jedoch für so originell hältst, dass Du eine ausschließliche Benutzung forderst, dann sollst Du sie haben ;)
Originell??? Nicht wirklich, aber solange ich hier nicht antworte, ist die Bezeichnung wenigstens nicht beschreibend.
So, wie Du es jetzt abgeändert hast, ist es prima. Ich nehm dann im Gegenzug die "1" mit auf - zur Vermeidung jeglicher Marktverwirrung.
 
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